Elterngeld und Erziehungsgeld

Elterngeld

Ist Ihr Kind nach dem 31.12.2006 geboren? Dann können Sie das einkommensabhängige Elterngeld beantragen.

Anträge sowie ausführlich Informationen erhalten Sie von der L-Bank. www.l-bank.de

Bundeserziehungsgeld

Ist Ihr Kind vor dem 01.01.2007 geboren, haben Sie Anspruch auf Bundeserziehungsgeld, wenn Sie wegen der Betreuung des Kindes nicht (voll) erwerbstätig sind. Ob Sie das Bundeserziehungsgeld erhalten können, hängt von der Höhe ihres Einkommens ab.

Anträge sowie ausführlich Informationen erhalten Sie von der L-Bank. www.l-bank.de

Landeserziehungsgeld

Landeserziehungsgeld können Sie im Anschluss an das Bundeserziehungsgeld oder das Elterngeld erhalten. Das Landeserziehungsgeld ist eine einkommensabhängige Leistung des Landes für Eltern in Baden-Württemberg.

Anträge sowie ausführlich Informationen erhalten Sie von der L-Bank. www.l-bank.de

Mehrlingsgeburtenprogramm

Seit dem Jahr 2002 erhalten Eltern von Mehrlingen (ab Drillingen) einen einmaligen Zuschuss des Landes Baden-Württemberg. Der Zuschuss ist unabhängig von der Höhe des Einkommens. Außerdem ist er steuer- und pfändungsfrei.

Anträge sowie ausführlich Informationen erhalten Sie von der L-Bank. www.l-bank.de