Fälligkeitstermin der Grund- und Gewerbesteuer
Die Gemeindekasse gibt bekannt:
Haben Sie daran gedacht, dass am 15. Mai 2024 die 2. Vierteljahresrate der Grund- und Gewerbesteuer zur Zahlung fällig war?
Wir bitten um Überweisung. Den Teilnehmern am Bankeinzugsverfahren wurde die Rate zum Fälligkeitstermin abgebucht.