Aus dem Gemeinderat vom 21.10.2019

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Bebauungsplan „Rechter Brühl III“
Nachdem vor ca. zwei Jahren die Bauplätze im Gebiet „Rechter Brühl II“ veräußert wurden, gibt es keinen Bebauungsplan im Ortsteil Liptingen mehr wo Bauplätze generiert werden können. Deshalb hat der Gemeinderat beschlossen, die bereits im Zuge einer Entwicklungskonzeption vorliegende Planung in einem Teilabschnitt einem Bebauungsplanverfahren zu unterziehen. Dabei sollen je nach letztendlicher Einteilung 38 bis 42 Bauplätze entstehen.

Nach Vorabstimmung mit dem Landratsamt kann der Bebauungsplan „Rechter Brühl III“ im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Dieses beschleunigte Verfahren beinhaltet, das maximal bebaubare Grundstücksflächen von 10.000 m² entstehen, was eben dann diese 38 – 42 Bauplätze ergibt und dass keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Natura – 2000 – Gebieten (Vogelschutzgebiete, FFH-Gebiete) vorliegen. Herr Rüdiger Stehle vom Büro KommunalPlan aus Tuttlingen erläuterte das weitere Verfahren und ging auf Fragen aus dem Gremium ein. Letztendlich beschloss der Gemeinderat einstimmig:

„Die Aufstellung des Bebauungsplanes einschließlich der örtlichen Bauvorschriften „Rechter Brühl III“ für den im beigefügten Lageplan dargestellten Geltungsbereich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird beschlossen“. (Der Lageplan ist an anderer Stelle dieses Mitteilungsblattes abgedruckt).

 

Bebauungsplanverfahren „Flst. 3067“
Auch hier ging es wie im Punkt „Rechter Brühl III“ um den Aufstellungsbeschluss im beschleunigten Verfahren für eine Fläche von rund 3.000 m² im Bereich Wehstetten. In einer früheren Sitzung hatte sich der Gemeinderat grundsätzlich mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes befasst. Der Veranlasser des Bebauungsplanverfahrens hatte sich zudem bereit erklären müssen, sämtliche Kosten des Aufstellungsverfahrens zu tragen. Auch hier erläuterte Herr Rüdiger Stehle vom Büro KommunalPlan aus Tuttlingen die wesentlichen Details und ging auf Fragen aus dem Gremium ein. Sodann erfolgte folgender Beschluss:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes einschließlich der örtlichen Bauvorschriften „Flst. 3067“ in Wehstetten für den im Lageplan dargestellten Geltungsbereich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird beschlossen. (Der Lageplan ist an anderer Stelle dieses Mitteilungsblattes abgedruckt).

 

Fassadensanierung am Rathaus Emmingen
Die Fassade am Rathaus Emmingen wurde zuletzt 1997 überarbeitet. Seither hat der Putz doch merklich gelitten, vor allem aber auch die Fensterläden sind stark verwittert und mussten teilweise schon repariert werden. Es macht daher Sinn, die Fassade und die Fensterläden für das Jubiläumsjahr herrichten zu lassen.

Bürgermeister Löffler ging darauf ein, dass es mit dem Landesdenkmalamt diesbezüglich doch einige Schwierigkeiten zu überbrücken gebe. Da das Rathaus in Emmingen denkmalgeschützt sei, fordert das Landesdenkmalamt eine gesamtheitliche Konzeption und ist nicht bereit, die ursprünglich von der Gemeindeverwaltung angedachte Erneuerung der Fensterläden durch Alufensterläden zu genehmigen. Durch Architekt Eusebius Moser waren die anstehenden Arbeiten, also die Fassadengestaltung sowie die Auswechslung/Reparatur der vorhandenen Fensterläden, ausgeschrieben worden. Während für die Putz- und Malerarbeiten nur ein wertbares Angebot eingegangen ist, gab es für den Ausschreibungspunkt der Reparatur von Holzläden und dem teilweisen Erneuern drei Angebote. Zudem ergab sich eine neue Variante, da angeboten worden war, alle Fensterläden zu erneuern und diese Fensterläden mit einer aufgesetzten Aluminiumleiste, die vor der Verwitterung schützen soll, zu versehen.

