Aus dem Gemeinderat vom 11.12.2023

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Übernahme von Sanierungskosten der Gymnasien in Tuttlingen sowie der Realschule Mühlheim
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat am 06.12.2022 entschieden, dass die Umlandgemeinden eines Schulträgers zur Beteiligung an den sachlichen Kosten einer gemeinsam genutzten Schule verpflichtet sind. Diese Pflicht kommt dann zum Tragen, wenn der Anteil der auswertigen Schüler an einer Schule 30 % oder mehr beträgt. In Tuttlingen reicht der auswertige Anteil knapp an 50 % heran, sodass diese erste Voraussetzung erfüllt ist.

Nun hat Tuttlingen in die Sanierung der beiden Gymnasien (Otto-Hahn-Gymnasium und Immanuel-Kant-Gymnasium) insgesamt über 74 Millionen Euro investiert. Nach Abzug von erhaltenen Fördergeldern, dem eigenen Kostenanteil der Stadt Tuttlingen sowie einem Interessensanteil für die Standortgemeinden verbleiben noch rund 23 Millionen Euro zur Verteilung auf die Umlandgemeinden, aus denen Schüler die beiden Schulen besuchen.

Der von Emmingen-Liptingen ermittelte Kostenanteil beträgt hierbei für die Tuttlinger Gymnasien 3.356.366,13 EUR. Vergleichsweise gering ist hierbei der Anteil, der für einen Schulbesuch in der Realschule Mühlheim anteilig berechnet wird, mit 4.664,54 EUR.

In einem 4-Stufen-Modell wird das Verfahren zur Abwicklung einer solchen Umlandbeteiligung durchgeführt. Nachdem der Gemeinderat der Stadt Tuttlingen den entsprechenden Grundsatzbeschluss gefasst hatte, Umlandkommunen an den Sanierungskosten zu beteiligen, folgt nun die erste Phase, die Freiwilligkeitsphase. In dieser soll über Verhandlungen eine Einigung auf die zu entrichteten anteiligen Kosten erfolgen und insbesondere eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung abgeschlossen werden. Dazu wurde der Gemeinde Emmingen-Liptingen bis Ende März 2024 Zeit gegeben, sich dazu zu äußern.

Bürgermeister Löffler berichtete, dass zusammen mit anderen Kommunen, die ebenfalls zur Beteiligung herangezogen wurden, derzeit vielfältige Gespräche und Abklärungen stattfinden. So soll auch ein Gutachten erstellt werden, in dem offene Fragen geklärt werden, wie z. B. ob die Anforderung der Kosten überhaupt gerechtfertigt ist, wie es mit dem Baustandard aussieht und ob der veranschlagte Eigenanteil der Stadt Tuttlingen mit 5 % ausreichend wäre? Natürlich gibt es noch eine vielfältige Zahl von Fragen, die zu klären sind. Nicht nur rein verwaltungstechnisch, sondern auch verfassungsrechtlich.

Leider ist die Unterstützung durch das Land Baden-Württemberg nicht gegeben. Es wird zwar daran gearbeitet, die Schulbauförderung hinsichtlich von anstehenden Sanierungen zu erhöhen, aber dies nur für künftige Fälle – also gerade nicht für den bereits laufenden Fall in Tuttlingen. Dass Tuttlingen hier ein großes Thema ist, zeigt schon alleine die Tatsache, dass die Sanierungskosten mit über 74 Millionen Euro die derzeit teuerste Schulsanierung in Baden-Württemberg darstellt.

Nach einer kurzen Aussprache wurde die Verwaltung beauftragt, die offenen rechtlichen Fragen im Hinblick auf das Urteil des Verwaltungsgerichthofes zu klären und eine Abstimmung mit den übrigen betroffenen Gemeinden vorzunehmen. Anschließend wird das Thema erneut im Gemeinderat behandelt.

Ein wenig Hoffnung gab ein Gespräch mit der Regierungspräsidentin in Freiburg, die die Aussage tätigte, dass die Stadt Tuttlingen nicht verpflichtet sei, den kompletten Anteil der auf die auswärtigen Schüler entfallenden Kosten zu veranlagen. Deshalb sei es ja gerade in der Freiwilligkeitsphase so, dass verhandelt werden könne. Auch müsste dringend über den Zeitpunkt einer eventuellen Zahlung (maßgeblich sollte auch eine Ratenzahlung ermöglicht werden und eine eventuell angestrebte Verzinsung) aus Tuttlinger Sicht im Gespräch geklärt werden.

Der Gemeinderat war schon in verschiedenen nichtöffentlichen Sitzungen über das Thema informiert worden, und insofern wurde nun in der öffentlichen Sitzung keine allzu große Diskussion entfacht. Zu einem gibt es natürlich Verständnis der Tuttlinger Sichtweise, dass die Umlandgemeinden sich an den Kosten beteiligen sollen. Gleichzeitig werden hier viele Gemeinden auch überfordert, denn die auch von der Gemeinde Emmingen-Liptingen immens hohen Forderungen schlagen natürlich auf die aktuellen laufenden Haushalte durch, weil dort das entsprechende Geld fehlt.

