Gemeinderatsitzung vom 29.01.2018

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Aus dem Gemeinderat

- Feuerwehr Emmingen-Liptingen

In der jüngsten Gemeinderatssitzung befasste sich der Gemeinderat fast ausschließlich mit Feuerwehrthemen. Zunächst galt es die Feuerwehrfassung den neusten Gegebenheiten und Gesetztesänderungen anzupassen. Dazu konnte Bürgermeister Joachim Löffler in der Sitzung Gesamtkommandant Markus Neidhart sowie die Abteilungskommandanten Sven Barthelmes und Patrick Fix sowie einige Feuerwehrkameraden begrüßen. Markus Neidhart erläuterte, dass seit geraumer Zeit die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Emmingen-Liptingen nicht mehr geändert worden sei und deshalb Anpassungen notwendig wären. Unter anderem werde nun eine gemeinsame Altersabteilung gegründet, die auch einen Obmann haben soll. Dieser werde übrigens am Samstag nach der Fasnet in der jährlichen Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr gewählt.

Bis vor einiger Zeit war für die Gesamtwehr ein Gesamtkommandant und ein stellvertretender Gesamtkommandant gewählt worden. Momentan, und dies soll auch die zukünftige Regelung sein, sind die beiden Abteilungskommandanten gleichzeitig stellvertretende Gesamtkommandanten. Weitere Änderungen, vor allem im Bereich der Jugendarbeit, aber auch hinsichtlich der Aufnahme in die Feuerwehr wurden vorgetragen. Nach einigen Fragen zu den Hintergründen der Satzungsänderung beschloss der Gemeinderat einstimmig die neue Satzung, die im vollen Wortlaut an anderer Stelle dieses Mitteilungsblattes abgedruckt ist. Der Dank nach der Beratung galt insbesondere Herrn Kommandant Neidhart, der die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr anschaulich und nachvollziehbar erläutert hatte. So war aus dem Gremium zu hören, dass man die Wertschätzung, die er seinen Kameraden und dem Gremium gegenüber erbringe auch ihm gegenüber für seine sympathische und überzeugende Art habe.

 

-Feuerwehrentschädigungssatzung

Bei der Feuerwehrentschädigungssatzung standen gravierende Änderungen an. Seit geraumer Zeit gibt es ein Positionspaper des Landesfeuerwehrverbandes, in dem neue Entschädigungssätze für Funktionsträger in der Feuerwehr vorgeschlagen werden. Genauso gibt es Vorschläge für die Einsatzstunden der Feuerwehrmitglieder oder die Durchführung der Brandsicherheitswache und die entsprechenden Entschädigungssätze. Bisher wurden jährlich insgesamt 2.100 EUR an Entschädigungen ausbezahlt, künftig werden dies knapp über 6.000 EUR sein. Wie genau die Entschädigungssätze sind kann an anderer Stelle dieses Mitteilungsblattes im Originaltext nachgelesen werden.

