Ferienbetreuung in Emmingen-Liptingen

Änderung der Eckpunkte

|  Emmingen-Liptingen

Seit vielen Jahren bietet die Gemeinde Emmingen-Liptingen eine Ferienbetreuung für die Schüler der Grundschule an. In der Sitzung am 26.02.2024 hat sich der Gemeinderat mit der Ferienbetreuung befasst.

Folgende Eckpunkte sind neu beschlossen worden:

Ob die Eltern der Schüler und Schülerinnen die Zeiten zur Ferienbetreuung (Oster-, Pfingst-, Sommer- und Herbstferien) benötigen, wird zu Beginn eines Jahres abgefragt. Es ist ein sinnvolles und zeitsparendes System.

Die Anmeldung ist verbindlich. Die Kosten der Betreuung sind schon in der Gemeinderatsitzung am 11.12.2023 festgelegt worden und stellen sich wie folgt dar:

Fasnet                    30 Euro für das 1. Kind,  20 Euro für das 2. und jedes weitere Kind
Ostern                 100 Euro für das 1. Kind,  80 Euro für das 2. und jedes weitere Kind
Pfingsten            100 Euro für das 1. Kind,  80 Euro für das 2. und jedes weitere Kind
Sommer              150 Euro für das 1. Kind,120 Euro für das 2. und jedes weitere Kind
Herbst                   50 Euro für das 1. Kind,  40 Euro für das 2. und jedes weitere Kind

Für Inhaber des Familienpasses der Gemeinde Emmingen-Liptingen wird der Elternbeitrag reduziert.

Eine kostenlose Abmeldung ist nicht möglich, auch nicht aufgrund Krankheit des Kindes. Das deckt sich mit anderen Angeboten, z.B. Musikschule oder Angebote der VHS – hier muss auch bei Krankheit bezahlt werden.

Die Ferienbetreuung wird nur noch für Schüler und Schülerinnen der Grundschule Liptingen, nicht für die Schüler und Schülerinnen in Kl. 5 und Kl. 6 der weiterführenden Schulen angeboten. Für die Kinder der 4. Klasse wird keine Sommerferienbetreuung mehr angeboten. Hier kommen wir dem Wunsch der Betreuerinnen nach – der Altersunterschied zwischen den Kindern, die eingeschult werden, und den Kindern, die in die 5. Klasse kommen, ist zu groß und die größeren Kinder langweilen sich.

Die Betreuungsplätze werden festgelegt auf 30 Plätze für die Oster-, Pfingst- und Herbstferien und auf 60 Plätze in den Sommerferien. Die Platzvergabe erfolgt nach dem Windhundverfahren.

Das Betreuungsteam besteht aus vier Kräften für max. 30 Plätze und aus drei Kräften für max. 30 Plätze. Eine Springerin wird eingesetzt bei der Sommerferienbetreuung.  

Die Eltern der Kindergartenkinder, Schüler und Schülerinnen wurden entsprechend informiert.

Bezugnehmend zum Artikel der Gemeindeverwaltung im Gemeindeblättle vom 07.03.2024 zum Thema „Sommerferienbetreuung“ möchten wir Betreuerinnen Folgendes ergänzen:
Es ist richtig, dass durch den großen Altersunterschied der Kinder (zukünftige Erstklässler und verabschiedete 4.-Klässler) in der Vergangenheit bei den Ältesten phasenweise Unzufriedenheit oder Langeweile aufgetreten ist, da mit den Angeboten/Ausflügen nicht immer alle Altersinteressen bedient werden können. Dieser Umstand spielte jedoch in unserer Argumentationskette eine untergeordnete Rolle.
Viel gewichtiger war/ist hier für uns die Tatsache, dass künftige Erstklässler aufgrund ihres jungen Alters auf keinen Fall zu Hause alleingelassen werden können, sodass ihnen bei der Vergabe der Betreuungsplätze unbedingt Vorrang eingeräumt werden muss. Diese Sicherheit muss gewährt werden, auch vor dem Hintergrund, dass das Angebot an Plätzen vor allem aus platztechnischen Gründen begrenzt werden muss.

Die Betreuerinnen der Verlässlichen Grundschule.