Aus dem Gemeinderat 26.11.2018

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Erhöhung der Gewerbesteuer zum 01.01.2019

Der Gewerbesteuerhebesatz in Emmingen-Liptingen wurde zuletzt am 01.01.1995 von 320 % auf 330 % erhöht. Im Hinblick auf die durchschnittlichen Hebesätze im Landkreis Tuttlingen und dem Land Baden-Württemberg sowie der langen Geltungsdauer des jetzigen Hebesatzes ist eine Anhebung vertretbar. Der durchschnittliche Hebesatz im Landkreis Tuttlingen beträgt derzeit 342 %, der landesweite Durchschnittshebesatz liegt 2018 bei 353 %.

Bereits seit Herbst 2017 wird dieses Thema im Gemeinderat immer wieder angesprochen. Zum 01.01.2018 war darauf verzichtet worden die Gewerbesteuer zu erhöhen, dafür wurde Bürgermeister Löffler beauftragt mit den Unternehmern über diese Erhöhung, die dann 2019 greifen soll, zu reden. Dies geschah im Rahmen der stattfindenden Unternehmerfrühstücke, wo auch erläutert wurde welche Auswirkungen dies für die einzelnen Unternehmen und Firmen habe. Die Erhöhung wird bei Unternehmen und Firmen, die bisher 1.000 EUR Gewerbesteuer im Jahr zu zahlen hatten, sich so auswirken, dass künftig 1.030 EUR zu bezahlen sind. Nachdem keiner der informierten Unternehmer gegen die geplante Erhöhung Einwendungen erhoben hatte, ist die Erhöhung nun auch im Haushaltsplanentwurf 2019 berücksichtigt. Zuvor sollte allerdings der Gemeinderat beschließen, dass die Gewerbesteuer auch tatsächlich erhöht wird. Im Rahmen der Aussprache wurde für und wieder zu einer Gewerbesteuererhöhung erörtert. Im Hinblick auf die lange Zeit, in der die Gewerbesteuerhebesatz nicht erhöht wurde und auch darauf, dass es sicherlich eine maßvolle Erhöhung sei, konnte sich eine große Mehrheit des Gemeinderates mit dieser Maßnahme einverstanden erklären. Zudem wurde auch darauf hingewiesen, dass bei Beantragung von Ausgleichstockfördermitteln seitens des Regierungspräsidiums unterstellt wird, dass eine Gewerbesteuer mit 340 Prozentpunkten erhoben wird. Ist dies nicht der Fall, werden bei bewilligten Zuschüssen Abzüge in Kauf zu nehmen sein.

Letztendlich beschloss der Gemeinderat einstimmig bei zwei Enthaltungen, den Hebesatz für die Gewerbesteuer zum 01.01.2019 auf 340 Prozentpunkte zu erhöhen.

 

Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a-c BauGB

Im Rahmen der Erschließung von Gewerbegebieten und Wohngebieten müssen durch die Kommunen Ausgleichsmaßnahmen hinsichtlich der naturschutzrechtlichen Eingriffe vorgenommen werden. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten, entweder es wird über den Bebauungsplan festgelegt, dass die privaten Grundstückseigentümer auf ihren Grundstücken die notwendigen Maßnahmen vornehmen müssen, oder die Gemeinde führt diese Ausgleichsmaßnahmen durch und verlangt dafür von den betroffenen Grundstückseigentümern Kostenerstattungsbeträge.

Da üblicherweise innerhalb von Erschließungsgebieten den Grundstückseigentümern die Ablösung der Beiträge und der Kostenerstattungsbeträge angeboten wird, ist eine rechtlich notwendige Grundlage das Vorhandensein einer entsprechenden Satzung. So schlug die Verwaltung dem Gemeinderat vor, die Satzung anhand der Mustersatzung des Gemeindetages Baden-Württemberg zu verabschieden.

Nach einer kurzen Aussprache tat der Gemeinderat dies einstimmig. Die Satzung ist an anderer Stelle dieses Mitteilungsblattes abgedruckt.

 

Winterdienstplan 2018/2019

Seit rund 20 Jahren wird in Emmingen-Liptingen ein Winterdienstplan erstellt. Hierin sind alle wesentlichen Punkte festgehalten, die es im Winterdienst zu beachten gibt.  So von den beauftragten Personen über das notwendige Gerät, die beauftragten Unternehmer und auch in welcher Reihenfolge wo zu räumen und zu streuen ist. Hauptamtsleiter Patrick Allweiler stellte den Plan dem Gemeinderat vor und wies darauf hin, dass im kommenden Winterdienst erstmals im Außenbereich mit einem Fahrzeug geräumt und gestreut wird. Bisher war es so, dass zunächst ein Unternehmer räumt und bei Notwendigkeit des Streuens dies durch den Bauhof erledigt wurde. Dies war immer wieder als ineffizient kritisiert worden. Im Winter 2018/2019 wird nun zum ersten Mal eine Kombilösung probeweise durchgeführt, sodass der beauftragte Unternehmer nicht nur räumt, sondern auch bei Bedarf streuen kann. Ob dies dann auch innerorts eine künftige Lösung sein wird, bleibt abzuwarten.

Der Gemeinderat nahm den Bericht zur Kenntnis.

