Sitzungsbericht Gemeinderat 07.11.2016

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Im Mittelpunkt der jüngsten Gemeinderatssitzung stand die Beratung und Verabschiedung der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016. Wie Kämmerer Eckehard Raidt eingangs des Sachvortrages erläuterte, wäre es eigentlich gar nicht notwendig gewesen, Nachtragssatzung und Nachtragsplan aufzustellen und nun zu verabschieden. Denn sowohl im Verwaltungshaushalt wie auch im Vermögenshaushalt verminderten sich die Ansätze in Einnahmen und Ausgaben. Das um 700.000 EUR geringere Aufkommen der Gewerbesteuer hatte den Gemeinderat im Juli aber bewogen, die Nachträge anzugehen. Im Juli hatte die Verwaltung bereits dem Gemeinderat dargelegt, dass aufgrund zahlreicher Änderungen der Projekte es sinnvoll erscheine, den Nachtragsplan aufzustellen. Leider musste im Planwerk der Gewerbesteueransatz deutlich reduziert werden. Es kann nur mit rund 2,16 Mio. EUR gerechnet werden. Zumindest hatte sich diesbezüglich auch die zu zahlende Gewerbesteuerumlage deutlich reduziert. Im Bereich des Kindergartenwesens hatte der Gemeinderat beschlossen, nun zunächst mit der Erweiterung des Kindergartens St. Silvester in Emmingen zu beginnen und hier eine 4. Krippe zu installieren. Da es für die geplante Baumaßnahme am Kindergarten Liptingen zunächst keine Zuschussaussage des Landes gab, wurden die geplanten Mittel entsprechend umgeschichtet. Für den Liptinger Kindergarten soll im Jahr 2017 ein erneuter Zuschussantrag gestellt werden. Ein weiterer großer Batzen ist die Breitbandversorgung, die hohe Investitionssummen bei der Gemeinde notwendig macht. In vielen Details hatte Kämmerer Raidt alle bekannten Veränderungen bis zur Drucklegung des Nachtragsplanes berücksichtigt. So beschloss der Gemeinderat nach der Beratung die Nachtragssatzung 2016 bei einer Gegenstimme von Otto Schoch. Nach der Nachtragssatzung vermindern sich die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 613.100 EUR auf 11.765.600 EUR und die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes jeweils um 642.600 EUR auf 3.989.000 EUR.

Zu Beginn der Beratung hatte Gemeinderat Otto Schoch seinen fast schon traditionellen Antrag gestellt, die Redezeitbeschränkung auf 3 Minuten beim Tagesordnungspunkt Nachtragshaushaltssatzung und -haushaltsplan auszusetzen, und wie ebenfalls fast traditionell wurde sein Antrag bei eigener Ja-Stimme ansonsten einhellig abgelehnt.

Otto Schoch kritisierte im Anschluss fast sämtliche Darlegungen des Planwerkes. Dabei mutmaßte er gar, dass man wahrscheinlich sogar froh sei, dass nicht alle geplanten Maßnahmen des Haushaltsjahres 2016 zur Ausführung kommen können. Auch die Baumaßnahmen an den Kindergärten, die in Emmingen durchgeführt werden, in Liptingen aufgrund des versagten Landeszuschusses allerdings um mindestens ein Jahr geschoben werden, wurden von seiner Kritik nicht ausgespart. Zu guter Letzt drängte er darauf, dass die Erweiterung des Gewebegebietes Gehren nun endlich angegangen werde und die Ungleichbehandlung von Emmingen und Liptingen aufhöre. Bürgermeister Löffler entgegnete auf diese deutlich überzogene Kritik, dass Otto Schoch doch eigentlich wissen müsse, weshalb welche Maßnahmen nicht ausgeführt werden, z.B. der Kindergartenerweiterungsbau Liptingen aufgrund der nicht erhaltenen Zuschüsse. Zum Gewerbegebiet Gehren merke der Schultes an, dass nach wie vor der fehlende Flächennutzungsplan die Aufstellung eines Bebauungsplanes nicht zulasse, was er eigentlich auch wissen müsse, da dies bereits mehrfach im Gemeinderat behandelt worden sei. Dass im Baugebiet Rechter Brühl noch nicht mit den Erschließungsarbeiten begonnen werden konnte, läge, so Löffler, nicht an der Gemeinde oder der Verwaltung, denn auch das müsse er doch wissen, ist man auf die Zusammenarbeit mit den Grundstückseigentümern angewiesen. Und wenn einer nicht mitmacht muss eben eine gesetzliche Baulandumlegung erfolgen, was der Gemeinderat auch in seiner letzten Sitzung in Anwesenheit von Otto Schoch beschlossen hatte.

