Fälligkeitstermin der Grund- und Gewerbesteuer
DIE GEMEINDEKASSE GIBT BEKANNT:
Am 15. November ist die 4. Vierteljahresrate der Grund- und Gewerbesteuer 2021 zur Zahlung fällig. Wir bitten um Überweisung.
Den Teilnehmern am Bankeinzugsverfahren wird die Rate zum Fälligkeitstermin abgebucht.
Hinweis zur Überweisung von Abgaben an die Gemeinde:
Die Gemeindekasse bittet alle Abgabepflichtigen unbedingt darauf zu achten, dass bei Überweisungen folgende Angaben auf dem Überweisungsträger vermerkt sein müssen:
- Name mit Straßenangabe
- das Kassenzeichen
Nur wenn diese Angaben vollständig aufgeführt sind, lassen sich Verwechslungen und Rückfragen vermeiden.