Winterdienst

Wann muss geräumt und gestreut sein?

|  Emmingen-Liptingen

Bereits im letzten Mitteilungsblatt haben wir ausführlich erläutert, was alles im Rahmen der Räum- und Streupflicht von den Grundstückseigentümern erbracht werden muss.

Nachdem in den letzten Tagen Schnee gefallen ist, möchten wir speziell darauf hinwiesen, dass Gehwege werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein müssen.

Daran ändert sich auch nichts, wenn Tauwetter vorhergesagt wurde. Niemand darf darauf spekulieren, dass der Schnee ohnehin in den nächsten Stunden abtauen wird.

Näheres zur Räum- und Streuordnung finden Sie hier