Auch Gerhard Störk eckte mit dem Schultes an, denn er führte aus, dass z.B. der Technische Ausschuss in seinen vielen Sitzungen zwar auch noch das letzte Schlagloch besichtige, aber das große Ganze wohl aus dem Blick verliere. Hier sah sich Bürgermeister Löffler genötigt, die Mitglieder des Technischen Ausschusses in Schutz zu nehmen, denn sie bringen letztendlich in ihrer Zeit im Technischen Ausschuss ihre Freizeit ein, um im Sinne der Gemeinde nach Ortsbesichtigungen sachdienliche Entscheidungen zu treffen. Und wenn ausgesagt würde, man würde das große Ganze aus der Sicht verlieren, so solle man doch gefälligst auch Ross und Reiter nennen, wo dies denn der Fall sei. Mit solchen pauschalen Aussagen könne man letztendlich recht wenig anfangen.

Eine weitere strittige Wortmeldung kam von Angelika Störk, die meinte, aus den Zahlen im vorgelegten Planwerk ablesen zu können, dass der Erweiterungsbau in Emmingen unnötig sei. Ihr wurde sowohl von Bürgermeister Löffler als auch von Kämmerer Eckehard Raidt widersprochen. Offenbar, so Löffler und Raidt, leite sie aus den Zahlen der Vergangenheit die Notwendigkeiten der Zukunft ab, was so nicht der Fall sei.

Nach dieser nicht gerade von Harmonie getragenen Beratung stimmte der Gemeinderat letztendlich aber doch mit großer Mehrheit bei einer Ablehnung durch Otto Schoch dem vorgelegten Planwerk zu.

Geplante Einbeziehung des Außenbereichsflurstückes 3684/2 in den Innenbereich zur Bebauung mit einem Wohngebäude
Nachdem der Gemeinderat bereits seit längerer Zeit die Aufstellung der Abrundungssatzung beschlossen hatte und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt worden war, konnte nun endlich der Satzungsbeschluss getroffen werden. Dabei wurde die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit teilweise positiv vorgenommen. Einige Forderungen des Landratsamtes konnten jedoch nicht berücksichtigt werden. Bevor der Satzungsbeschluss getroffen wurde, wurde der Zusatzantrag von Angelika Störk, eventuelle Zusatzkosten bei Veränderungen an der Bundesstraße oder der Kreisstraße mittels Vereinbarung auf den Bauplatzeigentümer abzuwälzen, mehrheitlich abgelehnt.

Höfebeförderung
Nach dem Bericht der Verwaltung zur Abrechnung des Schuljahres 2015/2016 sind insgesamt Kosten in Höhe von 9.917,12 EUR entstanden. Nach Abzug des Landesanteiles sowie der Elternanteile verbleibt ein nicht gedeckter Aufwand in Höhe von 1.723,96 EUR bei der Gemeinde. Für das Schuljahr 2016/2017 sieht die Planung vor, dass bei nun mehr zu befördernden Kindern die Kosten bei 14.534,88 EUR liegen. Unter Berücksichtigung des Landeszuschusses und der Elternbeiträge wird mit einem Fehlbetrag in Höhe von 3.260,10 EUR gerechnet.