Fälligkeitstermin der Grund- und Gewerbesteuer
Haben Sie daran gedacht, dass am 15. August 2023 die 3. Vierteljahresrate der Grund- und Gewerbesteuer zur Zahlung fällig war?
Wir bitten um Überweisung. Den Teilnehmern am Bankeinzugsverfahren wurde die Rate zum Fälligkeitstermin abgebucht.