Soforthilfen für Unternehmen beschlossen
Am vergangenen Donnerstag hat der Landtag von Baden-Württemberg den Weg für einen 5 Milliarden Euro großen Rettungsschirm freigemacht. Dadurch soll unsere Wirtschaft im Land, sollen vor allem auch die kleinen und mittleren Betriebe in der Krise unterstützt werden. Mit dieser Entscheidung stehen nicht nur die gesamten Haushaltsrücklagen in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung, sondern das Finanzministerium kann 5 Milliarden an Krediten aufnehmen.
Auf diese Weise soll das Wirtschaftsministerium dem Rückgrat unseres Landes, unserem Mittelstand, schnell und unbürokratisch helfen können. Ich freue mich sehr, dass die CDU-Fraktion dazu den entscheidenden Impuls geben konnte.
Am gestrigen Sonntagabend haben wir im Ministerrat außerdem die finanziellen Soforthilfen für kleine und mittlere Unternehmen beschlossen: Ab Mittwoch können die Soforthilfen bei den Kammern beantragt werden. Die Finanzhilfen müssen nicht zurückbezahlt werden.
Vorgesehen sind:
- 9.000 Euro für Soloselbstständige und Betriebe bis 5 Mitarbeiter
- 15.000 Euro für Betriebe bis 10 Mitarbeiter
- 30.000 Euro für Betriebe bis 50 Mitarbeiter
Details finden Sie dazu zeitnah auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums.
UPDATE des Landratsamtes vom 24.03.2020:
Soforthilfe für Corona-Betroffene - Zuschüsse müssen nicht zurück gezahlt werden
Erste Hilfen sind auf den Weg gebracht. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm aufgelegt: Gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt.
Das Ministerium arbeitet rund um die Uhr mit Hochdruck, um das Hilfspaket des Landesregierung bis spätestens Mittwochabend, den 25. März auf den Weg zu bringen. Dann wird der vollelektronische Antragsprozess bereit gestellt und kann in Anspruch genommen werden.
Im Fokus der Förderung stehen Anträge von gewerblichen und Sozialunternehmen, von Soloselbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente). Der Hauptsitz muss in Baden-Württemberg liegen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.landkreis-tuttlingen.de/redirect.phtml?extlink=1&La=1&url_fid=2527.615.1