Aus dem Gemeinderat 29.04.2019

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Aus dem Gemeinderat

Beschluss über Gewerbegebiet Gehren vertagt

Als Hauptpunkt der jüngsten Sitzung stand das Gewerbegebiet Gehren in Liptingen zur Aussprache und Beratung an. Es sollte ein Grundsatzbeschluss zur Einleitung der Bebauungsplanung gefasst werden. Bürgermeister Joachim Löffler hatte Eingangs der Sitzung die Geschichte des Gewerbegebietes Gehren nochmals dargestellt. Immer wieder war in der Vergangenheit darauf verwiesen worden, dass eine endgültige Beratung stattfinden könne, wenn im Flächennutzungsplan eine entsprechende Fläche ausgewiesen würde. Dies ist nun im Dezember 2018 geschehen. Im Tausch für das Gewerbegebiet Gehren wurde eine Teilfläche des Gewerbegebietes Stauch aufgegeben. Dies war vom Regierungspräsidium Freiburg als Genehmigungsbehörde gefordert worden.

 

Bürgermeister Löffler informierte ebenso, dass drei der im Bereich Gehren angesiedelten Firmen, nämlich die Firmen RS-technik CAD-CAM GmbH, CleanControlling GmbH und Wertbau GmbH & Co. KG Bedarf an Erweiterungsflächen angemeldet hätten. Dieser Bedarf, im Osten angrenzend an die bestehenden Firmen, soll ermöglicht werden. Allerdings muss dazu ebenso ein Bebauungsplan aufgestellt werden, ein Umweltbericht verfasst und eine ingenieurtechnische Planung erfolgen.

 

Schon einige Male hatte sich die Gemeinde mit einer Planung für dieses potenzielle Gewerbegebiet Gehren befasst und die verschiedensten Varianten waren entwickelt worden. Das größte Problem stellt der lehmhaltige Untergrund des Baugebietes dar, welcher eine Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers sehr schwierig mache. Nach den letzten Planungen geht man von Kosten alleine für die zusätzlichen Versickerungsmaßnahmen (Anlegung von Versickerungsbecken und dergleichen) von 1,2 Mio. EUR aus. Diese 1,2 Mio. EUR werden allerdings nur zu 50 % über den Erschließungsbeitrag refinanziert, 50 % fließen direkt in die Gebührenkalkulation ein und sind somit von allen Gebührenzahlern zu leisten. Allerdings wurde auch aufgezeigt, dass die Belastung trotz dieser 1,2 Mio. EUR und der damit in den Gebührenhaushalt gehenden 600.000 EUR für den Gebührenzahler als relativ gering anzusehen sind. Weder die reine Abwassergebühr, noch die Wasserversorgungsgebühr wird durch Maßnahmen im Gewerbegebiet Gehren stärker belastet, als bei einem vergleichbaren Gebiet an anderer Stelle der Gemarkung. Jedoch wird der Gebührensatz für die Niederschlagswasserbeseitigung anzuheben sein. Laut der Berechnung der Verwaltung allerdings nur um 0,03 EUR/m². Dies bedeutet für ein Einfamilienhausgrundstück in durchschnittlicher Größe und mit durchschnittlichem Versiegelungsgrad Mehrkosten von maximal 15,00 EUR pro Jahr. Damit war hinsichtlich Gebührenerhöhung nicht mehr von allzu großen Problemen auszugehen.

Allerdings wurde darauf hingewiesen, dass die reinen Baukosten für das Gesamtgebiet im Bereich der Straßenerschließung bei 1,2 Mio. EUR und für Kanal und Wasser inklusive Nebenkosten bei 3,3 Mio. EUR, insgesamt also 4,5 Mio. EUR, liegen. Hinzu kommen Grunderwerbskosten mit mindestens 1,3 Mio. EUR, sodass man nahe bei 6 Mio. EUR liege. Um dann überhaupt eine Erschließung zu ermöglichen ist die Fertigung eines Umweltberichtes für 39.000 EUR und die Aufstellung eines Bebauungsplanes für 42.000 EUR notwendig, und die ingenieurtechnischen Leistungen würden mit 420.000 EUR zu veranschlagen sein. Insgesamt liegt man damit bei 6,5 Mio. EUR. Dies wiederum, so Bürgermeister Löffler, mache schon von der Kostenseite her deutlich, dass, wenn das Gewerbegebiet Gehren realisiert werden soll, dies nur in kleinen Tranchen möglich sei. Positiv anzumerken sei dabei, dass die Erweiterungsflächen für die jetzt bereits angesiedelten Firmen sehr schnell verkauft und damit auch wieder kassenwirksam Einnahmen erzielt werden können.

