Information über Nachschätzungsarbeiten, Gemarkung Liptingen

|  Liptingen

Im Nachgang des durchgeführten Flurbereinigungsverfahrens oder wegen der Änderung von Kulturarten werden auf Teilen der Gemarkung Liptingen im Frühjahr 2023 Nachschätzungsarbeiten nach § 11 des Bodenschätzungsgesetzes durchgeführt.

Die Nachschätzung erstreckt sich hauptsächlich auf die Überprüfung und Angleichung der bisherigen Schätzungsergebnisse an die neuen Flurstücksgrenzen sowie die Feststellung und Berücksichtigung veränderter Nutzungen.