Gebühren und Abgaben
Die Hebesätze betragen
1. Grundsteuer
- für die land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke (Grundsteuer A) 330%
- für die sonstigen Grundstücke (Grundsteuer B) 320%
2. Gewerbesteuer
340%
Wasserpreise
Wasserpreis: | 2,15 Euro + MWSt. pro Kubikmeter | |
Abwasserpreis: | 3,87 Euro / m³ (Abwasserpreise immer ohne MWSt.) | |
Niederschlagswasserpreis: | 0,83 Euro / m² | |
Grundgebühr Zähler: | 30,60 Euro netto, 32,74 Euro brutto (jährlich) | |
Stand 12/2022 |
Hundesteuer
Die Hundesteuer beträgt im Kalenderjahr für den ersten Hund eines Halters 72 Euro, für den zweiten und jeden weiteren Hund 144 Euro.
Die Hundesteuer beträgt im Kalenderjahr für den ersten Kampfhund eines Halters 720 Euro, für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund 1440 Euro.
Die Zwingersteuer für bis zu 5 Hunden beträgt 216 Euro.
Auf Antrag kann Steuerbefreiung gewährt werden für:
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfebedürftiger Personen dienen. Sonst hilfebedürftige Personen sind diejenigen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen"B", "BL", "aG" oder "H" besitzen.
- Hunde, die die Prüfung für Rettungshunde oder die Wiederholungsprüfung mit Erfolg abgelegt haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen.
- Hunde, die auf außen liegenden Gehöften als Wachhunde gehalten werden. Außen liegend sind alle Haushalte, die nicht von der geschlossenen Ortslage Emmingen oder Liptingen erfasst sind.
Werden aus einem Haushalt mehrere Hunde zur Steuerpflicht angezeigt, so gilt, dass alle in diesem Haushalt gehaltenen Hunde von den Haltern als gemeinsam gehalten werden.
Das Formular zur Anmeldung Ihres Hundes können Sie hier herunterladen.
Bei Fragen wenden Sie sich sehr gerne an Frau Weggler unter der Telefonnummer 07465/9268-23.