Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 17.07.2023

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Verabschiedung Bernhard Seßler
Der Leiter des Forstrevieres Emmingen-Liptingen, Herr Bernhard Seßler, geht in den Ruhestand. In der Gemeinderatssitzung wurde Herr Seßler von Bürgermeister Joachim Löffler verabschiedet.

Herr Seßler war seit 1986 Förster in Emmingen-Liptingen. Aktuell hat er in seinem Revier 630 ha Gemeindewald, 660 ha Kleinprivatwald und 70 ha Kirchenwald zu betreuen. Seit 2020 ist der Staatswald nicht mehr von ihm zu betreuen. In der 37-jährigen Dienstzeit von Herrn Seßler in Emmingen-Liptingen hat er allerhand miterlebt. Im Forstbereich kam es zu großen Veränderungen. Zunächst war in Emmingen-Liptingen noch eine Waldarbeiterrotte eingesetzt, die dann aufgelöst wurde. Seit dieser Zeit sind hauptsächlich Fremdunternehmer und Rotten, die in anderen Revieren angesiedelt sind, im Einsatz. Aber seit vielen Jahren schreibt man im Gemeindewald nun auch sehr positive Zahlen mit einem durchschnittlichen Jahresgewinn von weit über 100.000 EUR. Aktuell liegt der jährliche Hiebsatz bei 5.500 Erntefestmetern, der allerdings je nach außerordentlichen Nutzungen schwanken kann. Bürgermeister Löffler bedankte sich bei Herrn Seßler für seine sehr lange Tätigkeit in Emmingen-Liptingen und wünschte ihm für seinen Ruhestand alles Gute und vor allem Gesundheit. Er übergab ihm ein Weinpräsent und ein Geldgeschenk.

Grüngutkompostierung Firma Heiss
Seit geraumer Zeit wird über den Grünguthof der Firma Heiss diskutiert. Zunächst war dieser im Bereich der bestehenden Photovoltaikanlage (Standort 1) geplant. Seit geraumer Zeit gibt es aber auch einen Alternativstandort (Standort 2) im Bereich Gewerbegebiet Hundsrücken. Nachdem unlängst die Grüngutkompostierung am Standort 1 genehmigt wurde, stellt sich natürlich die Frage, wie es weitergeht, ob dann am Standort 2 die gleiche Anlage genehmigt wird, wo was betrieben wird, welcher Standort Priorität hat und sollte Standort 2 Priorität haben, was geschieht dann mit Standort 1? All dies, so die Überzeugung der Gemeinde sowie der Firma Heiss, kann nur durch den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gelöst werden. In diesem städtebaulichen Vertrag wird definiert, was die Ausgangslage der Planung ist und welche Folgen eintreten, wenn die Gemeinde im Bereich vom Bebauungsplanrecht Beschlussfassungen vornimmt und Weichenstellungen gibt. So ist eben vorgesehen, dass der Standort 1 bei der bestehenden Photovoltaikanlage zwar als Grüngutkompostierung genutzt wird, aber nicht so genutzt wird und dass dann am Standort 2 im Gewerbegebiet Hundsrücken bei der Kläranlage die Grüngutkompostierung durchgeführt wird, aber auch der eigentliche Betriebshof der Firma Heiss entsteht. Im Bereich des Standortes 1 soll dann eine der bestehenden Hallen umhaust werden, drei weitere sollen als Unterstellmöglichkeit genutzt werden, vier der acht Hallen sollen dann zur weiteren Nutzung wie z.B. für Unterstellung von Wohnwagen, Caravans, Booten usw. genutzt werden. Dafür kann die Gemeinde auf die Schaffung eines Schuppengebietes verzichten und somit auch Grünflächen, die bisher vorgesehen waren, schonen. Um diese Ziele zu erreichen ist es natürlich notwendig, innerhalb vorgegebener Fristen, die innerhalb des Vertrages definiert sind, zu handeln. Wenn die Gemeinde dann die Vorgaben erfüllt, ist die Firma Heiss verpflichtet, sich dann so zu verhalten wie dies im Vertrag geregelt ist. Auf der anderen Seite ist die Gemeinde nicht gezwungen, irgendwelche Dinge zu tätigen oder Beschlussfassungen vorzunehmen, denn dazu kann die Gemeinde als Inhaber der Planungshoheit nicht rechtlich verpflichtet werden. Auch die Kostentragung bzgl. des Bebauungsplanes Hundsrücken III und Hundsrücken I, was zu einer Aufstellung eines neuen zusammengefassten Bebauungsplanes Hundsrücken IV führt, ist bereits geregelt. Von den ca. 75.000 EUR an Kosten übernimmt die Firma Heiss, die LEIBER Group und die Gemeinde jeweils ein Drittel. Im Gemeinderat war seitens der Firma Heiss Herr Papaccio und deren Rechtsanwalt Herr Jeremy Theunissen anwesend und beantworteten die ein oder andere Frage aus dem Gremium. Werner Diener fasste zum Schluss der Beratung aus Sicht des Gemeinderates zusammen, dass man sehr erfreut sei, nun auch den städtebaulichen Vertrag zum Abschluss zu bringen und der Firma Heiss diesen Standort 2 rechtlich einzurichten, um damit die Bewohner des Bereichs Bäckerhägle vor den befürchteten Immissionen zu schützen. Es war gut, dass sich der Gemeinderat mit Verwaltung und Firma Heiss zusammen auf die Suche nach einem alternativen Standort begeben haben.

