Bericht aus dem Technischen Ausschuss vom 22.02.2018

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 - Winterdienst
Im Ortsteil Emmingen werden für den Winterdienst zwei Unternehmer eingesetzt. Innerorts sind dies die Gebrüder Zimmermann, außerorts Herr Wolfgang Specker. 

Bisher war geregelt, dass bei leichtem Schneefall und Eisglätte der Bauhof außerorts Salz streut. In diesen Fällen ist ein Einsatz des Unternehmers nicht notwendig. Wenn es allerdings viel schneit und Schnee geräumt werden muss, so ist die Regelung bisher, dass zunächst Herr Specker räumt und im Anschluss der Bauhof mit eigenen Fahrzeugen fährt und Salz streut. Immer wieder hatte diese Praxis zu Nachfragen geführt, ob es nicht sinnvoll sei, dass der beauftragte Unternehmer räumt und Salz streut. Dabei müsste doch Geld zu sparen sein. Seitens des Bauhofes und der Verwaltung wurde dies bezweifelt. Denn wenn ein Unternehmer auch noch Salz streut, wird der stündliche Verrechnungssatz erhöht und somit sind die Fahrzeuge des Bauhofes sind nicht ausgelastet und müssen bei anderen Tätigkeiten mit höheren Verrechnungssätzen angesetzt werden. So war eine Vergleichsberechnung für den Winter 2016/2017 angestellt worden. Dort war man insgesamt auf Kosten mit rund 13.500 EUR gekommen, während bei einer alternativen Räumung mit Streuen durch den Unternehmer die Kosten auf fast 19.000 EUR gestiegen wären. 

In der anschließenden Aussprache wurde eingewendet, dass der Unternehmer nicht darauf bestehe alles zu räumen und zu streuen, sondern sich auch eine Mischregelung vorstellen könne. Da nun mehr unterschiedliche Aussagen vorhanden waren, wurde das Thema nochmals vertagt um ein abschließendes Gespräch zu führen und die Fakten festzuhalten. Anhand dieser soll dann der Technische Ausschuss in einer weiteren Beratungsrunde die Vorgehensweise festlegen. 

- Zeilenkapelle
Am Eingang der Zeilenkapelle steht eine große Linde. Das Wurzelwerk ist deutlich sichtbar und bei einer durchgeführten hatten die Mitglieder des Technischen Ausschuss befürchtet, dass durch die Linde Schaden an der Kapelle entsteht und zugleich, dass die Linde eventuell auch krank sein könnte oder bruchgefährdet ist. Ein sofortiges Fällen der Linde wurde deshalb zurückgestellt und zunächst ein Baumgutachter eingeschaltet. Dieser war zu dem Schluss gekommen, dass die Linde weder bruchgefährdet ist noch, dass sie aktuell größere Schäden an der Kapelle anrichten könne. Das durch Laubfall im Herbst Dachrinnen verstopft werden sei dagegen normal. Der Gutachter hatte zudem vorgeschlagen, dass die Krone der Linde einen Korrekturschnitt erhält, was Kosten mit 920,00 EUR verursachen würde. 

Nachdem weder für die Linde selbst noch für die Zeilenkapelle eine Gefahr festgestellt werden konnte, beschloss der Technische Ausschuss von einer Fällung abzusehen und im Herbst 2018 den notwendigen Korrekturschnitt der Krone durchzuführen. 

- Stellungnahme zu privaten Baugesuchen
Bei folgenden Baugesuchen stimmte der Technische Ausschuss zu bzw. erteilte die notwendigen Befreiungen oder Ausnahmen:

a) Neubau einer Garage, Flst. 7432, Heudorfer Straße 32, OT Liptingen
b) Neubau eines 4-Familienwohnhauses mit Fertigteilgaragen, Flst. 583/1, Hegaustraße 2, OT Emmingen 
c) Nutzungsänderung und Einbau von Wohnungen in bestehendes Gebäude und Verschiebung der bestehenden Garagen beim Flst. 1025, Neuhauserstraße 13, OT Liptingen

Beim beantragten Neubau eines 2-Familienwohnhauses auf dem Flst. 944/3 Lerchenweg 14 tat sich der Technische Ausschuss schwer. Es sind zur Realisierung des Projektes einige Befreiungen vom Bebauungsplan notwendig. Zum anderen ist im Bebauungsplan die Anlegung eines Wendehammers vorgesehen, was bisher nicht realisiert wurde. Hinterlieger des zu bebauenden Grundstückes befürchten nun, dass aufgrund des Fehlens des Wendehammers Probleme entstehen. 

