Sitzungsbericht Gemeinderat 20.07.2015

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Kindergartenwesen

In der jüngsten Gemeinderatssitzung beschäftigte sich der Gemeinderat ausgiebig mit den Kindergärten in Emmingen und Liptingen und dabei vor allem um bauliche Notwendigkeiten. In der jüngeren Vergangenheit hatte der Sozialausschuss des Gemeinderates alle drei Kindergärten in der Gemeinde, also den Kindergarten in Liptingen sowie die Kindergärten St. Silvester und Don Bosco in Emmingen, besichtigt und mit dem Personal über den aktuellen Zustand und zukünftige Notwendigkeiten gesprochen. Zudem waren anhand dieser Gespräche und Erkenntnisse, was künftig notwendig sein wird, erste Entwurfsplanungen für den Kindergarten in Liptingen bei Architekt Eusebius Moser und für den Kindergarten St. Silvester in Emmingen bei Architekt Dieter Heller angefordert worden. Diese Entwürfe waren jeweils mit den Teams bzw. den Leitungen der Kindergärten sowie der Caritas für den kirchlichen Kindergarten in Emmingen und der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (nachfolgend KVJS) für den Kindergarten in Liptingen besprochen worden. Zudem stellten die Architekten ihre Entwürfe in der Sitzung vor.

 

Derzeit sind in Emmingen-Liptingen drei Kinderkrippen für unter 3-Jährige eingerichtet. Davon eine Krippe am Kindergarten St. Silvester in Emmingen mit 10 Plätzen und zwei Krippen am Kindergarten in Liptingen mit insgesamt 22 Plätzen. Die von der Gemeindeverwaltung erstellte Bedarfsplanung zeigt, dass künftig diese Plätze wohl nicht mehr ausreichen werden und es dringend geboten ist, eine vierte Krippe zu installieren. Diese müsste dann in Emmingen gebaut werden, um auch die Parität in den Ortsteilen herzustellen. Ein weiterer Punkt am Kindergarten Liptingen ist die Betreuung der über 3-Jährigen. Auch hier wird es über kurz oder lang zu Engpässen kommen, wenn alle Kinder, die im entsprechenden Alter sind, den Kindergarten besuchen. Zudem waren Wünsche angemeldet worden, z.B. dass der Personalraum dringend vergrößert und auch ein eigenes Besprechungszimmer zur Verfügung stehen sollte. Eine weitere Frage war, ob ein von der KVJS geforderter Schlafraum (nicht nur Ruheraum) angebaut wird oder ob dieser über den Anbau einer fünften Gruppe in Liptingen im Bereich des dortigen Intensivraumes geschaffen werden kann.

Am Kindergarten in Emmingen wurde ebenso beklagt, dass der Personalraum zwischenzeitlich für die Zahl der Beschäftigten zu klein sei und vor allem auch der Küchenbereich, in dem die Kinder ihr Mittagessen einnehmen, nicht den notwendigen Maßen entspreche. So hatte sich in Emmingen angeboten, durch einen Anbau nicht nur einen zusätzlichen Gruppenraum für eine vierte Krippe in Emmingen-Liptingen, sondern auch einen vergrößerten Personalraum und eine vergrößerte Küche/Essraum zu schaffen. In einem zweiten Bauabschnitt dieses Anbaus könnte dann – wenn Bedarf besteht - ein zusätzlicher Gruppenraum angebaut werden. Begleitet werden könnten diese Maßnahmen insgesamt von der Anlegung eines Kinderwagenparkplatzes und der zusätzlichen Anlegung weiterer Parkplätze. Das alles hätte natürlich auch seinen Preis. So kostet in Liptingen der Anbau eines neuen Haupteinganges mit der Vergrößerung des Personalraumes und der Einrichtung eines Besprechungszimmers 187.000 EUR, der zusätzliche Anbau eines Schlafraumes für eine Kinderkrippe würde 61.500 EUR verursachen und der Anbau einer fünften Gruppe an dem bisher viergruppigen Kindergarten würde Kosten mit 275.700 EUR verursachen. Bei Durchführung aller Maßnahmen käme also ein Investitionspaket am Kindergarten Liptingen mit 524.400 EUR zum Tragen. Dabei war auch geprüft worden, ob anstelle einer konventionell gebauten fünften Gruppe ein Anbau mit Containermodulen möglich wäre. Dies würde Einsparungen von rund 26.000 EUR bedeuten. Am Kindergarten in Emmingen würden, wenn alle Maßnahmen realisiert werden, 646.400 EUR an Investitionskosten anstehen. Dabei beinhaltet ist für einen zweiten Bauabschnitt der separate Anbau einer weiteren Gruppe mit 145.000 EUR. Dies abgezogen würde also in einem ersten Bauabschnitt 501.100 EUR bedeuten. Allerdings sind hierin die Kosten für die Umbauarbeiten im Personal- und Küchenbereich mit rund 15.000 EUR sowie der Herstellung zusätzlicher Stellplätze mit rund 50.000 EUR noch nicht enthalten.

 

Auf der Zuschussseite könnte bei Bau einer Kinderkrippe je Platz mit 12.000 EUR Zuwendung gerechnet werden, zusätzlich für die Neugestaltung der Essensausgabe/Mensa mit 4.000 EUR, maximal also 124.000 EUR. Ob zudem Mittel aus dem Ausgleichsstock bewilligt würden, muss offen gelassen werden, denn zum einen hat die Gemeinde Emmingen-Liptingen vor, im Jahr 2016 einige Maßnahmen im Bereich des Ausgleichsstocks anzumelden, zum anderen wird regelmäßig nur eine Maßnahme pro Gemeinde und Jahr bewilligt. Man wollte hier aber auch keine unbegründeten Hoffnungen wecken.