In der anschließenden Diskussion wurden Für und Wider der verschiedenen Varianten durchgesprochen. Letztendlich war die weitgehende Mehrheitsmeinung, dass ein komplettes Auswechseln der Fensterläden mit dieser aufgesetzten Aluminiumleiste Sinn mache, vorausgesetzt das Landesdenkmalamt stimme dieser Variante zu. Insofern wurde beschlossen, die anstehenden Putz- und Malerarbeiten an die Firma Harald Keller aus Emmingen zum Angebotspreis von 35.532,33 EUR und die Lieferung der neuen Holzfensterläden mit aufgesetzter Aluminiumschiene zum Angebotspreis von 23.727,41 EUR an die Firma SGZ Letzgus aus Hattingen zu vergeben.

 

Vergabe von Bestattungsleistungen
Mit der Firma Sichler aus Tuttlingen ist seit dem Jahre 2009 ein entsprechender Bestattungsvertrag abgeschlossen. Dieser war von der Firma Sichler zum Ende des Jahres 2019 gekündigt worden. Eine Neuausschreibung erbrachte leider nur eine sehr beschränkte Anzahl an Angeboten.

Das günstigste Angebot stammt erneut von der Firma Sichler mit folgenden Preisen:
Öffnen und schließen eines Grabes maschinell:                     580,00 EUR
Öffnen und schließen eines Grabes von Hand:                        580,00 EUR
Öffnen und schließen eines Urnengrabes:                                200,00 EUR
Durchführung eines Bestattungsaktes:                                      260,00 EUR

Es handelt sich um Nettopreise und die Gültigkeit ist bis 31.12.2021 vorgegeben. Diese Angebotspreise bedeuten, dass teilweise über 100 % Preissteigerungen auftreten, was vom Gemeinderat natürlich und richtigerweise kritisch hinterfragt wurde. Auch der Vergleich mit anderen Gemeinden hatte ergeben, dass dort teilweise wesentlich günstigere Preise, ebenfalls von der Firma Sichler, vorhanden sind.

Durch die Verwaltung wurde ausgeführt, dass die Firma Sichler Personalmangel habe und den deutlichen Preisaufschlag damit rechtfertige, dass damit dann auch neue Mitarbeiter besser bezahlt werden können und somit ein neues Angebot überhaupt abgegeben werden konnte. Im Zuge ohnehin anstehender Berechnungen bei den Bestattungsgebühren werden die neuen Preise dann berücksichtigt werden.

Bei einer Nein-Stimme und einer Enthaltung beschloss der Gemeinderat den Zuschlag der Firma Sichler zu geben. Eine Anmerkung gab es noch hinsichtlich der reinen Durchführung des Bestattungsaktes, was sowohl in Emmingen wie Liptingen von örtlichen Firmen angeboten worden ist. Hier legte man Wert darauf, dass der Bestattungsakt, also das Grab öffnen, die Durchführung des Bestattungsaktes und das Verschließen des Grabes am besten in einer Hand wäre. Dem folgte der Gemeinderat in der entsprechenden Abstimmung.  

Wasserrechtsantrag für eine Regenwasserbehandlungsanlage
Zur Entwässerung des neugebauten Betriebsgebäudes/Bauhofs der Udo Störk Holding soll für die Regenwasserbehandlung eine Versickerungsmulde hergestellt werden. Durch entsprechende Versuche wurde festgestellt, dass das Versickerungsvermögen des Untergrundes ausreichend sei. Gelegentliche Abschläge in den Regenwasserkanal der Gemeinde können dabei unberücksichtigt bleiben. Einstimmig stimmte der Gemeinderat dem Wasserrechtsantrag zu und nahm auch zur Kenntnis, dass durch diese Anlage die Firma bei der Regenwasserbehandlung eine deutliche Gebührenentlastung erfahre.

Bekanntgaben, Anfragen und Wünsche
Bürgermeister Löffler gab bekannt, dass die Volksbank Schwarzwald-Donau-Neckar in Bezug auf die vom Gemeinderat verfasste Resolution geantwortet habe. Es bleibt bei der Schließung der Filiale in Liptingen. Wobei nochmals die Gründe des Entschlusses der Volksbank dargelegt wurden und auch, dass die Automatenfiliale bestehen bleibe. Zudem sei man noch in Vorbereitung eines Shuttle-Services für Kundschaft aus Liptingen, die in Emmingen Beratungsangebote wahrnehmen möchten.  

Der Gemeinderat nahm die Antwort des Volksbankvorstandes zur Kenntnis und legte aber Wert darauf, dass die jetzt noch vorhandenen Einrichtungen auch gepflegt und beibehalten werden.