 

In der anschließenden Aussprache wurde sehr schnell von Gemeinderat Andreas Zeiser-Radtke ein Vertagungsantrag gestellt. Dieser wurde von einer Reihe von Gemeinderäten unterstützt. Mehrfach wurde betont, dass nicht der jetzige Gemeinderat eine so finanzträchtige Entscheidung treffen solle, welche die nächsten Gremien finanztechnisch zu begleiten haben. Außerdem wünschten sich die Räte auch eine klare Aussage der erweiterungswilligen Firmen, dass sie auch bei einem erhöhten Grundstückspreis die Erweiterungsflächen erwerben möchten.

Diejenigen Räte, die keine Vertagung wollten, argumentierten, dass man nun lange genug auf das Gewerbegebiet Gehren warte und mit der rechtlichen Möglichkeit durch Aufnahme in den Flächennutzungsplan der entsprechenden Fläche nun auch gehandelt werden sollte. Auch andere Gewerbe- und Wohngebiete verursachen Kosten, die im Bereich der Gebühren zu buche schlagen. Insofern sei dies kein Todschlagargument für dieses Gewerbegebiet Gehren.

Trotzdem wurde nach einer mehr als einstündigen Aussprache der Vertagungsantrag mit 8 Ja-Stimmen zu 5 Nein-Stimmen angenommen.

Der neue Gemeinderat wird sich damit nach der Sommerpause mit dem Thema zu befassen haben. Bis dahin wird die Verwaltung nochmals vertiefende Gespräche mit den erweiterungswilligen Firmen führen und auch abfragen, ob hinsichtlich der anstehenden Kostenerhöhungen beim Quadratmeterbauplatzpreis der Kaufwunsch noch besteht. Dies sei wichtig, um die Finanzierungssicherheit für die Gemeinde zu erhöhen.

 

Bebauungsplanverfahren „Rechter Brühl II – 2. Änderung“

Der Gemeinderat hat unter diesem Tagesordnungspunkt die Entwurfsfeststellung für die Änderungsvariante des Bebauungsplanes sowie den Beschluss zur öffentlichen Auslegung/zur Behördenbeteiligung gefasst. Wie bereits mehrfach berichtet hat das Landratsamt Tuttlingen Wert daraufgelegt, dass hinsichtlich der vom Gemeinderat verbindlich beschlossenen Zusagen hinsichtlich Abweichungen vom Bebauungsplan nicht nur der verbindliche Beschluss stehen soll, sondern der Bebauungsplan auch geändert werden muss. Dies geschieht nun über das laufende Verfahren. Hauptamtsleiter Patrick Allweiler informierte den Gemeinderat über den Inhalt der Änderung. Diese orientieren sich an der erst kürzlich vorgenommenen Änderung des Bebauungsplanes Bäckerhägle, und er stellte die wesentlichen Änderungen zu den bisherigen Regelungen vor. So wird künftig die Zahl der Vollgeschosse auf zwei festgelegt. Bei den Höhenfestsetzungen gilt nicht mehr die Traufhöhe, sondern eine zulässig maximale Wandhöhe und eine zulässige maximale Firsthöhe. Bei den Dachformen wird man weiterhin bis zu 40° Dachneigung unter Berücksichtigung der entsprechenden Wandhöhen erhalten. Die Zahl der höchstzulässigen Zahl der Wohnungen soll auf zwei pro Gebäude festgesetzt werden. Bei Stellplätzen bzw. beim Stellplatznachweis wird es künftig so sein, dass für Wohnungen mit über 60 m² Wohnfläche mindestens zwei Stellplätze nachzuweisen sind, um auch dem Parkierungsdruck im öffentlichen Raum entsprechend entgegenzuwirken.

