Sitzungsbericht Sozialausschuss 26.11.2015

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Außenwohngruppe Mutpol im Gebäude Stockacher Straße 19

In seiner jüngsten Sitzung beschäftigte sich der Sozialausschusses vorwiegend mit der seit 01. Oktober 2015 im Gebäude Stockacher Straße 19 eingerichteten Außenwohngruppe (AWG) von Mutpol aus Tuttlingen. Frau Steiert von der Mutpol-Leitung sowie das pädagogische Personal hatten hierfür die Türen des Gebäudes geöffnet und informierten die Mitglieder des Ausschusses über alle Fragen, die anstanden.

 

Mutpol betreibt im Landkreis Tuttlingen neben den Einrichtungen am Standort in Tuttlingen verschiedene Außenwohngruppen, so ist in Tuttlingen in der Jetterstraße sowie in Spaichingen eine Außenwohngruppe eingerichtet. In Rietheim-Weilheim gab es ebenfalls eine, die zwischenzeitlich nun allerdings für junge unbegleitete Flüchtlinge genutzt werde. In der Einrichtung werden maximal 8 Jugendliche im Alter von 7 bis 17 Jahren betreut. Optional können pro Außenwohngruppe maximal 2 jugendliche Flüchtlinge untergebracht werden.

Jedem Jugendlichen steht hierbei ein eigenes Zimmer zur Verfügung. Es werden im Gebäude, zusammen mit dem pädagogischen Personal und einer Hauswirtschafterin, wie in einer Familie die üblichen Arbeiten verteilt und erledigt. Zudem werden vor allem am Wochenende gemeinsame Aktivitäten durchgeführt. Nach eigenem Bekunden gefällt es der gesamten Außenwohngruppe, also dem pädagogischen Personal und den Jugendlichen, in Liptingen sehr gut.

Weshalb wurde diese Außenwohngruppe in Liptingen eingerichtet? Zum einen hat das Gebäude sehr gute Möglichkeiten für eine Außenwohngruppe geboten. Es stehen insgesamt 11 Räume zur Verfügung. Da neben den Jugendlichen nachts zumindest eine Person des pädagogischen Personals im Gebäude übernachtet, sind so viele Zimmer notwendig. Die gute bauliche Substanz hatte ermöglicht, ohne große Umbauarbeiten und Sanierungen auszukommen, lediglich ein Teil der Fenster musste erneuert werden. Die Anbindung nach Tuttlingen auf die dortigen Schulen mit dem ÖPNV ist von Liptingen aus gewährleistet und funktioniert. Der letzte Grund war sicherlich, dass auch im südlichen Teil des Landkreises Tuttlingen eine entsprechende Außenwohngruppe eingerichtet werden sollte.

In Führungen wurde das Gebäude gezeigt und hierbei wurden sämtliche Fragen, die entstanden waren, beantwortet. Die Kosten der Außenwohngruppe werden zunächst von Mutpol bestritten, dieser rechnet nach festgelegten Sätzen wiederum mit dem Träger der Jugendhilfe, dem Landkreis Tuttlingen, ab.

Der Sozialausschuss war beeindruckt von den Erläuterungen und Führungen im Gebäude Stockacher Straße 19 und von der Außenwohngruppe. Dass die Bewohner des Gebäudes sich nicht einschließen wollen, zeigte auch, dass man jederzeit gerne bereit ist, Gespräche zu führen und Besuche zu empfangen. Auch habe man Interesse daran, ein gutes Verhältnis zur Nachbarschaft zu pflegen.

 

Kooperation mit Mutpol hinsichtlich Jugendpfleger

Seit dem 01.01.2015 ist die Stelle des Jugendpflegers in Emmingen-Liptingen vakant. Verschiedene Ausschreibungen hatten nicht zum Ziel geführt, eine geeignete Person in eine Anstellung zu bringen. Nun kooperiert die Gemeinde Emmingen-Liptingen bereits bei der Schulsozialarbeit mit Mutpol. Da lag es nahe, auch hinsichtlich der Jugendpflege dieses Thema anzugehen. Wenn eine 100 %-Stelle über Mutpol besetzt wird, laufen Kosten mit rund 58.000 EUR im Jahr auf. Dafür erhält die Gemeinde einen Zuschuss des Landkreises mit 15.000 EUR. Die Ausschussmitglieder waren sich im Wesentlichen einig, dass eine Personalgewinnung und Kooperation über Mutpol die sinnvollste Lösung sei. Gleichwohl wurde mehrfach angesprochen, dass man nicht nur eine Bespaßung der Jugendlichen wünsche, sondern dass konkrete Angebote innerhalb der Jugendhäuser, sofern diese nicht mehr zur Verfügung stehen als offene Angebote, gemacht werden sollen. Da mit der anstehenden Zuweisung von Flüchtlingen in der Anschlussunterbringung die Gemeinde auch hinsichtlich der Betreuung weitere Aufgaben erhält, ist denkbar, dass der Jugendpfleger sich neben dieser Tätigkeit auch der Betreuung der Flüchtlinge / Asylbewerber widmen soll. Dies werde anderswo ebenfalls so praktiziert.

 

Letztendlich verständigte man sich bei einer Enthaltung darauf, eine Kooperation mit Mutpol anzustreben, wobei die Verwaltung zusammen mit Mutpol den Kooperationsvertrag im Detail ausarbeiten soll. Gleichzeitig kann aber die Personalgewinnung bereits gestartet werden. Abschließend wird sich der Gemeinderat dann mit der Billigung des Kooperationsvertrages noch zu befassen haben.