Gemeinderatssitzung vom 19.02.2018

Musikschulförderung, Fusion und Umstrukturierung des Datenverarbeitungsverbundes Baden-Württemberg

|  Gemeinderat

Förderung der Musikschüler durch die Gemeinde Emmingen-Liptingen

Über die Musikschulförderung wurde im Jahr 2017 mehrfach beraten. Zuletzt hatte der Gemeinderat am 12.06.2017 eine Erhöhung der Bezuschussung für das laufende Schuljahr beschlossen. Zudem war eine Kommission eingerichtet worden, die Empfehlungen an den Gemeinderat für eine neue Bezuschussungsstruktur erarbeiten sollte. Dieser gehörten neben dem Bürgermeister die beiden Musikvereinsvorsitzenden Joachim Leiber und Christopher Klöck sowie Martina Auchter als Elternvertreterin an.

Die wichtigste Änderung im Vergleich zur bisherigen Praxis soll nun sein, dass von einer Festbetragsförderung auf eine prozentuale Förderung umgestellt wird. Zudem werden aktive jugendliche Mitglieder von Musikvereinen höher gefördert, als Jugendmusikschüler die nicht aktiv in einem örtlichen Musikverein sind.

Während der Diskussion des erarbeiteten Vorschlages sprachen sich die Mitglieder des Gemeinderates lobend für die vorgeschlagenen Richtlinien aus. Gleichzeitig wurde aber auch teilweise kritisiert, dass nun lediglich im musikalischen Bereich gefördert werde, der sportliche und künstlerische Bereich aber noch ausgeklammert sei. Dies war schon in der Vergangenheit immer wieder kritisiert worden.

Die nach den gefassten Beschlüssen abgedruckten Richtlinien bedingen nun, dass die aktuell jährliche Förderung der Musikschüler von ca. 16.200 EUR/Jahr auf ca. 23.000 EUR/Jahr ansteigt.

 

Einstimmig fasste der Gemeinderat folgende Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat erlässt für die Förderung der Musikschüler in Emmingen-Liptingen ab 01.09.2018 die in den Erläuterungen vorgeschlagenen Förderrichtlinien. Dabei soll der Förder-%-Satz für die Regelförderung 12 % des NSG (normales Schulgeld), bei Vereinsmitgliedern für Instrumente, die im Verein gespielt werden, 18 % des NSG betragen.
  2. Die Geschwisterförderung wird in der dargestellten Form und Höhe gewährt.
  3. Die Abrechnung erfolgt ½-jährig. Sie wird auf formlos einzureichende Anträge und Vorlage der Rechnungen gewährt.
  4. Die Räumlichkeiten in Emmingen wie in Liptingen werden weiterhin für die musikalische Ausbildung kostenlos zur Verfügung gestellt bzw. angeboten.
  5. Diese Richtlinien gelten jeweils für das laufende Ausbildungsjahr, können aber jederzeit vom Gemeinderat auf das der Beschlussfassung folgende Schuljahr geändert werden.

 

Fusion und Umstrukturierung des Datenverarbeitungsverbundes Baden-Württemberg zum 01. Juli 2018

Die drei kommunalen Zweckverbände Kommunale Datenverarbeitung Region Stuttgart (KDRS), Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-UIm (KIRU) und Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken KIVBF mit den ihnen angeschlossenen Unternehmen bilden zusammen mit der Datenzentrale Baden-Württemberg den Datenverarbeitungsverbund Baden-Württemberg (DVV), der die erforderlichen IT-Dienstleistungen für Kommunen, Landkreise und auch die Gemeinde Emmingen-Liptingen sicherstellt. Ein seit längerer Zeit eingeleiteter Konzentrationsprozesse sieht Verschmelzungen und eine Fusion vor. Notwendige Beschlüsse sollen in der Verbandsversammlung am 07. Mai 2018 gefasst werden. Hierzu fasste der Gemeinderat von Emmingen-Liptingen nachstehende Beschlusse:

1.        Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt dem Beitritt   des Zweckverbands KIRU zur Datenzentrale Baden-Württemberg und der Vereinigung mit den Zweckverbänden KDRS und KIVBF zum Gesamtzweckverband 4IT zu. 

