Sitzungsbericht Gemeinderat 13.03.2017

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Baugebiet Rechter Brühl Liptingen
- Vergabe der Bauaufträge für den nächsten Erschließungsabschnitt

Bürgermeister Löffler hat den Gemeinderat zunächst informiert, dass im Wege der Umlegung mit allen Grundstückseigentümern Einvernehmen hinsichtlich der Grundstücksinanspruchnahme erzielt werden konnte. Bei den 17 entstehenden Bauplätzen sei es aus aktueller Sicht so, dass 5 Bauplätze wieder an die einbringenden Grundstückseigentümer zugeteilt werden, sodass letztendlich 12 Bauplätze in den freien Verkauf gelangen. Wie hoch die Bauplatzpreise sein werden, kalkuliert die Verwaltung und wird diese demnächst zusammen mit den Bauplatzverkaufsrichtlinien zur Beratung in den Gemeinderat einbringen.

Das Büro Breinlinger Ingenieure hat die Erschließungsmaßnahmen ausgeschrieben. Das günstigste Angebot für die Kanal-, Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten kommt von der Fa. A. M. Müller GmbH & Co.KG aus Zimmern ob Rottweil und beläuft sich auf brutto 759.223,47 EUR. Bei der Wasserleitungsinstallation stammt das günstigste Angebot von der Fa. TeCoBa GmbH aus Endingen am Kaiserstuhl und beläuft sich auf 32.628,85 EUR. In beiden Gewerken sind die Angebotspreise deutlich niedriger als die Kostenberechnung, was am günstigen Ausschreibungszeitpunkt und dem hohen Interesse der Firmen an diesem Auftrag begründet liegt. Nachdem die Baufreigabe erteilt ist, kann jederzeit nach der Vergabe mit den Bauarbeiten begonnen werden.

Gemeinderat Otto Schoch hat in der Beratung beantragt, dass der Verbindungsweg zum Kindergarten, der entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplans in einen Fuß- und Radweg umgewandelt werden soll, auch weiterhin für den Automobilverkehr offen bleiben soll. Bürgermeister Löffler verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass viele Autofahrer auf diesem Weg sehr schnell fahren, was ein Sicherheitsrisiko darstellt und sah einen Gegensatz zu zahlreichen anderen Stellen im Ort, an denen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung getroffen werden, wie beispielsweise später auf der Tagesordnung im Bereich der Grundschule Liptingen.

Mit 7 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen wurde schließlich der Antrag von Gemeinderat Otto Schoch angenommen, wonach der Weg so lange wie möglich für den Autoverkehr frei behalten werden soll. Voraussichtlich im kommenden Bauabschnitt wird es aber nicht mehr möglich sein, den Weg weiter zu nutzen, da im Entwicklungskonzept an dieser Stelle eine Bebauung mit Häusern vorgesehen ist.

Einstimmig hat der Gemeinderat die Vergabe an die beiden genannten Firmen beschlossen.

Verkehrsangelegenheiten
- Geschwindigkeitsbegrenzung an der Grundschule Liptingen
- Erweiterung der Tempo 30 Zone im Neubaugebiet Bäckerhägle

Der Technische Ausschuss hat in seiner Sitzung am 26.01.2017 einstimmig dem Gemeinderat empfohlen, die bisherige Haltung der Gemeinde beizubehalten, wonach an der Grundschule Liptingen eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h eingerichtet werden soll.

In der Diskussion hat Gemeinderätin Angelika Störk angeregt, die bisher vorgesehene Länge von max. 300 m etwas auszuweiten, damit die Geschwindigkeitsbegrenzung bis zur Einmündung in die Tuttlinger Straße gelten soll. Auch eine Geschwindigkeitsreduzierung an der Schule Emmingen hat sie angeregt.

Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung im Bereich der Grundschule und des Alten Kindergartens in Liptingen zu beantragen. Einstimmig wurde außerdem beschlossen, die Ausweitung der Tempo 30 Zone im Bereich Egerten um die bereits hergestellten Straßen des Neubaugebiets Bäckerhägle zu erweitern und auch den zwischen der Oberen Gasse und der Mägdebergstraße verlaufenden Weg hinter der Hohentwielstraße einzubeziehen.

Bundestagswahl am 24. September 2017

Die Verwaltung hat dem Gemeinderat die Planung für die Bundestagswahl vorgelegt. Wie auch bei den letzten Wahlen sollen zwei Wahlbezirke eingerichtet werden; die Wahllokale befinden sich im Rathaus Emmingen sowie der Grundschule Liptingen. Der Gemeinderat nahm die Bildung der Wahlbezirke, die Bestimmung der Wahlräume und die Berufung der Wahlvorstände zur Kenntnis und hat beschlossen, den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag ein Erfrischungsgeld in Höhe von 21 EUR entsprechend den Vorgaben der Bundeswahlordnung zu gewähren.

Im Punkt Bekanntgaben, Anfragen und Wünsche der Gemeinderäte wurde unter anderem angesprochen, dass im Bereich des Spielplatzes in der Rosenstraße des Öfteren ein schwarzer Hund gesehen wird, der ohne Begleitperson frei herumläuft. Die Gemeindeverwaltung weist an dieser Stelle darauf hin, dass im Innenbereich der Orte auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen sind, was auch für Grill- und Spielplätze gilt. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden können.

Weitere Anfragen der Gemeinderäte betrafen die Temperatur in der Halle, die für den Übungsbetrieb als zu warm angesehen wird sowie die Abflusssituation der Damen-WCs bei größeren Veranstaltungen. Angeregt wurde außerdem, wieder Betriebsbesichtigungen mit dem Gemeinderat vorzunehmen und es wurde kritisiert, dass zum einen die Hallenfenster öfters gereinigt werden sollen, zum anderen wurde beobachtet, dass bei Fasnachtsveranstaltungen der Sportlereingang genutzt wurde, um ohne Eintritt zu zahlen zu den Veranstaltungen zu kommen. Angeregt wurde außerdem, bei der anstehenden Baumaßnahme in der Schloßbühlhalle die Lüftungsanlage zu prüfen, zu reinigen und in Ordnung zu bringen.