Hundesteuer 2018

|  Emmingen-Liptingen

In den letzten Tagen wurden die Bescheide für die Hundesteuer 2018 zugestellt. Grundlage für die Erhebung der Steuer ist die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Emmingen-Liptingen in der Fassung vom 22.10.2001.

Gem. § 4 Abs. 2 dieser Satzung entsteht die Hundesteuer am 01. Januar für jeden an diesem Tag im Gemeindegebiet gehaltenen Hund. Die Hundesteuer ist am 12.02.2018 zur Zahlung fällig.

Der Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich alle über drei Monate alten Hunde. Jeder Hundehalter, der im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter (3 Monate) erreicht hat, dem Bürgermeisteramt - Gemeindekasse - anzuzeigen. Dabei sind unter anderem die Rasse und das Alter des Hundes anzugeben. Unter diese Anzeigepflicht fallen in jedem Fall auch solche Hunde, für die eine Steuerbefreiung beantragt werden kann. Endet die Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung, so ist dies der Gemeinde ebenfalls innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Entstehung oder Beendigung der Steuerpflicht richtet sich 2018 auf den folgenden Monat aus.

Der Steuersatz beträgt für den ersten Hund 72 EUR, für den zweiten und jeden weiteren Hund 144 EUR. Bei Kampfhunden beträgt die Steuer für den ersten Hund 720 EUR, für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund 1.440 EUR. Die Zwingersteuer für bis zu 5 Hunde beträgt 216 EUR.

Steuerbefreiung kann auf Antrag gewährt werden für

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen. Sonst hilfsbedürftige Personen sind diejenigen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“ besitzen.
  • Hunde, die die Prüfung für Rettungshunde oder die Wiederholungsprüfung mit Erfolg abgelegt haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen.
  • Hunde, die auf außen liegenden Gehöften als Wachhunde gehalten werden. Außen liegend sind alle Haushalte, die nicht von der geschlossenen Ortslage Emmingen oder Liptingen erfasst sind.

Werden aus einem Haushalt mehrere Hunde zur Steuerpflicht angezeigt, so gilt, dass alle in diesem Haushalt gehaltenen Hunde von den Haltern als gemeinsam gehalten werden.

Zahlungspflichtige, die der Gemeindekasse ein Sepa-Lastschriftmandat erteilt haben sowie alle, die von der Steuer befreit sind, erhalten die Hundesteuermarke mit dem Jahresbescheid. Allen anderen wird die Hundesteuermarke nach Zahlung zugestellt.

Für weitere Fragen steht Ihnen das Bürgermeisteramt - Gemeindekasse, Tel. 07465/9268-21, -22 oder -23 jederzeit gerne zur Verfügung.