 

Feuerwehrmagazin Emmingen – Vergabe der Funktechnik

Nachdem der Technische Ausschuss in der Sitzung am 15.11.2018 Vergaben für rund 50.000 EUR vorgenommen hatten, stand nur noch die Vergabe der Funktechnik an. Hierzu lag ein Angebot der Firma Selectric Nachrichten-Systeme aus Münster vor, mit Brutto 20.954,57 EUR. Im Zuge der Beratung wurde seitens einiger Gemeinderäte bemängelt, dass bei den vom TA vorgenommenen Vergaben kaum einheimische Firmen zum Zuge kamen. Die Gründe hierfür wurden hinterfragt. Dazu informierte Bürgermeister Löffler, dass er diesbezüglich mit Architekt Moser gesprochen habe. Der Grundsatz in Emmingen-Liptingen sei bei Ausschreibungen von beschränkter Höhe grundsätzlich die örtlich ansässigen Firmen abzufragen. Allerdings müssen auch immer auswärtige Firmen dabei sein, dies ist eine Vorgabe der Gemeindeprüfungsanstalt. Beim Feuerwehrmagazin Emmingen sei es nun allerdings so, dass in der Regel Firmen, die bereits im ersten Bauabschnitt tätig waren, erneut um ein Angebot gebeten worden seien. Ob wie dargelegt in Frage kommende einheimische Firmen überhaupt nie gefragt worden seien, konnte nicht abschließend beantwortet werden. Bürgermeister Löffler sagte zu, dies mit Architekt Moser abzuklären und dem Gemeinderat wieder zu berichten.

Die Gesamtmaßnahme am Magazin Emmingen ist mit 320.000 EUR veranschlagt.

Bezüglich der Funktechnik nahm der Gemeinderat die einstimmige Vergabe an die Firma Selectric Nachrichten-Systeme zum Angebotspreis von 20.954,57 EUR vor.

 

Unter Bekanntgaben, Anfragen und Wünschen wurde angeregt, für die Witthohhalle eine Task Force einzurichten. In dieser sollten neben den örtlich Verantwortlichen aus Verwaltung und Hausmeister auch die Vereinsverantwortlichen der größeren Vereine sein. So ist es immer wieder beschwerlich, vor der Getränke- und Essenausgabeluke zur Halle hin einen Tresen aufzubauen. Auch die Bedienung der Technik, der Heizung und der Lautsprecheranlage usw. spielt dabei eine Rolle. Bürgermeister Löffler erläuterte, dass er gerne Einweisungen machen lasse, allerdings sollten die Vereine dann Personen entsenden, die bei den eigenen Veranstaltungen dann auch anwesend sind. Denn leider habe man das Gegenteil schon erfahren müssen.

Eine weitere Anfrage galt einer Bebauungsplanänderung für den Gewerbepark Take Off in Neuhausen, wo die Gemeinde Emmingen-Liptingen sicherlich im Zuge der Anhörung der Träger öffentlicher Belange angehört wird.

Bezüglich der Asylbewerberunterbringung gab es in der letzten Woche ein Familiennachzug, der etwas unkonventionell abgewickelt werden musste. Nachdem ein bereits seit einiger Zeit in Liptingen wohnender syrischer Flüchtling seine Frau und seine vier Töchter nachholen konnte, diese aber mit dem Flugzeug in Zürich landeten, war es doch etwas schwierig die Anreise zu organisieren. Dies gelang jedoch Hauptamtsleiter Patrick Allweiler zusammen mit Jugendpflegerin Katrin Traichel sehr gut. Die Familie ist nun zunächst in der Tuttlinger Str. 4 untergebracht, bevor sie dann im Dezember in die Wohnung in der Mättlestraße oberhalb der Arztpraxis einziehen wird.

Eine weitere Nachfrage im öffentlichen Teil galt dem baurechtlichen Thema „Dupfee“, welche Bürgermeister Löffler allerdings in die nicht öffentliche Sitzung verwies. Da am Dienstag, 27.11., bereits im Gränzboten eine ausführliche Berichterstattung mit Kommentierung erfolgte, wird hierauf an dieser Stelle nicht mehr gesondert eingegangen. Die Behörde, die die Veranstaltungsuntersagung ausgesprochen hat, ist das Landratsamt Tuttlingen als zuständige Baurechtsbehörde. Die Gemeinde wird lediglich bei diesem Thema betroffen sein, wenn durch den Betreiber der Dupfee die geforderten baurechtlichen Unterlagen eingereicht werden, was bisher leider nicht der Fall ist und weshalb die Veranstaltungsuntersagung verfügt wurde. Die Gemeinde wird lediglich eine Stellungnahme zu den Bauunterlagen abgeben. Es liegt einzig und alleine im Verantwortungsbereich des Betreibers, wie lange die Veranstaltungsuntersagung Gültigkeit haben wird.

 

Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung befasste sich der Gemeinderat unter anderem mit der künftigen Waldbewirtschaftung. Durch das Kartellverfahren war es eine Zeit lang nicht möglich zu sagen, ob die bisher praktizierte Zusammenarbeit mit dem Landkreis Tuttlingen weiterhin bestand haben könnte. Erst durch die letzten Gerichtsurteile ist nun der Landkreis in der Lage, auch künftig die Waldbewirtschaftung durch eigenes Personal vorzunehmen und auch den Holzverkauf der Gemeinden abzuwickeln. Allerdings sind die Landkreise verpflichtet kostendeckend zu arbeiten. Das bedeutet wiederum für die Gemeinden, dass ein höherer Betrag an den Landkreis zu zahlen ist. Dieser ist allerdings noch deutlich günstiger als bei dem Angebot eines privaten Anbieters, der letztendlich auch sein Angebot zurückgezogen hat. Die Gemeinde wird demzufolge auch künftig mit dem Landkreis Tuttlingen zusammenarbeiten und auch die Privatwaldbesitzer werden die gleichen Vorgänge haben, wie dies bisher der Fall war, vor allem die gleichen Ansprechpersonen.