Vom Grundsatz her stimmte der Technische Ausschuss der Erstellung des Wohngebäudes zu, wobei der Bauherr ausdrücklich auf der Stellung von Garagen momentan verzichtet. Zudem muss noch geklärt werden, ob die Gemeinde eine Bebauungsplanänderung durchführt oder der Wendehammer in irgendeiner Art und Weise realisiert wird. Zudem wird es zu einem Abstimmungsgespräch zwischen Bauherr, der Nachbarschaft und der Gemeindeverwaltung kommen. 


Unter Bekanntgaben informierte Bürgermeister Joachim Löffler, dass beim Breitbandausbau in Emmingen-Liptingen die erhoffte Anschlussdichte offenbar nicht erreicht wird. Im ersten Bauabschnitt Emmingen liegen 102 Flurstücke, 45 davon erhalten einen Hausanschluss (44,1%), 38 Flurstücke erhalten nur ein Kabel ins Grundstück eingelegt, 19 Flurstücke werden überhaupt nicht angeschlossen. 
In Liptingen beim Bauabschnitt I sind 241 Flurstücke betroffen, wobei 91 Hausanschlüsse beantragt worden sind (37,8%), 102 Grundstücke erhalten lediglich das Kabel ins Grundstück gelegt und 48 Grundstücke erhalten überhaupt keinen Anschluss. 
Dies war nicht nur für die Verwaltung und die beauftragte Ingenieurgesellschaft SBK etwas verwunderlich, sondern auch die Mitglieder des Technischen Ausschusses äußerten ihre Verwunderung. Der Anschluss ans Breitband stellt eine eindeutige Wertsteigerung für jedes Grundstück dar. Momentan wird bei Bauplatzverkäufen sehr intensiv nachgefragt, ob ein guter Breitbandanschluss vorhanden sei.

Diese nicht üppige Anschlussdichte führt auch dazu, dass die Gemeinde zunächst z.B. im Bereich der Neuhauserstraße im südlichen Bereich eigentlich jedes Grundstück anschließt, die nördlich gelegenen Grundstücke allerdings in der Regel nur eine Röhrchenablage möchten. Die Querung der Neuhauserstraße zum Erreichen dieser Röhrchenablagen kostet allerdings pro Anschluss einen Betrag von 1.000 bis 2.000 EUR. Auf diese Verlegung wird die Gemeinde nun verzichten, da auch in den übersandten Anschlussverträgen eindeutig festgehalten wird, dass keine Garantie besteht, dass eine Röhrchenablage erfolgt. Dies wiederum bedeutet, dass die betroffenen Grundstücke später zwar an das Breitband angeschlossen werden können, allerdings zu einem deutlich höheren Betrag. Auch in der Tuttlingerstraße trifft dies einen Teil derjenigen, die ortsauswärts nur eine Röhrchenablage beantragt haben. 

Die betroffenen Grundstückseigentümer werden seitens der Gemeindeverwaltung nochmals separat angeschrieben und hierzu nochmals hingewiesen. Es besteht dann immer noch die Möglichkeit einen Antrag auf Anschluss im jetzt zu realisierenden Bauabschnitt zu stellen. 

Eine weitere Information betraf die geplante Entsiegelung eines landwirtschaftlichen Erschließungsweges im Bereich Schuhfranz an der L440, abzweigend von der B14. Um den Rad- und Fußweg im Bereich Schuhfranz zu komplettieren, muss ein Grünausgleich vorgenommen werden, der z.B. eine Entsiegelung eines bisher bituminös befestigten Weges bedeuten könnte. Die betroffenen Anlieger hatten allerdings Beschwerde eingelegt und das Regierungspräsidium hat nun mitgeteilt, dass auf die Entsiegelung verzichtet wird. An anderer Stelle muss deshalb dann der Grünausgleich geschaffen werden. 

Unter Anfragen und Wünsche der Gemeinderäte wurde hinsichtlich des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens für nachträgliche Bauten an der Dupfee nachgefragt. Eine weitere Anfrage beschäftigte sich mit dem derzeit gerade laufenden Abbruch des Gebäudes Tuttlingerstraße 25 und der späteren Gestaltung des Areals. Zudem wurde nachfragt, ob der nunmehr durch den Schuppenabbruch im Bereich der Jahnstraße vorhandene Bauplatz nicht öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben werde, was seitens der Verwaltung verneint wurde. Wenn Anfragen nach Bauplätzen eingehen wird auf die vorhandenen Bauplätze verwiesen, und damit auch auf diesen. Eine konkrete Anfrage zu diesem Bauplatz war offenbar gescheitert, da die Bauplatzfläche als zu gering erachtet worden war.