Winterdienst

Aus gegebenen Anlass weisen wir nochmals auf wichtige Punkte zum Thema Winterdienst hin:

 

Nachdem der erste Schnee dieses Winters bereits gefallen ist, möchte die Gemeindeverwaltung einen Überblick über die Regelungen des Winterdienstes geben:

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Was genau bedeutet Winterdienst?

Winterdienst bedeutet, dass die Straßen und Gehwege von Schnee und Eis befreit und bei Schnee- und Eisglätte bestreut werden; das muss so geschehen, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet wird. Fußgänger müssen Gehwege möglichst gefahrlos begehen können.

Wer muss räumen und streuen?

Zum Winterdienst verpflichtet sind die Straßenanlieger, also die Eigentümer sowie Pächter und Mieter von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder einen Zugang zu einer Straße haben.

Bei einseitigen Gehwegen sind nur die Straßenanlieger zum Winterdienst verpflichtet, auf deren Straßenseite der Gehweg verläuft.

Welche Flächen müssen geräumt und gestreut werden?

Die Straßenanlieger sind verpflichtet, den Gehweg auf einer Breite von mindestens 1 Meter zu räumen und zu bestreuen. Wenn auf beiden Straßenseiten kein Gehweg vorhanden ist, ist eine Fläche am Fahrbahnrand zu räumen und zu bestreuen und zwar ebenfalls mindestens 1 Meter breit.

Wann muss geräumt und gestreut werden?

Die Gehwege und sonstigen Flächen müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt ist unverzüglich wieder zu räumen und zu streuen, bei Bedarf also auch mehrmals am Tag. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr.

Wie muss geräumt werden?

Der geräumte Schnee und das auftauende Eis müssen auf dem restlichen Teil des Gehwegs bzw. am Fahrbahnrand angehäuft werden. Die Nachbarn müssen jeweils so räumen, dass die Gehwege durchgängig begehbar sind. Geräumter Schnee und auftauendes Eis dürfen nicht dem Nachbarn zugeführt werden und nicht auf die Straße geworfen werden; dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Bei Tauwetter sind Straßenrinnen und Einläufe so freizumachen, dass Schmelzwasser ablaufen kann.

Wie muss gestreut werden?

Zum Abstreuen der Gehwege ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden. Die Verwendung von auftauenden Streumitteln (Salz) ist so gering wie möglich zu halten.

Was geschieht, wenn jemand seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommt?

Wer Gehwege und sonstige Flächen nicht oder nicht ordnungsgemäß räumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Wenn ein Fußgänger auf einem nicht oder schlecht geräumten Gehweg stürzt und sich verletzt, können auf den Straßenanlieger Schmerzensgeld oder Schadensersatzforderungen zukommen.

Es gab in den vergangenen Wintern immer wieder Beschwerden, dass private Anlieger ihrer Verpflichtung nicht nachkommen! Wer mehrfach seiner Verpflichtung nicht nachkommt, muss mit Bußgeldern rechnen.

Wer hat diese Regelung aufgestellt, wo kann ich das nachlesen?

Bei den Regelungen handelt es sich um Vorgaben der Streupflicht-Satzung der Gemeinde Emmingen-Liptingen. Im Internet kann diese Satzung unter www.emmingen-liptingen.de/Rathaus/Ortsrecht abgerufen und im Detail nachgelesen werden.

Wer räumt die Straßen?

Die Straßenmeisterei und der Bauhof der Gemeinde erledigen den Winterdienst auf den Straßen und an den Bushaltestellen. Hierfür wurde ein Winterdienstplan erstellt, der verbindlich vorschreibt, in welcher Reihenfolge die Straßen geräumt und bestreut werden. Dieser Plan wird jährlich aktualisiert.

Jeden Tag um 4 Uhr nachts schaut ein Mitarbeiter des Bauhofs nach, ob Winterdienst geleistet werden muss und benachrichtigt seine Kollegen, damit möglichst viele Straßen schon geräumt sind, wenn man morgens zur Arbeit losfährt.

In welcher Reihenfolge werden die Straßen geräumt und bestreut?

Zuerst werden die Durchgangsstraßen geräumt, das erledigt die Straßenmeisterei. Danach folgen die Bushaltestellen, Zufahrten zu Schulen, Rathäusern und Ärzten und besonders steile Straßen. Danach folgen die sonstigen Straßen in den Wohngebieten.