 

Vom weiteren Planungsablauf her wird es so sein, dass nach der Zustimmung durch den Gemeinderat der Entwurf des Bebauungsplanes öffentlich ausgelegt und die Behördenbeteiligung vorbereitet wird (geplant vom 13.05.2019 bis 14.06.2019). Soweit dann keine wesentlichen Widersprüche oder Verfahrensverzögerungen auftreten, kann die Bebauungsplanänderung in der Sitzung vor der Sommerpause als Satzung beschlossen werden.

 

Wandbild „Schlacht bei Liptingen“

Mehrfach wurde aus dem Gemeinderat nachgefragt, wie der aktuelle Sachstand beim Wandbild „Schlacht bei Liptingen“ sei. Ursprünglich sei vereinbart worden, dass das Wandbild im Rathaus-Sitzungssaal in Liptingen aufgehängt wird und der Eigentümer, Herr Otto Schoch, dieses der Gemeinde schenkt. Im Gegenzug hatte die Gemeinde zugesagt, sich an den Nettokosten (Gesamtkosten abzüglich Denkmalförderung) der Sicherung des Wandbildes mit 50 % bis maximal 5.000 EUR zu beteiligen.

Der Eigentümer des Bildes legt nun Wert darauf, dass nicht 50 %, sondern die maximale Zuschussgabe ausbezahlt wird. Die Nettokosten von 7.265,00 EUR wären mit 50 % 3.632,00 EUR. Würde die Gemeinde tatsächlich 5.000 EUR bezahlen, dann würden dem Eigentümer nur noch 2.265,00 EUR verbleiben. Dies war so vom Gemeinderat nicht gewollt und in einer Sitzung auch nochmals so bestätigt worden.

Leider gibt es an diesem Bild, das vor dem Aufhängen restauriert worden ist, Schäden. Die Farbe bröckelt teilweise ab. Die Gemeinde wird nun nicht an einem Bild, das ihr weder gehört noch ihr offiziell geliehen ist, Reparaturarbeiten in Auftrag geben, die Kosten verursachen. Zudem wird der Bürgermeister dem Regierungspräsidium Freiburg – Denkmalabteilung - mitteilen, dass die ursprünglichen Absprachen nicht eingehalten wurden, weil das Bild in einem ungesicherten Rechtszustand nicht im Sitzungssaal des Rathauses verbleiben kann. Dies wurde auch dem Eigentümer so mitgeteilt, der wiederum gesagt habt, dass er darauf bestehe, dass die Gemeinde 5.000,00 EUR bezahle. Ansonsten würde er sich gerne mit dem Regierungspräsidium auseinandersetzen und eine andere Möglichkeit der öffentlichen Darstellung anbieten.

Es wurde zwar noch aus der Mitte des Gemeinderates der Vorschlag gemacht eine dauerhafte Leihe zu vereinbaren. Damit sei allerdings die Zuständigkeit für Reparaturen nicht geklärt, und Bürgermeister Löffler bekräftigte, dass die Gemeinde nicht bereit sein könne, für etwas, das ihr nur zum Aufhängen geliehen worden sei, entstehende Reparaturen zu veranlassen und die Kosten dafür zu übernehmen. Schließlich habe der jetzige Eigentümer des Bildes die Abbruchgenehmigung für das Gasthaus Löwen nur erhalten, indem die Sicherung des Wandbildes und die öffentliche Ausstellung gewährleistet worden seien.

 

Baugebiet Bäckerhägle II 

Es ging um die Festlegung des Bauplatzpreises sowie eines Angebotes an die Grundstückseigentümer über die Ablösung von Beiträgen.

Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat, dass die freien Bauplätze analog dem 1. Bauabschnitt im Bäckerhägle für 110,00 EUR/m² veräußert werden können. Die Verwaltung wird bis zur Jahresmitte den Verkauf vorbereiten und das Verfahren im Mitteilungsblatt weiter begleiten. Zudem beschloss der Gemeinderat, dass den Bauplatzeigentümern (diejenigen Bauplätzen die im Wege der Umlegung wieder an die Eigentümer übertragen wurden) ein Ablöseangebot unterbreitet wird. Dieses beläuft sich auf 49,19 EUR/m² für den Erschließungsbeitrag zzgl. den Beitragsarten Wasserversorgung und Abwasser, in Summe mit 11,08 EUR.  

 

Stellungnahme zu zwei Baugesuchen

Nachstehenden Baugesuchen wurde jeweils zugestimmt.

