Bürgermeisterwahl 2024

Bürgermeisterwahl am 23.06.2024

Am 14.09.2024 endet die letzte Amtszeit von Bürgermeister Joachim Löffler nach insgesamt 32 Jahren.
Daher findet am 23.06.2024 die Bürgermeisterwahl in Emmingen-Liptingen statt.

Sollte es im ersten Wahldurchgang keinen Kandidaten/in mit absoluter Stimmenmehrheit geben, so findet am 07.07.2024 eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten/innen mit den meisten Stimmen statt.

Sobald die Kandidaten/innen feststehen, werden wir Sie auf dieser Seite darüber informieren und die Kandidaten/innen vorstellen.


Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zur Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am 23.06.2024 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten
persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 10 Abs. 1 KomWO).

Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Webseite www.emmingen-liptingen.de an.
Beim Aufruf des Links https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag_neu/index?ags=08327057
erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten.
Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die
Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten
werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.
Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie
automatisch einen Hinweis.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post/Amtsboten zugestellt.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und
Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per
E-Mail an buergerbuero(at)emmingen-liptingen(dot)de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen,
Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro, Tel.: 07465/9268-0, E-Mail: buergerbuero(at)emmingen-liptingen(dot)de

Hier klicken zum Briefwahlantrag der Bürgermeisterwahl


Hauptamtlicher Bürgermeister (m/w/d)

Gemeinde Emmingen-Liptingen
Landkreis Tuttlingen


Die Stelle des hauptamtlichen

Bürgermeister (m/w/d)

der Gemeinde Emmingen-Liptingen (rd. 4.800 Einwohner) ist infolge des Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Stelleninhabers zum 15.09.2024 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt acht Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Bürgermeisterwahl findet am Sonntag, dem 23. Juni 2024, eine evtl. notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, dem 07. Juli 2024 statt.

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.

Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg genannten Personen.

Bewerbungen können frühestens am Tag nach der Veröffentlichung der Stellenausschreibung im Staatsanzeiger (Ausgabe vom 05.04.2024) und spätestens am Montag, dem 27. Mai 2024, 18.00 Uhr, schriftlich bei dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Joachim Löffler, Schulstraße 8, 78576 Emmingen-Liptingen, verschlossen mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (s.o.) nachzureichen:

• 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Gemeindeverwaltung, Schulstraße 8, 78576 Emmingen-Liptingen, kostenfrei ausgegeben);

• eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;

• eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt, auf amtlichem Vordruck;

• Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichem Vordruck abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.

Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes).
Eine öffentliche Vorstellung der Bewerber (m/w/d) ist vorgesehen. Ort und Zeit der Vorstellung wird den Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt.

Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich nicht mehr.