PCR-Testungen: Was Reisende aktuell beachten müssen

Mitteilung des Landratsamtes

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Urlaub im Ausland ist trotz Corona auch in diesem Jahr nicht gänzlich unmöglich. Allerdings erwarten Reisende neben individuellen, teils strengen Einreise- und Quarantänevorschriften auch zusätzliche Kosten für Corona-Tests. Einige Länder fordern bei der Einreise derzeit ein negatives Testergebnis, das in der Regel nicht älter als 48 bis maximal 72 Stunden sein darf. In vielen Fällen genügt ein Antigen-Schnelltest nicht, sondern ein PCR-Test ist zur Einreise notwendig. Im Schnitt liegen die Kosten für einen PCR-Test zwischen 70 Euro und 100 Euro. Je nach Dringlichkeit können die Preise jedoch stark abweichen.
Das Gesundheitsamt des Landkreises Tuttlingen empfiehlt Bürger*innen derzeit auf Reisen in Risikogebiete zu verzichten, denn mit einer Inzidenz von knapp unter 100 ist die aktuelle Corona-Lage im Landkreis Tuttlingen mehr als fragil. Wer dennoch reisen möchte, ist in der Pflicht sich über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes zu informieren und die geforderten Nachweise zu erbringen. „Die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder sind sehr individuell und nicht jedes Land verlangt einen PCR-Test“, erklärt das Gesundheitsamt die aktuelle Lage. Der Landkreis Tuttlingen selbst hält keine gesonderten Teststellen für Urlauber vor. Aufgabe der Ärzte ist es, sich um die Gesundung kranker Menschen zu kümmern und das Abstrichzentrum in Spaichingen dient vordringlich dazu, Personen zu testen, die im Rahmen der Kontaktpersonennachverfolgung von Infizierten benannt werden oder Krankheitssymptome haben. Für Reisende besteht in der Regel die Möglichkeit, sich am Flughafen testen zu lassen oder aber ggf. eine Testung durch den jeweiligen Reiseveranstalter organisieren zu lassen. Einige Reiseanbieter bieten für Kunden und Nicht-Kunden PCR-Tests an. Auch Labore und private Anbieter führen Testungen auf Wunsch durch und rechnen direkt mit dem Kunden ab. Das Landratsamt weist darauf hin, dass Bürger*innen auch die Rückreise nach Deutschland im Blick haben sollten.
Laut Bundesgesundheitsministerium werden die Kosten nach der Einreise aus einem Risikogebiet, Hochinzidenz- oder Virusvarianten-Gebiet nicht übernommen. Dies gilt sowohl für den verpflichtenden Test bei der Einreise als auch für freiwillige Tests zur vorzeitigen Beendigung der Quarantäne. Grundsätzlich werden die Kosten für einen PCR-Test nur dann übernommen, wenn ein Arzt oder das Gesundheitsamt dazu raten. Dazu müssen bestimmte Kriterien wie typische Krankheitssymptome oder der Kontakt mit Infizierten gegeben sein.