Standesamt Emmingen-Liptingen

ansässig im Rathaus Emmingen


Anmeldung zur Eheschließung

Voraussetzungen / Unterlagen

Voraussetzungen für eine standesamtliche Trauung

Die Ehe wird dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Die Eheschließenden müssen die Erklärungen persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit abgeben. Die Eheschließung wird im Beisein der Ehegatten beurkundet.

Die Eheschließenden müssen zunächst ihre Eheschließung anmelden - auch dürfen der Ehe keine Hindernisse entgegenstehen. Ob dies der Fall ist, entscheidet der Standesbeamte. Die Anmeldung für die standesamtliche Trauung wird durch persönliche Vorsprache beim Standesbeamten vorgenommen.

Die Eheschließenden müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ausnahmsweise können auch Personen heiraten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, wenn der künftige Ehegatte volljährig ist. Notwendig ist hierzu eine Befreiung des Amtsgerichts (Familiengerichts) für den Minderjährigen.

Trauzeugen sind nicht mehr erforderlich, können aber nach wie vor beteiligt werden.

Außerdem werden Trauringe nicht zwingend benötigt. Wer möchte, kann sie sich aber trotzdem noch während der standesamtlichen Trauung gegenseitig anstecken.

Bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit können weitere oder andere Voraussetzungen zu beachten sein.

​​​​​​​Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung einer Eheschließung

Bei deutschen Staatsangehörigen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (wenn Sie nicht in Emmingen-Liptingen wohnhaft sind oder sich nicht in Emmingen-Liptingen trauen lassen - nicht älter als 4 Wochen)
  • aktueller beglaubigter Geburtsregisterausdruck mit Hinweisen bzw. Abschrift des Geburtseintrags (nicht älter als 6 Monate und erhältlich beim Geburtsstandesamt)

Bei geschiedenen oder verwitweten Partnern zusätzlich:

  • Eheurkunde mit Auflösungsvermerk bzw. Abschrift des Eheregisters (ehem. Fam.Buch)

Bei sorgeberechtigten Partnern zusätzlich:

  • Geburtsregisterausdruck mit Hinweisen für alle Kinder (bis auf weiteres kann für Kinder, die vor dem 01.01.2009 geboren sind, auch eine Abstammungsurkunde vorgelegt werden)

Bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit:

Ausländische Staatsangehörige haben zusätzlich neben einer Familienstandsbescheinigung oder einem Ehefähigkeitszeugnis die vom Oberlandesgericht Stuttgart aufgelisteten Unterlagen zu beschaffen (www.olg-stuttgart.de/service/Ehefähigkeitsverfahren/Länderverzeichnis). Ist ein Eheschließender Staatsangehöriger eines Landes, das keine Ehefähigkeitszeugnisse ausstellt, ist die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses vom Oberlandesgericht erforderlich.

Bitte setzen Sie sich immer rechtzeitig mit dem Standesamt in Verbindung, falls einer oder beide Eheschließenden ausländische Staatsangehörige sind!

Quelle: www.service-bw.de

Gebühren 

  • Prüfung der Ehefähigkeit (deutsches Recht)   65,00 EUR
  • Prüfung der Ehefähigkeit (wenn ausländisches Recht zu beachten / ein Befreiungsverfahren durchzuführen ist  110,00 EUR / 130,00 EUR
  • Durchführung und Beurkundung einer Eheschließung  45,00 EUR
  • Vornahme einer Eheschließung außerhalb üblicher Dienstzeiten  110,00 EUR
  • Ausstellung einer Personenstandsurkunde   20,00 EUR

Trauungszimmer Emmingen

Trauungszimmer Liptingen