Sitzungsbericht Technischer Ausschuss 20.10.2011

|  Technischer Ausschuss

Zunächst wurde der Technische Ausschuss über den Baustellenfortschritt im Bereich „Hundsrücken“ und „Greut“ hinsichtlich der Verlegung der Wasserdruckleitungen für die Wasserversorgung informiert. Die Arbeiten kamen aufgrund der günstigen Witterung sehr gut voran. In der nächsten Zeit wird nun die Druckleitung von der Querung der Bundesstraße aus über die Trasse des Radweges geführt. Die Friedrich-Wöhler-Straße muss gequert werden, bevor beim Autohaus Yetis die Leitungen in die dort aufgeschüttete Trasse eingelegt werden kann. Wenn alles normal verläuft und das Wetter keinen Strich durch die Rechnung macht, müsste die Wasserleitung in diesem Jahr noch gut verlegt werden können und eine Inbetriebnahme möglich sein. Wie sich allerdings die Inbetriebnahme gestaltet, wird sich erst in den nächsten Wochen entscheiden, da beim Bau des Hochbehälters leider einige Schwierigkeiten entstanden sind, die zunächst noch die Einschaltung eines Gutachters notwendig machen. Ob also der Start der Wasserversorgung mit Bodenseewasser in der Emminger Niederzone zum 01.01.2012 tatsächlich realisiert werden kann, ist im Moment noch unsicher.

Private Baugesuche

Dem Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Flst. 7498, Emminger Str. 41, Ortsteil Liptingen wurde zugestimmt.

Die Vorgabe ist allerdings, dass eine Baulast eingetragen wird, sodass das Baugrundstück nicht vom Gesamtgrundstück getrennt werden kann. Des Weiteren äußerte die Verwaltung die Erwartungshaltung, dass ein erstellter Carport, der bisher in den Gehwegbereich hineinragt, zunächst so baulich verändert wird, dass der überragende Teil im Bereich der Grenze entfällt.

Ein weiterer Punkt war eine Anfrage auf Bau von 2 Doppelgaragen im Bereich des Flst. 18/11, Ortsteil Emmingen.

Es handelt sich um ein Grundstück mit einem Erdwall, der im Bereich der Schillerstraße erstellt wurde. Die Interessenten hatten im Vorfeld der Beratung zugesichert, alle entstehenden Kosten wie das Abtragen und wieder Neuanschütten des Walles, das Wegnehmen und Wiederanpflanzen der Pflanzen, die Vermessungskosten, usw. zu tragen. Zudem wird die Bauplatzfläche zum üblichen Baupreis verkauft. Mit einer Anliegerfamilie wird vor Abschluss des Kaufvertrages noch ein klärendes Gespräch zu führen sein.