So war natürlich der Fokus der Diskussion auf die enormen Kosten, die entstehen würden, gerichtet. Zudem fallen bei der Schaffung neuer Gruppen auch neue Personalkosten an, z.B. würde die Einrichtung einer weiteren Krippe am Kindergarten in Emmingen jährliche Personalkosten mit rund 84.000 EUR bedeuten. Gegengerechnet werden könnten Zuwendungen des Landes sowie Elternbeiträge mit rund 44.000 EUR, sodass hier der Nettomehraufwand rund 40.000 EUR betragen würde. Und da im Bereich der U3-Betreuung die Gemeinde 100 % des Abmangels trägt, würden diese Kosten auch voll auf den Gemeindehaushalt durchschlagen.

Hinsichtlich der in den Kindergartenjahren 2015/2016 und 2016/2017 prognostizierten Überbelegungen an den Kindergärten wurde dargelegt, dass beispielhaft für den Kindergarten in Liptingen insgesamt die zusammengezählten Platzzahlen in den Gruppen um zwei überschritten werden dürfen, ohne dass weiteres Personal angestellt werden muss. Ab einer Überschreitung mit drei Plätzen oder drei Kindern muss eine weitere Kraft beschäftigt werden, die rund 33.000 EUR an Zusatzkosten bedeuten würde. Ein offener Punkt war auch die Verhaltensweise des Landes, wenn eine zusätzlich gebaute Krippe finanziell gefördert wird. Nach den Richtlinien wird nach Erstellung der Krippe geprüft, wie die Belegung ist. Sollten Plätze unbelegt sein, muss nach den Richtlinien anteilig der Zuschuss zurückbezahlt werden. Eine Rücksprache mit dem zuständigen Regierungspräsidium ergab allerdings, dass dies zunächst seitens der Bewilligungsstelle beim RP nicht ganz so eng ausgelegt werde und durchaus Spielräume vorhanden seien.

Nichtsdestotrotz diskutierte der Gemeinderat 1 ½ Stunden ausgiebig das vorgelegte Thema und positionierte sich für die abschließende Diskussion und Entscheidung im September diesen Jahres. Zunächst galt es, den Gemeinderat aktuell mit Informationen und Daten zu versorgen, sodass in den nächsten Wochen jeder seinen Meinungsbildungsprozess zum Abschluss bringen kann. Dabei wurde aus der Diskussion heraus deutlich, dass eine große Mehrzahl die vorgeschlagenen Maßnahmen unterstützt und dankbar für die Initiativen war. Teilweise wurde aber auch sehr kritisch gesehen, dass man hier unter Umständen über 1 Mio. EUR an Finanzmitteln einsetzt, ohne von der Notwendigkeit in allen Punkten 100-prozentig überzeugt zu sein. Deshalb galt es, zunächst auch der Verwaltung Arbeitsaufträge bis zur nächsten Beratungsrunde zu geben. Insbesondere wurde gewünscht, dass ein mit Caritas bzw. KVJS erarbeitete Kindergartenplatzbedarfsprognose vorgelegt werde. Zudem wird die Verwaltung weitere Detailfragen nochmals in eine Beratungsunterlage einbinden und so dem Gemeinderat Entscheidungsgrundlagen liefern. Klar wurde aus den Wortmeldungen, dass zunächst einmal alle Beschlussfassungen, auch die, die im September getroffen werden, unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Haushalt 2016 stehen. Die Frage, ob unter Umständen im Jahr 2016 an einem Kindergarten und im Jahr 2017 am zweiten Kindergartenstandort investiert werde, wurde dahingehend nicht weiter vertieft. So nahm der Gemeinderat die Entwurfsplanungen zur Kenntnis und wird dann im September die endgültige Beschlussfassung zur weiteren Verfahrensweise treffen.

Sitzungsprotokoll

Erneut war hinsichtlich eines erstellten Protokolls ein Änderungsantrag eingegangen. Dieser wurde nach kurzer kontroverser Diskussion einschließlich der Auswertung gemäß der gefertigten Tonbandaufzeichnung der fraglichen Sitzungspassage mehrheitlich abgelehnt.

Spenden

Auch im ersten Halbjahr 2015 konnten seitens der Gemeinde einige Spenden vereinnahmt werden. Der größte Betrag ging für die Zeilenkapelle ein mit 1.270 EUR, gefolgt von 250 EUR für den Kindergarten Liptingen, 200 EUR für die Feuerwehr Abteilung Emmingen, 100 EUR für die Schenkenbergkapelle und 150 EUR für die Werkrealschule Witthohschule. Einstimmig beschloss der Gemeinderat, die jeweiligen Spenden anzunehmen.

Unter Bekanntgaben, Anfragen und Wünsche der Gemeinderäte wurde die Verwaltung informiert, dass ein Grundstückseigentümer im Bereich Greut mit der Verwaltung bezüglich eines Flächenkaufs Kontakt aufnehmen werde. Zudem wurde gefragt, ob die unlängst beschlossene Nutzung des Pausenhofes der Witthohschule für Parken an größeren Veranstaltungen nicht der Gestalt erweitert werden könne, dass auch die Musik zu ihren Proben am Freitag im Pausenhof parken könne. Dies wurde eher kritisch gesehen. Eine weitere Anfrage galt einer Fragestellung in der Umsetzung der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Emmingen-Liptingen.