Bodenrichtwert / Richtwertkarte
Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert, ermittelt aus den Kaufpreisen von Grundstücken unter Berücksichtigung ihres Entwicklungszustandes. Der Bodenrichtwert für Bauland wird alle zwei Jahre zu einem festen Stichtag (meist 31.12.) ermittelt.
Bodenrichtwerte werden im Rahmen der Wertermittlung von Immobilien hilfsweise herangezogen, um den Bodenwert zu bestimmen, wenn er sich nicht im Vergleichwertverfahren aus Kaufpreisen ermitteln lässt. Grundlage dafür sind die amtlichen Kaufpreissammlungen, die von den bundesweit eingerichteten Gutachterausschüssen für Grundstückswerte geführt werden. Da der Bodenrichtwert nur ein Durchschnittswert aus einer Vielzahl von Transaktionen ist, muss der Verkehrswert eines einzelnen Grundstückes anhand der Besonderheiten des Bewertungsobjektes geschätzt werden. Es ist von großer Bedeutung, den Bodenwert eines Grundstücks mittels sachverständiger Anpassung vom Bodenrichtwert abzuleiten. Zu- und Abschläge vom Bodenrichtwert unter Berücksichtigung der individuellen Eigenschaften eines Bewertungsgrundstücks können durchaus erheblich sein.
Die ermittelten Bodenrichtwerte beziehen sich auf Bodenrichtwertzonen, in denen einheitliche Wertverhältnisse herrschen. Bodenrichtwertzonen können bestimmte Straßen, Straßenzüge oder ganze Stadtteile und Ortschaften umfassen.
Die Ermittlung der Bodenrichtwerte erfolgt gem. § 193 BauGB durch die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte. Jedermann kann von den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.
Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Tuttlingen
Künftige Zusammenarbeit der südlichen Landkreis-Gemeinden mit der Stadt Tuttlingen auf dem Gebiet des Gutachterausschusswesens:
Zum 01.07.2019 führen die Städte Fridingen, Mühlheim und Tuttlingen, die Gemeinden Bärenthal, Buchheim, Emmingen-Liptingen, Immendingen, Irndorf, Kolbingen, Neuhausen ob Eck, Renquishausen, Rietheim-Weilheim, Seitingen-Oberflacht und Wurmlingen ihre bisher getrennten Gutachterausschüsse zu einem gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Tuttlingen zusammen. Der gemeinsame Gutachterausschuss trägt den Namen „Gemeinsamer Gutachterausschuss Südlicher Landkreis Tuttlingen“. Die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses wird bei der Stadt Tuttlingen eingerichtet. Leiter dieser Geschäftsstelle ist Herr (Dipl.-Ing. (FH)) Hans-Rainer Isselhard.
Für diesen Zusammenschluss haben die beteiligten Gemeinden am 07.05.2019 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen. Dies erfolgte auf der Grundlage der novellierten Gutachterausschussverordnung (GuAVO). Darin werden die Aufgaben der Gutachterausschüsse nach §§ 192 - 197 BauGB (Wertermittlung) von den beteiligten Gemeinden auf die Stadt Tuttlingen zur Wahrnehmung und Erfüllung übertragen.
Diese Vereinbarung wurde am 24.05.2019 vom Regierungspräsidium Freiburg (Rechtsaufsichtsbehörde) genehmigt und am 22.06.2019 von der Stadt Tuttlingen im Gränzbote öffentlich bekannt gemacht; die Vereinbarung tritt in Kraft mit der letzten ortsüblichen Bekanntmachung der beteiligten Gemeinden.
Die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Tuttlingen ist demnach künftig alleiniger Ansprechpartner für die amtliche Wertermittlung im Gebiet der beteiligten Gemeinden für deren Bürger. In Kürze können alle Bürger und Behörden auch über die Homepage der Stadt Tuttlingen Ihre Anträge stellen und dort Ihre Anliegen anbringen.
Ziel des Zusammenschlusses ist die Ableitung und die Veröffentlichung von gemeinsamen Bodenrichtwerten (§ 196 BauGB) und der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten (§ 193 Abs. 5 BauGB).