  1. Umbaumaßnahmen am bestehenden Wohnhaus, Einrichtung von Dachgaupen, Abbruch einer Garage in der Richtung einer Doppelgarage, Flst. 2235/3, Witthohstraße 37, OT Emmingen
  2. Erweiterung der Produktionshalle mit Sozialräumen im Untergeschoss, Flst. 7673 und 7674, Friedrich-Wöhler-Straße 21, OT Emmingen

 

Unter Bekanntgaben, Anfragen und Wünsche informierte Bürgermeister Joachim Löffler zudem weiter über derzeit laufende und in Kürze beginnende Baumaßnahmen der Gemeinde. So läuft seit dem 23.04. die Erschließung des Baugebietes Bäckerhägle II. In Liptingen laufen die Arbeiten zur Breitbandversorgung im ersten Bauabschnitt und sollen bis Ende Mai, Anfang Juni beendet werden. Zudem wurden an verschiedenen Stellen entlang der Ortsdurchfahrt Liptingen Hochbordsteine tiefergesetzt um eine Barrierefreiheit zu erreichen. Die Bauarbeiten im Mühlewiesweg werden entweder am 02.05. oder am 06.05. beginnen. In Vorbereitung sind die Erschließungsarbeiten im Erschließungsabschnitt Hundsrücken in Emmingen sowie Belagsarbeiten in der Straße im Weiler in Liptingen sowie in der Friedrich-Wöhler-Straße im Gewerbegebiet Hundsrücken.

 

Aus der Mitte des Gemeinderates wurden verschiedene Punkte angefragt. Mehrfach ging es dabei um die Arztpraxis in Liptingen. Zudem wurde ein Gemeinderatsantrag von Frau Angelika Störk eingebracht, dass in der nächsten Sitzung am 13.05. öffentlich über dieses Thema beraten wird mit dem Ziel, dass die Baubeschreibung beschlossen und der Bürgermeister beauftragt wird alle weiter notwendigen Schritte zu unternehmen (insbesondere Kaufvertragsabschluss für die Praxis). Dazu führte Bürgermeister Löffler aus, dass es noch nicht sicher sei, ob dies so gemacht werden könne. Erst Anfang der nächsten Woche wird ein Gespräch mit Investor Markus Breinlinger stattfinden, in der die Baubeschreibung nochmals dezidiert durchgearbeitet wird. An vielen Punkten muss noch durch den Bauträger nachgebessert werden. Die Fertigung der Baubeschreibung ist Sache des Bauträgers. Genauso wird noch auf die Baugenehmigung gewartet, die wiederum Voraussetzung ist um durch den Bauträger eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erstellen zu lassen, die wiederum Voraussetzung ist um eine Teilungserklärung notariell beurkunden zu lassen. Alle diese Punkte sind von der Gemeinde und von der Verwaltung und dem Gemeinderat nicht zu beeinflussen. Diese liegen alle in der Zuständigkeit von Herrn Breinlinger.

Es ist aufgrund des Antrages von Frau Störk aber dann durchaus möglich, dass zunächst die Baubeschreibung in einer nicht-öffentlichen Sitzung, die der öffentlichen vorgelagert sein wird, beraten wird um dann in der öffentlichen Sitzung zu informieren wie es weiter geht.

Weitere Fragen gab es zum Thema Schülerbeförderung für die örtlichen Schulen mit der Frage verbunden, wie mit den Schülern aus den Tuttlinger Höfen verfahren wird. Eine weitere Frage galt der Abwasserbehandlung auf der Kläranlage mit Aktivkohle, wo seitens des Gemeinderates ein Abschlussbericht gewünscht wird. Dem stehe nichts entgegen, wenn dieser auch zur Verfügung steht. Dazu sei am 23.05. eine Behördenrunde vorgesehen. Ein Mangel an den Duschköpfen in der Schloßbühlhalle wurde nochmals mündlich nachgereicht, nachdem dieser auch schriftlich schon getan worden war. Dazu sagte Bürgermeister Löffler Überprüfung und Abhilfe zu. Der weitergehenden Frage, ob hinsichtlich der anstehenden Neuverpachtung der Jagd auf 01.04.2020 noch eine Jagdgenossenschaftsversammlung stattfinde, stimmte Bürgermeister Löffler zu. Diese sei in Vorbereitung, man habe schließlich auch dafür Geld im Haushalt eingestellt.