Aus dem Gemeinderat gab es verschiedene Anfragen. Zum einen zum Bild „Schlacht bei Liptingen“, das immer mehr durch die trockene Luft im Sitzungssaal leide. Hierzu sagte Bürgermeister Löffler, dass der Fall im Denkmalamt in Freiburg seit Mai dieses Jahrs liege und er auf eine Entscheidung warte. Zudem sprach Richard Gnirß die anstehenden Theateraufführungen in Emmingen an und dass es Dissonanzen gab bezüglich der Doppelbelegung der Halle mit Theater und Firmung. Diese Problematik sei aber unter die Beteiligten ausgeräumt wurden. Bürgermeister Löffler bestätigte, dass es hier zu einer Doppelbelegung gekommen war, die allerdings nicht von der Verwaltung zu vertreten sei. Eine Veranstaltung sei zeitlich versetzt gemeldet worden. Trotzdem sei eine zwar nicht optimale aber verträgliche Lösung gefunden worden.

Weitere Nachfragen gab es bezüglich der gärtnerisch gepflegten Grabfelder, die in Emmingen wie Liptingen geplant seien. Die Überarbeitung durch die beiden Firmen aus Tuttlingen läuft. Bürgermeister Löffler erwartet bald Angebote, die dann wiederum im Gemeinderat behandelt werden. Ein weiterer Punkt war die Ausgabe von Speisen und Getränken und die Rückgabe des Leergutes bzw. des abgeräumten Geschirrs. Es wurde darum gebeten einen Termin mit den Nutzern, die diesen Umstand bemängeln, zu vereinbaren.

 

In der Bürgerfrageviertelstunde hatte sich zunächst Wolfgang Mader zu Wort gemeldet. Er bemängelte den immer noch fehlenden Teil des Radweges zwischen Schuhfranz und L 440 Richtung Heudorf. Weiter kritisierte er den Zustand verschiedener Straßen, so der Neuhauser Straße und der Jägerstraße. Ein weiteres Anliegen war es ihm, dass Bauplätze schneller erschlossen werden. Denn wenn keine Plätze zur Verfügung stehen bestehe die Gefahr, dass Bauwillige abwandern. Zu den genannten Punkten nahm Bürgermeister Löffler kurz Stellung. Der Radweg sei schon lange geplant, allerdings lasse das RP Freiburg die Ausführung missen. Er wende sich jedes Jahr an die Regierungspräsidentin um daran zu erinnern. Beim Beschilderungssystem sei es ein immer wieder geäußerter Wunsch, ein solches einzuführen. Allerdings sei die Streulage in Emmingen und Liptingen eine große Schwierigkeit und bei den bisherigen Versuchen hatte zumindest ein Teil der Betroffenen kein Interesse daran, mit Eigenleistungen oder Eigenanteilen zum Realisieren beizutragen. Bei der Neuhauser Straße und Jägerstraße stimmte der Bürgermeister Herrn Mader zu. Allerdings sei z.B. die Neuhauser Straße auch in naher Zukunft wohl schlecht zu realisieren, zumal ein Ausbau mindestens 1,5 Mio. EUR koste. Vor einigen Jahren war einmal diskutiert worden, ob in der Jägerstrasse eine Einbahnregelung eingerichtet werde. Dies war von den Anliegern abgelehnt worden. Deshalb wurden dort Einbuchtungen montiert. Beim Baugebiet sei es so, das eins nach dem anderem geschehe. Momentan werde das Gebiet Bäckerhägle III in Emmingen vorbereitet und in Liptingen laufe die Vorbereitung für den Bebauungsplan Rechter Brühl III, sodass dort im Jahr 2021 ein Erschließungsabschnitt folgen könne. Es könne aber auch nicht sein, dass die Gemeinde jedes Jahr Neubaugebiete erschließt, sondern eine gewisse Wartezeit müsse wohl in Kauf genommen werden.

 

Otto Schoch hatte angefragt, wann die Gemeinde, nachdem nun wohnbautechnisch die Bebauungsplanaufstellung Rechter Brühl III auf den Weg gebracht werde, mit der Beratung in Sachen Gehren zu rechnen sei. Dies, so Löffler, solle noch in 2019 geschehen.

Kurt Breinlinger fragte, ob die derzeit im Gemeindewald stattfindende Bodenbeprobung auch für Privatwaldbesitzer zugänglich sein wird, was bejaht wurde. Die Beprobung soll helfen beim Waldumbau auf die richtigen Baumarten zu setzen.