Passangelegenheiten
Personalausweis
Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Für Personen ab 12 Jahre, wenn kein Kinderreisepass (gilt wie ein Ausweis) beantragt wird.
Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?
Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie Einverständnis(erklärung) der Erziehungsberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten.
Anforderungen an das Lichtbild
Frontalaufnahme nach internationalen Standards (siehe Foto-Mustertafel). Stichwort: biometrisches Passbild
Gültigkeit des Dokuments
10 Jahre Gültigkeit für Ausweise, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden. 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren.
Gebühr
bis 24 Jahre: 22,80 Euro
ab 24 Jahre: 37,00 Euro
vorläufiger Personalausweis
bis drei Monate gültig; Gebühr 10,00 Euro
weitere Informationen unter: www.personalausweisportal.de
Elektronischer Reisepass (ePass)
Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Der ePass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahre ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.
Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?
Alter Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis oder Personalausweis oder Geburtsurkunde.
Anforderungen an das Lichtbild
Frontalaufnahme nach internationalen Standards "biometrisch" (siehe Foto-Mustertafel).
Gültigkeit des Dokuments
10 Jahre Gültigkeit für Pässe, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden. 6 Jahre für Personen unter 24 Jahre.
Kinderreisepässe 1 Jahr
Gebühr
bis 24 Jahre: 37,50 Euro
ab 24 Jahre: 60,00 Euro
Kinderreisepass: 13,00 Euro
Aktualisierung: 6,00 Euro (bisheriges Dokument muss noch gültig sein!!!)
Hinweis
In besonders eiligen Fällen kann der ePass im Expressverfahren binnen vier Arbeitstagen ausgestellt werden. Gebühr: 92,00 EUR
Vorläufiger Reisepass
Benötigt ein Passbewerber sofort einen Reisepass, kann ein vorläufiger Reisepass (gilt jedoch nicht für alle Länder) erstellt werden. Es sind die gleichen Unterlagen und es gelten die gleichen Anforderungen an das Lichtbild wie bei einem ePass. Die Gültigkeitsdauer beträgt bis zu einem Jahr.
Gebühr
26 EUR
Kinderreisepass
Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?
Geburtsurkunde sowie Einverständis(erklärung) der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten. Das Formular können Sie hier herunterladen
Anforderungen an das Lichtbild
Frontalaufnahme nach internationalen Standards (siehe Foto-Mustertafel). Stichwort: biometrisches Passbild
Gültigkeit und Gebühr
Gültigkeit: 1 Jahr
Erstausstellung: 13 EUR
für Verlängerung 6 EUR (Eine Verlängerung ist nur bei einem gültigen Kinderreisepass möglich. Ist der Kinderreisepass schon abgelaufen, muss ein neuer Pass erstellt werden. Gebühr dann wieder 13 Euro)
Fotomustertafel
(biometrietaugliches Passfoto)
Einreise- und Visabestimmungen
Informationen zu Einreise- und Visabestimmungen von dem Bundesministerium des Innern: