Verunreinigungen durch Haustiere

|  Emmingen-Liptingen

Die Gemeindeverwaltung veröffentlicht in ihrem Mitteilungsblatt immer wieder Hinweise an Hundehalter. Nach der Polizeiverordnung der Gemeinde müssen diese dafür sorgen, dass ihre Hunde die Notdurft nicht auf Gehwegen oder in fremden Vorgärten verrichten, bzw. sie müssen abgelegten Hundekot unverzüglich entfernen. Andernfalls begehen sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

 

Bei der Gemeindeverwaltung sind nun Beschwerden eingegangen, dass Grundstückseigentümer durch Katzen belästigt werden, die in fremden Gärten ihre Notdurft verrichten, Pflanzen ausgraben und in fremde Wohnungen gehen.

 

Selbstverständlich sind auch die Halter von Katzen und anderen Tieren dazu angehalten, ihre Tiere so zu halten, dass Mitmenschen so wenig wie möglich belästigt werden.