Anschließend beschloss der Gemeinderat einstimmig den städtebaulichen Vertrag. Bevor dieser nun unterzeichnet wird, erfolgt der Grundstücksverkauf innerhalb des Geltungsbereichs des Gewerbegebietes an die Firma Heiss.

Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern an der Engener Straße
Seit fast vier Jahren beschäftigt sich die Gemeinde mit dem Bauvorhaben zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit zwei Wohneinheiten und einer Tiefgarage in der Engener Straße. Nachdem zunächst aufgrund der Massivität die Gemeinde ihr Einverständnis zum Bauvorhaben nicht gegeben hatte, dieses allerdings dann vom Landratsamt ersetzt worden war und die Gemeinde dann Widerspruch gegen die Baugenehmigung eingereicht hatte, war die Frage, ob die Gemeinde Klage vor dem Verwaltungsgericht einreiche. Dies wurde vom Gemeinderat abgelehnt. Allerdings hatten die betroffenen privaten Anwohner des Bauprojektes diesen Weg bereits bestritten und die Klage ist nach wie vor vor dem Verwaltungsgericht und nicht entschieden. Im Zuge des langwierigen Prozesses ist nun die Baugenehmigung zeitlich gefährdet, was den potenziellen Bauherrn dazu bewogen hat, die Verlängerung der Baugenehmigung zu beantragen. So war die Gemeinde erneut angehört worden und wie auch bei den bisherigen Beschlussfassungen wurde das Einvernehmen nicht erteilt. Allerdings läuft man Gefahr, erneut durch das Landratsamt das Einvernehmen ersetzt zu bekommen, was aber vom Gemeinderat so in Kauf genommen wurde. Bei zwei nein-Stimmen beschloss der Gemeinderat ansonsten einstimmig das Einvernehmen zur Verlängerung der Baugenehmigung nicht zu erteilen.

Bestellung von Luise Huber zur Standesbeamtin
Nachdem Luise Huber den notwendigen Lehrgang in Bad Salzschlirf absolviert hat, hat der Gemeinderat sie einstimmig zur Standesbeamtin in Emmingen-Liptingen ernannt. Wir gratulieren Frau Huber zum erfolgreichen Lehrgang und zu dieser Ernennung.

