Führerschein-Pflichtumtausch bis 19.01.2023

|  Emmingen-Liptingen

Bis zum 19.01.2023 müssen nun Führerscheininhaber der Jahrgänge 1959 bis 1964 ihren Papierführerschein (grau oder rosa) in einen EU-Scheckkartenführerschein umtauschen. Ab diesem Zeitpunkt verlieren diese Führerscheine ihre Gültigkeit. Die Umtauschpflicht gilt derzeit noch nicht für die ab dem 01.01.1999 ausgestellten Scheckkartenführerscheine dieser Geburtsjahrgänge.

Der Antrag ist bei der Wohnortgemeinde einzureichen, bei Personen die direkt in Tuttlingen (und Teilorten) wohnen, direkt beim Landratsamt. Die entsprechende Formulare liegen bei diesen Stellen bereit oder können von der Internetseite des Landratsamtes heruntergeladen werden (www.landkreis-tuttlingen.de/Bürgerservice/ Formulare von A-Z/Fahrerlaubnis-Antrag auf Umstellung).

Für den Umtausch werden ein biometrisches Passbild, der Führerschein, der Personalausweis und die Einwilligung zum Direktversand benötigt. Die Kosten betragen 31,00 Euro (einschließlich Versandkosten).

Wichtiger Hinweis: Aufgrund der zu erwartenden hohen Anzahl der Anträge zum Jahresende sollte der Umtausch frühzeitig beantragt werden. Eine rechtzeitige Bearbeitung ist nur gewährleistet, wenn der Antrag bis Mitte November gestellt wird. Rückfragen unter 07461-9265199 oder fahrerlaubnisbehörde@landkreis-tuttlingen.de

Für alle anderen Führerscheine gelten folgende Fristen:

 

Papierführerscheine (grau u. rosa):

Geburtsjahr

Frist

Vor 1953

19. 01 2033

1953 bis 1958

19.01.2022

1959 bis 1964

19.01.2023

1965 bis 1970

19.01.2024

Ab 1971

19.01.2025

 

 

 

Scheckkartenführerscheine:

Ausstellungsjahr

Frist

1999-2001

19.01.2026

2002-2004

19.01.2027

2005-2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012-18.01.2013

19.01.2033