2.         Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister, in der Verbandsversammlung     
           des Zweckverbandes KIRU die Organe des Zweckverbands zum Vollzug aller  
           hierzu notwendigen Handlungen zu bevollmächtigen. Zu den notwendigen
           Handlungen gehören (insbesondere):

           a. die Zustimmung zum Beitritt des Zweckverbands KIRU zur Datenzentrale   
              Baden-Württemberg durch Vereinbarung der Änderung der Satzung der
              Datenzentrale Baden-Württemberg

           b.  die Zustimmung zum vorgesehenen Vermögensausgleich

           c. die Zustimmung zur Verschmelzung der Betriebsgesellschaften IIRU, KRBF    
             und RZRS zu einer hundertprozentigen Tochter der aus der Datenzentrale
             Baden-Württemberg mit Beitritt der Zweckverbände hervorgehenden ITEOS  
             (AöR)

         d. die Zustimmung zum Fusionsvertrag der drei Zweckverbände KDRS, KIRU   und KIVBF und ihrer Tochtergesellschaften sowie der

             Datenzentrale Baden-Württemberg

           e. die Zustimmung zur Vereinigung der drei Zweckverbände KDRS, KIRU und    
               KIVBF zum Gesamtzweckverband 4IT.

 

Bekanntgaben und Anfragen

Eine Anfrage galt der Dupfee auf dem Witthoh und dem Skiliftbetrieb, der offenbar wegen Eisbildung an der Talstation behindert sei. Dazu führte Bürgermeister Löffler aus, dass aus baurechtlicher Sicht durchgeführte Maßnahmen an der Dupfee derzeit durch das Landratsamt Tuttlingen überprüft würden. Wegen Eisbildung im Bereich der Talstation sei nicht bekannt, dass dies durch die Bennewiesquelle verursacht sei. Das Thema werde aber mit dem Bauhof besprochen.

Eine weitere Frage galt dem Arial Tuttlingerstraße 15 in Liptingen, wo derzeit das Bestandsgebäude abgebrochen wird. Momentan gibt es für die Nutzung noch keine Konzeption, man wolle nun zuerst den Abbruch abwarten und dann entscheiden, was gemacht werden soll.

Ebenso wurde nachgefragt, wie zuschusstechnisch der Abbruch des Wohngebäudes bei der Mehrfamilienhausbebauung in der Emminger Str. funktioniert, da man ja extra die Sanierungskulisse nochmals ausgeweitet habe. Dies, so Bürgermeister Löffler, würde ganz normal über die bestehenden Förderrichtlinien geschehen. Darin sei auch geregelt wie bei Abbruchmaßnahmen gefördert werde.


Richtlinien zur Förderung der Musikschüler in der Gemeinde Emmingen-Liptingen

Singen und Musizieren unterstützen die Entwicklung des sinnlichen, sprachlichen und motorischen Selbstausdrucks und damit die Persönlichkeitsentwicklung des Individuums wie auch das Miteinander in der Gemeinschaft. Die Gemeinde Emmingen-Liptingen versteht daher Musik als fundamentalen Bestandteil ganzheitlicher Bildung und möchte Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg, musikalische Erfahrungen zu sammeln und eigene musikalische Neigungen und Interessen entwickeln zu können, unterstützen. Musik entfaltet außerdem kreative Fähigkeiten, ist eine sinnvolle Freizeitgestaltung, gibt Raum für gemeinschaftliche Erlebnisse und tut einfach gut.

Förderfähiger Unterricht

  • Elementarstufe

- Frühkindliche Musikerziehung für Kinder ab 2 Jahren

- Musikalische Früherziehung für Kinder ab 4 Jahren

  • Grundstufe

- Klassenunterricht (z. B. Musikwerkstatt, Orientierungskurs)

  • Hauptstufe (Instrumentalunterricht und Gesang)

- Blasinstrumente

- Streichinstrumente

- Zupfinstrumente

- Tasteninstrumente, Akkordeon

- Percussion

- Gesang

- Volkstümliche Musik, Klassik, Jazz, Pop

 

Qualitätsanforderungen

Gefördert wird der Unterricht in Musikschulen öffentlicher oder privater bzw. freier Träger, der durch ausgebildete Musikpädagogen oder bei bodenständiger Volksmusik durch ehrenamtlich tätige aktive Musiker mit langjähriger Praxis und Erfahrung erteilt wird. Bei privaten Musiklehrern, die außerhalb einer Musikschule Unterricht erteilen, wird der Unterricht nur dann gefördert, wenn der Lehrer über eine musikpädagogische Ausbildung verfügt und eine gewerberechtliche Anmeldung vorliegt. Keine Förderung im Rahmen dieser Richtlinien wird für kostenpflichtige musikalische Angebote im Rahmen der Ganztagsbetreuung an Schulen gewährt.