Im Bereich der verlässlichen Grundschule hat die Verwaltung vorgeschlagen, die Beiträge zu erhöhen, nachdem diese immer stabil gehalten wurden. Dabei hat die verlässliche Grundschule immer mehr zugenommen. Ursprünglich war die 1. und 5. Unterrichtsstunde angeboten worden, dann kam die 6. Stunde hinzu. Die verlässliche Grundschule wurde dann bis zum Beginn des Nachmittagsunterrichts bis 14:00 Uhr ausgeweitet und auch das Mittagessen wurde (vor Corona) angeboten. Auch die Zahl der Schüler, die die verlässliche Grundschule beanspruchen, ist enorm gestiegen. Nun war der Vorschlag der Verwaltung, den Beitrag blockweise festzusetzen.

  • für die 1. und 5. Stunde 15,00 EUR monatlich
  • für die 1. und 5. Std. und 6. Std. 20,00 EUR monatlich
  • für die 1. und 5. Std. und 6. Std. bis 14.00 Uhr 25,00 EUR monatlich.

Bei 2. Kindern aus einer Familie, die gleichzeitig die verlässliche Grundschule besuchen, verringert sich der Betrag um 5,00 EUR. Einstimmig beschloss der Gemeinderat diese Beitragsänderungen.

Wegen des Mittagessens wird es ab dem 01.10.2023 wieder möglich sein, ein solches an der verlässlichen Grundschule am Montag, Dienstag und Donnerstag anzubieten. Allerdings wird aufgrund Platzgründen in das Foyer der Schloßbühlhalle ausgewichen. Die Eltern werden nun informiert und müssen ihre Kinder verbindlich anmelden. Die Anmeldung ist dann auf ein halbes Jahr verpflichtend. Dies nahm der Gemeinderat so zur Kenntnis.

Annahme von Spenden
Im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 30.06.2023 konnte die Gemeinde auf zahlreiche Spendeneingänge blicken. Vor allem hinsichtlich der zugesagten Spenden im Bereich des Bäckerhägle-Spielplatzes. Einstimmig nahm der Gemeinderat die Spenden an und bedankte sich bei den Spendern.

In der Frageviertelstunde war angefragt worden, ob in Emmingen Plätze für die Erstellung von Tinyhäusern angeboten werden. Dies wurde vom Bürgermeister verneint. Wenn allerdings dann die Erschließung Bäckerhägle IV ansteht, muss diese Frage sicherlich thematisiert werden.

Kurt Breinlinger regte an, das Wasser des Narrenbrunnens mittels UV-Anlage zu behandelt, da momentan nach kurzer Standzeit das Wasser bereits grünlich wird und sich Ablagerungen ergeben.

Als Bekanntgaben aus der letzten nicht öffentlichen Sitzung wurde informiert, dass als Schulsozialarbeiterin an der Grundschule Frau Melanie Kupferschmid angestellt wurde und für die freiwerdende Stelle auf dem Bauhof in Emmingen-Liptingen wurde Franz Frauenhoffer aus Tuttlingen angestellt.

Bekanntgaben, Anfragen und Wünsche der Gemeinderäte
Zum Thema Windkraft informierte Hauptamtsleiter Patrick Allweiler, dass auf der Gemarkung von Emmingen-Liptingen derzeit keine Standorte für Windkraftanlagen lokalisiert werden können. Die Fortschreibung des Windatlasses hat ergeben, dass die Windgeschwindigkeiten einfach zu gering sind. Innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Tuttlingen sind vorwiegend im nord-westlichen Bereich, also auf Gemarkung Wurmlingen, Rietheim-Weilheim, Seitingen-Oberflacht und Tuttlingen Standorte erkennbar, wo Windkraftanlagen denkbar sind.