 

Anpassung der Wasserversorgungsgebühr und der gesplitteten Abwassergebühr und die jeweils notwendigen Satzungsänderungen
Kämmerer Tobias Thum hat jeweils die notwendigen Gebührenkalkulationen vorgenommen und dem Gemeinderat rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Hieraus ergab sich, dass im Bereich der Abwassergebühr eine Erhöhung um 9 Cent von aktuell 3.87 EUR/m³ auf 3.96 EUR/m³ notwendig ist. Im Bereich der Wasserversorgungsgebühr ist ebenfalls eine geringfügige Anhebung angezeigt, von aktuell 2,15 EUR/m³ auf 2,20 EUR/m³.

Die notwendigen Satzungsänderungen wurden vom Gemeinderat jeweils einstimmig beschlossen. Die Satzungen sind im Anschluss an den Bericht aus dem Gemeinderat abgedruckt.

 

Ferienbetreuung
Seit vielen Jahren bietet die Gemeinde Ferienbetreuungen an, was sich auch sehr bewährt hat und seitens der Familien, die dieses Angebot nutzen, sehr geschätzt wird. Allerdings haben die Ausgaben in den letzten Jahren ständig zugenommen, wohingegen die Beiträge gleichgeblieben sind. So sind die Kosten für eine Woche bei 30 EUR für das erste Kind einer Familie und bei 20 EUR für das zweite Kind einer Familie. Eine Umfrage der Gemeinde Emmingen-Liptingen hat ergeben, dass in anderen Gemeinden die Betreuungskosten pro Woche zwischen 25 EUR und 60 EUR liegen.

So wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, bei einer Betreuung für eine Woche 50 EUR für das erste Kind und 40 EUR für das zweite Kind einer Familie zu verlangen. In den Sommerferien soll keine Reduzierung erfolgen. Für Kindergartenkinder und Familienpässe sollen die Regelungen gleichbleiben.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat, den Elternbeitrag für die Ferienbetreuung ab dem Jahr 2024 auf 50 EUR/Woche für das erste Kind und 40 EUR/Woche für das zweite Kind einer Familie festzusetzen.

 

Kindergarten Emmingen - neue Namensgebung
Nachdem zum 01.09.2023 die Trägerschaft für den Kindergarten in Emmingen von der Gemeinde übernommen worden ist, soll nun auf mehrfache Anregungen auch der Name verändert werden. Der zwischen Kindergartenteam, Elternbeirat und Verwaltung abgestimmte Vorschlag beinhaltet, dass der bisherige Kindergarten St. Silvester künftig Kindergarten Wirbelwind in der Burg heißen soll, der Kindergarten Don Bosco künftig Kindergarten Wirbelwind unter dem Witthoh.

Die jeweilige gleiche Bezeichnung „Wirbelwind“ soll zum Ausdruck bringen, dass es sich um einen Kindergarten handelt, der jedoch eine Außengruppe im ehemaligen Kindergarten Don Bosco, jetzt im Kindergarten Wirbelwind unter dem Witthoh, hat.

 

Unter dem Punkt Bekanntgaben sprach Bürgermeister Joachim Löffler den aktuellen Winterdienst an. Über das Wochenende vom 01.12. bis zum 03.12. war es zu sehr starken Schneefällen gekommen, die laut Presseberichten vielfache Kommunen vor fast unlösbare Aufgaben stellten. In Emmingen-Liptingen waren die Mitarbeiter des Winterdienstes von Anfang an rund um die Uhr im Einsatz und versuchten ihr Bestes, um alle notwendigen Räumaktionen durchzuführen.

Gleichzeit berichtete der Bürgermeister, dass es selten so viele Beschwerden gegeben habe wie in diesem Jahr. Letztendlich sei es aber jedes Jahr das gleiche: Dem einen wird zu früh geräumt, dem anderen zu spät, dem einen mit zu viel Salz, dem einen zu wenig. Es wird sich beklagt, dass Schnee auf den freigeräumten Gehweg geräumt wird. Und vieles andere mehr. Es wurde jedoch aufgezeigt, dass bei derart starken Schneefällen ein anderes Handhaben gar nicht möglich wäre, im Gegenteil. Bürgermeister Löffler wollte dem örtlichen Bauhof und den Bediensteten sowie den angestellten Unternehmen höchsten Respekt für die tolle Winterdienstarbeit, die geleistet wurde, erweisen. Dass nicht jeder für diese Tätigkeiten Verständnis hat und eventuell andere Sichtweisen auf die Arbeiten legt, muss trotzdem hingenommen werden, und dies wurde vom Gemeinderat einstimmig unterstützt. Man sei froh, einen derart gut organisierten Winterdienst in Emmingen-Liptingen bereitzustellen. Dabei wird natürlich auch den Beschwerden, die immer wieder aufschlagen, nachgegangen, und wenn diese berechtigt sind, werden eventuelle Fehler und Mängel auch behoben.