Gemeinderatssitzung vom 27.11.2017

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Die Sitzung wurde vom Bürgermeisterstellvertreter Ralf Bonacker geleitetet, da Bürgermeister Löffler erkrankt war.

Ausgleich der Kostenüber-/unterdeckung bei der Abwassergebühr 2015 und 2016                               Benutzungsgebühren der Gemeinde sind grundsätzlich kostendeckend zu erheben, d.h. dass für die entsprechenden Entstehungszeiträume Kostenüber- oder Kostenunterdeckungen auszugleichen sind. Das Kommunalabgabengesetz schreibt deshalb vor, dass sich Kostenüberdeckungen, die sich am Ende eines Rechnungsjahres ergeben, innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen sind. Kostenunterdeckungen können in diesem Bemessungszeitraum ausgeglichen werden. Im Rechnungsjahr 2015 war beim Bereich Abwasserbeseitigung ein Fehlbetrag in Höhe von -2.046,93 EUR und im Rechnungsjahr 2016 ein Fehlbetrag von -91.530,27 EUR auszuweisen. Zudem ist der aus dem Jahr 2014 übertragene Fehlbetrags-Rest in Höhe von -38.407,36 EUR noch abzudecken. Das bereinigte Ergebnis beim Abwasserbereich liegt in 2016 somit bei -131.984,56 EUR.

Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, dass der im Jahr 2015 erwirtschaftete Fehlbetrag in Höhe von 2.046,93 EUR zuzüglich dem übertragenen Fehlbetragsrest aus dem Jahr 2014 in Höhe von -38.407,36 EUR, zusammen also -40.454,29 EUR in die Abwassergebührenkalkulation des Jahres 2019 zum Ausgleich einzustellen sind. Der im Jahr 2016 erwirtschaftete Fehlbetrag in Höhe von -91.530,27 EUR ist in die Abwassergebührenkalkulation für die Jahre 2020 und 2021 in Höhe von 45.765,13 EUR bzw. 45.765,14 EUR zum Ausgleich einzustellen.

Festsetzung des Zinssatzes für 2018 für die kalkulatorischen Zinsen

Für kostenrechende Einrichtungen schreiben die Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes und der Gemeindehaushaltsverordnung eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals vor. Um der Entwicklung Raum zu lassen, wird vom Gesetzgeber ein fester Zinssatz bewusst nicht genannt. Der einzelnen Kommune bleibt bei der Ermittlung der kalkulatorischen Kosten ein gewisser Ermessensbereich. Bei den kalkulatorischen Abschreibungen ist dieses Ermessen bei der Festlegung der Abschreibungsmethode und der Abschreibungssätze, bei den kalkulatorischen Zinsen bei der Festlegung der Höhe des Zinssatzes und der Berechnungsmethode gegeben. Bei der Berechnungsmethode hat die Kommune die Wahl die Zinsen nach der „Restwertmethode“, nach der „Durchschnittsmethode“ oder einen einheitlichen Mischzinssatz zu ermitteln.

Kämmerer Eckehard Raidt hat dem Gemeinderat die verschiedenen Berechnungsmethoden und deren Ergebnisse präsentiert und vorgeschlagen, dass der seit 01.01.2015 auf 3 % festgesetzte Kalkulatorische Zinssatz  auch im Jahr 2018 für alle kostenrechnenden Einrichtungen Gültigkeit haben soll.

Diesem Verwaltungsvorschlag hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt.

Anpassung der getrennten Abwassergebühr

Die Gemeindeverwaltung hat die Kostendeckung der Abwasserbeseitigung 2018 turnusmäßig überprüft und die Gebühr für das Jahr 2018 kalkuliert. Kämmerer Eckehard Raidt hat dem Gemeinderat die Berechnung präsentiert und ausführlich erläutert. Von der Verwaltung wurde empfohlen, eine maßvolle Gebührenanpassung vorzunehmen. Vorgeschlagen wurde die Schmutzwassergebühr um 0,10 €/m3 und die Niederschlagswassergebühr um 0,02 €/m2 anzuheben.

Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, dass zum 01. Januar 2018 sich die Schmutzwassergebühr je m3 Abwasser auf 3,80 € erhöht. Die Niederschlagswassergebühr erhöht sich auf 0,53 EUR je m2 abflussrelevanter Fläche. Die entsprechende Änderungssatzung ist in diesem Mitteilungsblatt abgedruckt.

Anpassung der Wasserversorgungsgebühr

Ebenfalls turnusgemäß hat die Gemeindeverwaltung die Kostendeckung in der Wasserversorgung überprüft und die Gebühren für das Jahr 2018 neu kalkuliert. Um die Gebührenzahler bei der Sparte Wasserversorgung zu entlasten, hat die Verwaltung vorgeschlagen, die Wasserversorgungsgebühr zum 01.01.2018 von derzeit 2,35 €/m3 auf 2,25 €/m3 zu ermäßigen.

Der Gemeinderat hat diesem Verwaltungsvorschlag einstimmig zugestimmt. Die entsprechende Änderungssatzung ist in diesem Mitteilungsblatt abgedruckt.

In der Diskussion hat Gemeinderat Otto Schoch angeregt, über eine Erhöhung der Zählergebühr nachzudenken.

Bauabschnitt XXI – Optimierung Regenwasserbehandlung

Der Überlauf des Regenüberlaufbeckens an der Kläranlage Emmingen entwässert in den nachgeschalteten Retentionsbodenfilter. Um den Austrag von Schwimmstoffen in den Retentionsbodenfilter zu verhindern bzw. zu minimieren, wurde ein HydroSpin eingebaut. Dieser funktioniert aber nicht planmäßig, so dass der Retentionsbodenfilter verunreinigt und aufwändig durch das Betriebspersonal gereinigt werden muss.

Zur Verhinderung des Schmutzaustrags ist geplant, den Beckenüberlauf mit einer Rechenanlage nachzurüsten. Dadurch können die Betriebskosten für die Pflege und Unterhaltung des Retentionsbodenfilters nachhaltig und langfristig reduziert werden.

Im Rahmen der Modernisierung der Abwasserbehandlungsanlagen in Emmingen-Liptingen wurde die frühere Kläranlage Liptingen zu einem Pumpwerk umgebaut. Das Belebungsbecken der früheren Kläranlage Liptingen wurde im Rahmen des Umbaus zu einem zweiten Regenüberlaufbecken umgebaut. Hier soll nun ein Rechen installiert werden, damit beim Abschlag des Beckens Schwimmstoffe zurückgehalten werden.

Für die beiden Maßnahmen wurde ein Zuschussantrag gestellt. Von Seiten des Landes Baden-Württemberg wurde ein Zuschuss von 149.500 EUR bewilligt, was einem Fördersatz von 80% entspricht.

Einstimmig wurde vom Gemeinderat beschlossen, dass auf der Kläranlage Emmingen der vorhandene HydroSpin ausgetauscht werden soll gegen eine Lamellenfeinsiebanlage zum Preis von brutto 46.622 EUR. Auf der Kläranlage Liptingen erfolgt die Optimierung der Regenwasserbehandlung durch den Einbau einer Rechenanlage von der Firma Vogelsberger GmbH aus Lautertal zum Angebotspreis von 63.505,35 EUR.

Bekanntgaben, Anfragen und Wünsche der Gemeinderäte

Unter diesem Tagesordnungspunkt wurde zum einen angefragt, wann die Arbeitsgruppe für die Musikschule zum ersten Mal tagen wird und wie der aktuelle Stand der Gespräche mit möglichen Investoren zur Realisierung des Arzthauses in Liptingen steht.

Da beide Themen federführend von Bürgermeister Löffler bearbeitet werden, der krankheitsbedingt nicht anwesend war, konnte die Verwaltung diese beiden Fragen nicht beantworten.