Bürgermeister Löffler führte aus, dass der Landesfeuerwehrverband für die verschiedenen Größenklassen der Gemeinden mit Feuerwehren auch Entschädigungssätze für die einzelnen Funktionen vorgeschlagen habe. So sei zum Beispiel für den Gesamtkommandanten der Wehr in Emmingen, von der Größenklasse her, ein Betrag von 110,00 EUR vorgeschlagen gewesen. Der Baden-Württembergische Gemeindetag hatte den Empfehlungen zunächst widersprochen und Wert daraufgelegt, dass eine einheitliche Empfehlung an die Landkreise und die Städte und Gemeinden erfolge. Dies war auch bei uns geschehen im Landkreis Tuttlingen. Und so wurde entsprechend der Größengruppe von Emmingen-Liptingen im Bereich des Gesamtkommandanten eine Entschädigung von 100,00EUR/Monat festgelegt. Dies sei durchaus angemessen, so war auch aus dem Gemeinderat zu hören. Bei der Entschädigung für Einsätze war die Meinung schon etwas gespaltener. An dieser Stelle erfolgte eine Erhöhung des Stundensatzes von 10,00 auf 12,00 EUR. Diese 12,00 EUR/Std. werden den Feuerwehrkammeraden gewährt, egal ob es sich um einen Einsatz am Tag, in der Nacht, am Wochenende, an einem Feiertag oder wann auch immer handelt. Eine zusätzliche Diskussion ergab sich im Bereich der Brandsicherheitswache. Bisher war es üblich, dass die beiden Feuerwehrkammeraden die Dienst hatten jeweils 25,00 EUR erhielten. Künftig soll je Feuerwehmann und Stunde eine Entschädigung von 10,00 EUR bezahlt werden. Bei einer 6-stündigen Veranstaltung erhöht sich damit der Aufwand des Veranstalters von 50,00 EUR auf 120,00 EUR. Diskutiert wurde in diesem Zusammenhang, ob die Gemeinde die Kosten zur Hälfte übernehmen solle, denn die Sicherheit müsse auch der Gemeinde am Herzen liegen. Dies wurde aber nicht weiter thematisiert. Da die Satzung am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft tritt und dies noch vor der Fasnet der Fall sei, gelten die neuen Sätze auch bereits für die Fasnetsaison 2018. Allerdings wurde ein Antrag von Angelika Störk, die Satzung erst zum 01. März 2018 in Kraft treten zu lassen, mit großer Mehrheit abgelehnt. Aus der Mitte des Gremiums wurde diesbezüglich die Bitte an die Verwaltung gerichtet, die Vereinsvorstände zügig über die Neuerungen in Kenntnis zu setzen. Insbesondere sollten die beiden Zunftmeister bezüglich der aktuellen Änderungen im Jahr 2018 noch vor der Fasnet benachrichtigt werden. Dies sei, so Bürgermeister Joachim Löffler, ohnehin vorgesehen gewesen. Schlussendlich beschloss der Gemeinderat die neue Feuerwehrentschädigungssatzung einstimmig bei zwei Enthaltungen.

 

Lakra-Darlehen

In der jährlichen Übersicht zur Ausfallbürgschaften bei laufenden Lakra-Darlehen für private Baumaßnahmen informierte die Verwaltung, dass das derzeit bewilligte Kapital bei 3.048.000,00 EUR liegt und Kapitalrestwert bei 1.557.900 EUR. Im Vergleich zum Höhepunkt der Kapitalsummen im Jahre 2002, wo nahezu 8 Mio. EUR bewilligtes Kapital und ein Kapitalrestwert von 7 Mio. EUR zu verzeichnen waren, hat diese Spitze doch sehr stark abgenommen. Dies hat nichts damit zu tun dass die Bautätigkeit geringer geworden ist, sondern es wird seitens der Gemeinde entsprechend keine Ausfallbürgschaften mehr notwendig. Hier war wiederum der Hintergrund der Feststellung, dass die Gemeinde schon einige Male in Anspruch genommen wurde, als Darlehen nicht mehr bedient werden konnten. Für die offene Kapitalrestsumme musste die Gemeinde dann ein Drittel als Ausfallbürge an die Lakra bezahlen.

 

Unter Bekanntgaben, Anfragen und Wünsche der Gemeinderäte hatte Otto Schoch Beschwerde geführt, dass ein Beitrag von ihm im Zuge des Redaktionsstatutes nicht von der Verwaltung angenommen wurde, weil es offenbar zu lang sei. Er war der Meinung er habe lediglich 60 Zeichen zu viel, tatsächlich waren es aber 140 Zeichen. Da es in diesem Punkt eindeutige Beschlussfassungen des Gemeinderates gibt, wurde ihm nahegelegt, seinen Text (er darf einen solchen einmal pro Monat zum Abdruck einreichen) auf die Beschränkung von 800 Zeichen zu kürzen.

 

In der Frageviertelstunde für die Zuhörerschaft hatte sich Berthold Kupferschmid zu Wort gemeldet und insbesondere das Thema Arzthaus Liptingen angesprochen. An verschiedenen Stellen sei er angesprochen worden, mit dem eindeutigen Hintergrund, dass das Arzthaus nicht hinter der Kirche, sondern in der Mättlestraße gebaut werden soll. Dazu verwies er auch auf die Seniorenfasnet, in der dieses Thema ebenfalls einige Male angesprochen worden sei. Bürgermeister Löffler betonte an dieser Stelle, dass er eindeutige Beschlussfassungen des Gemeinderates habe und es zunächst auch mit dem Investor zu besprechen sei welchen Standort er favorisiere. Das letzte Wort spreche aber natürlich der Gemeinderat.