Was muss im Winter sonst noch beachtet werden?

Autos sollten nach Möglichkeit nicht am Straßenrand abgestellt werden, da die Räumfahrzeuge in diesen Bereichen den Schnee nicht beseitigen können und teilweise gar nicht mehr weiterfahren können, wenn die Durchfahrtsbreite für die breiten Schneepflüge nicht mehr ausreicht.

In den letzten Tagen hat es immer wieder stärkere Schneefälle gegeben. Leider müssen auch noch einige nicht zulässige Vorgehensweisen festgestellt werden:

Der Schnee vom Gehweg oder der Hofeinfahrt wird einfach auf die Straße geworfen oder der Schnee wird aus der eigenen Einfahrt einfach auf die andere Straßenseite geschoben. Dies ist nach der Streupflicht-Satzung der Gemeinde Emmingen-Liptingen nicht zulässig.

Parkplatz freischaufeln

Das ein oder andere Auto wird das ganze Jahr über auf der Straße geparkt. Im Winter mit entsprechenden Schneeborden wird teilweise eine Parklücke freigeräumt, wobei dann oftmals der angrenzende Gehweg entweder mit Schnee zugeworfen oder mit dem Auto zugeparkt wird. Dies ist nicht zulässig, denn gerade die Gehwege sind nicht dazu da um darauf zu parken. Sonst müssen alle Fußgänger, Rollator- oder Rollstuhlfahrer sowie Familien mit Kinderwagen auf der Straße laufen. Dies ist, wenn die Fahrspur ohnehin eingeengt ist, viel zu gefährlich.

Es wird überhaupt nicht geräumt

An der ein oder anderen Stelle im Gemeindegebiet muss festgestellt werden, dass die Anlieger die Räum- und Streupflicht nicht ernst nehmen. Es wird überhaupt nicht geräumt, oftmals wird der Schnee dann festgetrampelt und man mag denken, dass reicht doch auch. Dies ist aber wiederum für Menschen mit Rollatoren oder Rollstühlen bzw. Kinderwagen sehr gefährlich, wenn dann wiederum die Straße benutzt werden muss.

Wann ist zu räumen?

Auch die Zeit wann geräumt wird kann nicht frei gewählt werden. Wenn es geschneit hat sind die Gehwege und sonstigen Flächen werktags bis 07:00 Uhr, Sonn- und Feiertags bis 08:00 Uhr zu räumen. Sicherlich wird niemand etwas sagen, wenn man diese Zeit nicht genau einhält. Allerdings erst am Abend oder am nächsten Tag zu räumen und zu streuen geht überhaupt nicht.

Kritik am Raumdienst

Immer wieder gehen Beschwerden bei der Gemeindeverwaltung und beim Bauhof ein, dass gerade von Schnee geräumte Gehwege und Hofeinfahrten durch Räumfahrzeuge wieder mit Schnee zugeworfen werden. Man beklagt, dass die Räumfahrzeuge viel zu schnell fahren und so auch die am Straßenrand vorhandenen Schneeborde den wegspritzenden Schnee nicht abhalten sondern der Schnee darüber hinweg spritzt. Genau das ist Sinn und Zweck, wenn nämlich so langsam gefahren wird dass nur von der Straße aus gesehen an der Innenseite der Schneeborde der Schnee abgeladen wird, dann sind die Straßen bald zu und es ist überhaupt kein Durchkommen mehr möglich. Insofern ist es sicherlich ärgerlich, wenn man dann immer wieder auch den Schnee durch den Straßenräumdienst in die Einfahrt geworfen bekommt. Anders ist aber ein Offenhalten der Straßen nicht machbar.

Und denken Sie daran, dass die Mitarbeiter des Räumdienstes niemanden bewusst oder mit böser Absicht Schnee in die Einfahrt schieben, sondern das diese Menschen nur ihre Arbeit zum Wohle der Allgemeinheit tun.

Dankeschön

Die Gemeindeverwaltung dankt allen Straßenanliegern, die die Räum- und Streupflicht ernst nehmen und gewissenhaft erfüllen. Ein großer Dank an dieser Stelle nochmals an die Mitarbeiter des Bauhofes und allen anderen, die den Winterdienst in unserer Gemeinde erledigen.