Hecken und Sträucher zurückschneiden

|  Emmingen-Liptingen

In den letzten Wochen sind Hecken und Sträucher besonders stark gewachsen. Wenn diese Anpflanzungen von privaten Grundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum hinein ragen, müssen sie dringend zurückgeschnitten werden. Nicht nur, dass Fußgängern das Begehen von Gehwegen erschwert wird und anderen Verkehrsteilnehmern die freie Sicht auf Straßen, Kreuzungen, Ein- und Ausfahrten oder sonstigen Wegen dadurch unmöglich ist. Von Hecken oder Bäumen verdeckte Verkehrszeichen stellen gleichermaßen für alle Verkehrsteilnehmer vermeidbare Gefahrenpunkte dar.

Um für ein ausreichendes Lichtraumprofil zu sorgen und damit die Sicherheit des Verkehrs gewährleistet ist, sollten Bäume und Sträucher daher zurückgeschnitten werden.

 

Dabei sind folgende Regelungen zu beachten:

  1. Die freie Durchfahrtshöhe muss 4,50 m über der gesamten Fahrbahn und mindestens 4,00 m über den je 0,50 m breiten Geländestreifen, der an die beiderseitigen Ränder der Fahrbahn anschließt, betragen.
  2. Der Übergang von 4,50 Durchfahrtshöhe über dem Fahrbahnrand zu 4,00 m über den anschließenden 0,50 m breiten Geländestreifen ist in schräger Richtung herzustellen. Die Durchfahrtshöhe über Radwegen muss 2,50 m betragen, bei Fußwegen mindestens 2,30 m. Alle Werte müssen auch bei schweren, regennassen oder schneebedeckten Ästen eingehalten werden.
  3. An Straßenmündungen und -kreuzungen müssen Sie die Hecken, Sträucher und andere Anpflanzungen stets so nieder halten, dass eine ausreichende Übersicht für die Kraftfahrer gewährleistet ist. Die Anpflanzungen dürfen im Allgemeinen an Kreuzungen und Straßeneinmündungen nicht höher als 80 cm sein.
  4. Verkehrszeichen, Straßennamensschilder, Hydranten und Straßenlaternen dürfen nicht durch den Bewuchs verdeckt werden. Die Anpflanzungen müssen so zurückgeschnitten werden. Die Anpflanzungen müssen so zurückgeschnitten werden, dass die Verkehrszeichen ständig rechtzeitig ohne Sehbeeinträchtigungen wahrgenommen werden können.
  5. Geh- und Radwege sollten in ihrer ganzen Breite nutzbar bleiben.

Durch den Rückschnitt können Sie dazu beitragen, Unfälle zu vermeiden und sich selbst unter Umständen viel Ärger ersparen. Denn als Grundstückseigentümer können auch Sie in Haftung genommen werden.

Bitte prüfen Sie daher, ob für ihre Anpflanzungen entlang von öffentlichen Straßen und Wegen die obigen Punkte eingehalten werden. Schneiden Sie gegebenenfalls Ihre Hecken, Bäumen und sonstigen Pflanzen entsprechend zurück. Fußgänger, die den Gehweg an ihrem Grundstück nutzen, werden es Ihnen danken, vor allem wenn Kinderwägen oder Rollatoren benutzt werden.

Vielen Dank für Ihre Umsicht und Ihr Verständnis.