Bezüglich Ganztagsgrundschule informierte Bürgermeister Löffler, dass nach wie vor kein Förderprogramm für notwendige Bauarbeiten und Investitionen aufgelegt sei. Man werde nun sicherlich zunächst eine Konzeption der Schule erbitten, um grobe Kostenüberlegungen anzustellen. Anhand der räumlichen Knappheit wird es aber sicherlich so sein, dass ein Architektenwettbewerb stattfindet werden müsse, um einen geeigneten Planer für die anstehenden Dinge zu finden. Zeitlich ist die verlässliche Grundschule die Schuljahr 2026/2027 mit der ersten Klasse starten soll, sehr ambitioniert. Für ein Übergangsjahr kann zunächst auch die Räumlichkeit im Obergeschoss des Alten Kindergartens genutzt werden. Aber man soll hier den Dingen nicht vorgreifen, man darf sicherlich gespannt sein, welche Raumkonzeptionen erarbeitet werden und wie diese architektonisch umgesetzt werden.

Aus der Mitte der Gemeinderäte wurde die Arbeit in den Jugendhäusern angesprochen. Nachdem die Jugendreferentin Ende April ihre Tätigkeit beendet hat, üben die Gemeinderäte Richard Gnirß und Jennifer Störk auf ehrenamtlicher Basis die Tätigkeit aus. Beide berichteten von der aktuellen Situation und den Kontakten mit den betroffenen Jugendlichen. Eine weitere Frage galt der Nutzung des Obstes von gemeindeeigenen Bäumen. Gaby Rettkowski regte an, analog anderen Gemeinden Bäume, die im Gemeindeeigentum stehen und deren Obst geerntet werden darf, mit einem roten Band zu versehen. Hierzu wird im nächsten Mitteilungsblatt eine Information erscheinen.

Flüchtlings- und Asylbewerberthemen
Im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung wurden Fragen zur aktuellen und geplanten Flüchtlingsunterbringung gestellt. Es wurde darauf hingewiesen, dass in Liptingen das Gerücht umgehe, im Bereich Gehren eine Flüchtlingsunterkunft für bis zu 300 Menschen zu bauen. Auch der Bürgermeister berichtete, dass er in dieser Sache verschieden Anfragen erhalten habe.

Es ist so, dass Emmingen-Liptingen wie jede andere Gemeinde verpflichtet ist, Menschen, die nicht mehr in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden können (das ist spätestens nach 2 Jahren der Fall), in die sogenannte Anschlussunterbringung zu nehmen. Hinzu kommen Menschen aus der Ukraine, die ebenso Wohnraum benötigen. Aktuell hat die Gemeinde 49 Menschen unterschiedlicher Herkunft in der Anschlussunterbringung und hat dazu vorwiegend privaten Wohnraum angemietet. Allerdings ist die Quote bei Weitem nicht erfüllt, wir sollten nochmals rund 70 Personen unterbringen. Da die Aufrufe der Gemeinde kaum auf fruchtbaren Boden fallen, gleichzeitig aber immer mehr Menschen unterzubringen sind, muss überlegt werden, was getan werden muss um die Aufgabe zu erfüllen. Als letzte Möglichkeit kommt dabei der Bau von Unterkünften oder die Überlassung eines Baugrundstücks an den Landkreis in Frage. Denkbar ist dabei eben eine solche Überlassung an den Landkreis. Dieser hat aber selbst kein großes Interesse am Bau, eine Unterkunft verursacht Kosten von rund 2 Mio. EUR.

Momentan ist also an den Gerüchten nichts dran. Wenn allerdings weiterhin Flüchtlinge zugewiesen werden, ist nicht auszuschließen, dass die Gemeinde eine entsprechende Lösung realisieren wird. Deshalb möchten wir alle Eigentümer von Häusern oder Wohnungen bitten zu prüfen, ob man diesen Wohnraum nicht an die Gemeinde vermietet.

Bisher wurden wir auch vom Landkreis so gut wie möglich geschont. Nun weisen allerdinge die Städte und Gemeinden, die ihre Quoten erfüllen, darauf hin, dass man dann doch zunächst die Gemeinden in die Pflicht nimmt, die ihre Quoten bisher nicht erfüllen. Und da liegt Emmingen-Liptingen leider auf dem 3. Platz im Landkreis Tuttlingen.