Gegenstand der Förderung

Gefördert wird der Gesangs- und Musikunterricht von Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr, die in Emmingen-Liptingen gemeldet sind. Eine Förderung kann auch über das 18. Lebensjahr hinaus gewährt werden, wenn der Schüler eine allgemeinbildende weiterführende Schule besucht.

Es wird grundsätzlich nur ein Instrument bzw. musikalisches Angebot gefördert. Die Förderung wird jeweils auf Antrag für ein Schulhalbjahr rückwirkend nach Vorlage entsprechender Rechnungsbelege und ggf. weiterer von der Gemeinde angeforderter Nachweise ausgezahlt.

 

Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung richtet sich nach nachfolgend aufgeführten Zuschuss-Sätzen. Erhalten mehrere Kinder oder Jugendliche einer Familie gleichzeitig eine Förderung nach diesen Richtlinien, wird zusätzlich eine Geschwisterermäßigung in Form eines Prozentsatzes gewährt. Die Geschwister müssen alle bei der gleichen Adresse gemeldet sein. Gefördert wird maximal bis zum tatsächlichen monatlichen Aufwand.

 

Förderung als prozentuale Zuschüsse für die Musikschüler in Emmingen-Liptingen

Förderfähiger Unterricht               %-Satz Zuschuss/Monat               (in Klammern die bisherigen Sätze) 

                                                                                                                         

Elementarstufe                                                        12 %                               (5,00 EUR)

 

Grundstufe                                                               12 %                              (7,00 EUR)

 

Hauptstufe                                                               12 %                               (9,00 EUR)

 

Geschwisterermäßigung

(für das 2. und jedes weitere Kind)                             20 %                               (20 % NSG)

 

Musikschüler, die in den örtlichen Musikvereinen Mitglied sind, erhalten einen Zuschlag von 6 %.

 

Anträge auf Ausbezahlung

Anträge auf Ausbezahlung der Fördergelder für Musikschüler können formlos bei der Gemeindeverwaltung, Frau Maria Kalker, eingereicht werden. Das nähere Prozedere ist an separater Stelle dieses Mitteilungsblattes erläutert.

 

 

Zuschussbeantragung für Musikschüler

Da die Ausbildung der Musikschüler an der Musikschule Tuttlingen seit dem laufenden Semester verändert wurde, wird auch der gemeindliche Zuschuss nicht mehr direkt vom normalen Schulgeld abgezogen, sondern die Eltern haben zunächst das normale Schulgeld zu bezahlen und die Eltern können dann wiederum den kommunalen Zuschuss bei der Gemeinde beantragen. Dazu wurde vom Gemeinderat über die neu gefassten Zuschussrichtlinien (an anderer Stelle des Mitteilungsblattes abgedruckt) beschlossen, dass zweimal pro Jahr, jeweils zum Ende eines Semesters die Zuschussbeantragung möglich ist und der Zuschuss dann direkt den Eltern gutgeschrieben wird. Eltern der Musikschüler aus Tuttlingen sollen demzufolge zum Ende des laufenden Semesters einen formlosen Antrag an die Gemeindeverwaltung richten, zu Händen von Frau Maria Kalker. Dem Antrag sind Kopien der Rechnungen der Musikschule als Beleg beizufügen. Zudem ist die Bankverbindung (IBAN) anzugeben. Gerne können Anträge per E-Mail an Frau Maria Kalker eingereicht werden, unter maria.kalker@emmingen-liptingen.de oder direkt bei Ihr auf dem Rathaus in Emmingen abgegeben werden.

Für die Musikschüler der Bezirksblasmusikschule Aachtal ändert sich bis zum Sommer nichts am laufenden Verfahren, d.h. der Musikverein fordert von der Gemeinde die Förderung an und reicht diese direkt an die Eltern weiter. Ab Sommer wird es voraussichtlich ein neues Verfahren geben, welches dann aber wiederum im Mitteilungsblatt kommuniziert wird.