Fälligkeitstermin der Grund- und Gewerbesteuer
DIE GEMEINDEKASSE GIBT BEKANNT:
Am 15. November ist die 4. Rate der Grund- und Gewerbesteuer 2024 zur Zahlung fällig. Wir bitten um Überweisung.
Den Teilnehmern am Bankeinzugsverfahren wird die Rate zum Fälligkeitstermin abgebucht.
Hinweis zur Überweisung von Abgaben an die Gemeinde
Die Gemeindekasse bittet alle Abgabepflichtigen unbedingt darauf zu achten, dass bei Überweisungen folgende Angaben auf dem Überweisungsträger vermerkt sein müssen:
- Name mit Straßenangabe
- das Kassenzeichen
Nur wenn diese Angaben vollständig aufgeführt sind, lassen sich Verwechslungen und Rückfragen vermeiden.