Aus dem Gemeinderat vom 23.11.2020

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Breitbandausbau, Bauabschnitt Liptingen II
Der finanzträchtigste Tagesordnungspunkt der letzten Sitzung wurde direkt zu Beginn behandelt. Es ging um den Bauabschnitt II des Breitbandausbaus im Ortsteil Liptingen. Dabei beschloss der Gemeinderat letztendlich einstimmig die ausgeschriebenen Arbeiten für Tief-, Kabel- und Rohrleitungsbau an die Firma KALA-Erdbau GmbH aus Willstätt-Sand zum Angebotspreis von 2.395.719,97 EUR netto zu vergeben.

Sobald der jetzige Auftrag bautechnisch umgesetzt ist, wird der komplette Ortsteil Liptingen mit Breitband versorgt sein. Eigentlich hatte die Gemeinde keinen so großen Bauabschnitt bilden wollen, zumal die Finanzierung immer zu gewährleisten ist. Und besonders in Zeiten von Corona bricht die ein oder andere Einnahme weg, so wäre es wünschenswert gewesen, einen kleineren Abschnitt bilden zu können. Allerdings hatte die Gemeinde bei einer Besprechung auf dem Innenministerium in Stuttgart vor Jahresfrist erreichen können, das noch über die Landesförderung der Ortsteil Liptingen gefördert wird. Wäre dies nicht möglich gewesen, hätte man ins Bundesprogramm umschwenken müssen, was zur Folge gehabt hätte, dass mit dem gesamten Antragsverfahren wieder aufs Neue und bei null begonnen werden müsste. Da dies nicht gewollt war, wurde vereinbart, den kompletten noch nicht versorgten Rest von Liptingen in einem zweiten Abschnitt zu erschließen.

Hinsichtlich der Förderung erwartet die Gemeinde einen Zuschuss in Höhe von rund 1,4 Mio. EUR. Da die Förder-Mittel des Jahres 2020 beim Land derzeit vergriffen sind, wird die Bewilligung erst Anfang 2021 erfolgen. Da aber mit den Bauarbeiten ebenso wahrscheinlich erst Anfang 2021 begonnen wird, ist dies ausreichend.

Leider musste der Bürgermeister an dieser Stelle bemängeln, dass bisher nur sehr wenige Breitbandanschlüsse auch tatsächlich realisiert wurden. Die Zahlen hinken eindeutig hinter den Erwartungen der Gemeinde hinterher. Verschieden Gründe werden dabei angeführt, z.B. dass man noch an bestehende Verträge gebunden sein oder dass die derzeitige Versorgung auch ohne Breitband noch ausreichend sei. Schade, denn eine Zeitlang gab es kein wichtigeres Thema als die Verbesserung der Breitbandversorgung, nun ist das offenbar nicht mehr so wichtig. Allerdings hat die Gemeinde insgesamt Ausgaben mit über 10 Mio. EUR zu stemmen und bindet damit sehr viele Finanzmittel, die dann für andere Aufgaben nicht zur Verfügung stehen.
 

EDV-Anlagen in den Rathäusern
Zum 31.12.2020 endet die dreijährige Leasingzeit der aktuellen EDV-Ausstattung in den beiden Rathäusern. Seitens der Verwaltung wurde vorgeschlagen, nicht wie bisher üblich eine neue Anlage zu leasen, sondern diese direkt zu kaufen. Dies würde der Gemeinde doch einiges an Einsparungen bringen. Zuletzt waren die Mehrkosten aufgrund Leasings und Erwerb der Geräte zum Restwert mit 2.166 EUR deutlich teurer als der reine Kauf.

Bei der Aussprache im Gemeinderat wurde die Frage gestellt, ob unter Corona-Bedingungen nicht ein Leasing, das verschiedene Jahre finanziell betreffe, besser wäre. Dies wurde nochmals dahingehend negiert, dass eben doch bei einem Kauf Einsparungen erzielt werden können. Auch ein erst vor Kurzem angeschaffter Server soll nochmals mit einer Garantieverlängerung ausgestattet werden.

Bei einer Enthaltung beschloss der Gemeinderat, dass die Gemeinde Emmingen-Liptingen die ausgeschriebene EDV-Anlage bei der Firma Schuck it. GmbH aus Immendingen, der günstigsten Bieterin, zum Angebotspreis von 21.927,74 EUR erwirbt. Hinzu kommen die Kosten für den Installationsservice, der nach Aufwand abgerechnet wird. Zudem wurde beschlossen, die angebotene Garantieverlängerung für den Server zu beauftragen zum Preis von 1.598,40 EUR.
 

Anpassung der gesplitteten Abwassergebühr sowie Satzungsänderung
Die Verwaltung hat die Kostendeckung der Abwasserbeseitigung turnusgemäß überprüft. Die gesplittete Abwassergebühr wurde erstmals zum 01.01.2010 eingeführt und seinerzeit sowohl im Gemeinderat als auch in der Öffentlichkeit umfassend erläutert. Auf gleicher Basis wurden nun für 2021 die Gebühren für das Niederschlagswasser und das Schmutzwasser kalkuliert. Als Ergebnis wurde dem Gemeinderat vorgeschlagen, die Schmutzwassergebühr von aktuell 3,99 EUR/m³ Abwasser auf 3,87 EUR/m³ zu reduzieren. Des Weiteren wurde vorgeschlagen, die Niederschlagswassergebühr/m² abflussrelevante Fläche von 0,67 EUR auf 0,78 EUR zu erhöhen.

In der Aussprache wurde unter anderem gefragt, welche Verzinsung die Gemeinde denn bei der Abschreibung ansetze. Dies wurde dahingehend beantwortet, dass der Abschreibungszinssatz 3 % betrage. Dies sei im Hinblick auf die Mischfinanzierung mit bereits seit längerer Zeit aufgenommenen Darlehen, die eine deutlich höhere Zinsbelastung darstellen, auch legitim und in mehreren, nicht der Gemeinde Emmingen-Liptingen betreffenden, Gerichtsverfahren bestätigt worden. Trotzdem wurde die Bitte geäußert, dass die Verwaltung ermitteln solle, wie sich die Gebühren entwickeln könnten, wenn anstelle von 3 % dann ein geringerer Zinssatz angesetzt wird. Dies wurde zugesagt.

Die Satzung, die zum Inhalt hat, dass die Schmutzwassergebühr zum 01.01.2021 auf 3,87 EUR/m³ Abwasser reduziert wird, die Niederschlagswassergebühr jedoch je m² abflussrelevante Fläche von 0,67 EUR auf 0,78 EUR erhöht wird, ist an anderer Stelle dieses Mitteilungsblattes abgedruckt.
 

Private Baugesuche
Mit einer privaten Bauvoranfrage befasste sich der Gemeinderat. Es geht um die „Umgestaltung der Hofstelle/Teilabbruch und Ersatzbau“ auf den Flst. 2502/2, 2502/3 Bergenhof 2.

Mit der grundsätzlichen Zustimmung ist nur verbunden, dass tatsächlich ein Ersatzbau erstellt werden kann. Das Landratsamt hatte mitgeteilt, dass es grundsätzlich die Genehmigungsfähigkeit sehe, zumal die beteiligten Dienststellen des Landratsamtes keine grundlegenden Einwendungen gelten gemacht hätten.


Unter Bekanntgaben, Anfragen und Wünsche informierte Bürgermeister Joachim Löffler, dass zwischenzeitlich die ingenieurtechnische Schlussrechnung des Büros Wald+Corbe, das die Planung und Bauleitung bei den Hochwasserschutzmaßnahmen innehatte, vorgelegt wurde. Das Land Baden-Württemberg hatte seine Förderung der durchzuführenden Maßnahmen bis Ende 2020 befristet.

Da noch nicht alle vorgesehenen Maßnahmen abgewickelt werden konnten, muss für den neuen Teil der noch kommenden Maßnahmen (Erlenbach zwischen Spielplatz Erlenweg und Gasthaus Gabele sowie Hochwassermulde im Bereich Deliswies bis zum Mühlenbach sowie weitere kleinere Maßnahmen) ein erneuter Zuschussantrag gestellt werden.
 

Auch der Gemeinderat hatte eine Reihe von Anmerkungen zu diversen Themen:
So ging es um die schlecht sichtbare Schrift auf dem Kriegerdenkmal in Liptingen, welche Überarbeitet werden sollte.
Die durchgeführte Baumaßnahme im Bereich des Grundstücks Alte Straßenmeisterei wurde gelobt, wenngleich dort am Gelände Spielmöglichkeiten installiert sind, um den Bewegungsdrang der Kinder ein wenig gerecht zu werden.
Eine weitere Anfrage galt fehlenden Ladestationen für Elektrofahrzeuge in beiden Ortsteilen für Elektrofahrzeuge, dem nicht Abmähen unbebauten Grundstücken in den Baugebieten, der Frage, ob das Landessanierungsprogramm in Emmingen laufe, was bejaht wurde, sowie der Nachfrage, wie es zum Investorenwechsel im Bereich des Adlerareals gekommen sei. Dies wurde, so Bürgermeister Löffler, im Gemeinderat ausreichend thematisiert. Die örtlichen Investoren bzw. Initiatoren hatten sich zur Realisierung der Bebauung, die im zweistelligen Millionenbetrag liegen wird, eines Bauträgers bedient. Es gibt nun eine Mischung dieser beiden Investoren hinsichtlich des Übergangs des Grundstücks.
Eine weitere abschließende Frage galt der Nachbarschaftshilfe Emmingen-Liptingen und wie dort verschiedene Fälle gehandhabt werden. Diesbezüglich bat der Bürgermeister, der auch Vorsitzender der Nachbarschaftshilfe ist, die Fragen schriftlich einzureichen, da der Hintergrund nicht klar definiert werden konnte und deshalb eine Antwort auch nicht möglich war.