Bericht aus dem Gemeinderat vom 11.09.2023
Bebauungsplan „Photovoltaik mit Nebennutzungen"
In der letzten Sitzung vor der Sommerpause hatte der Gemeinderat einen städtebaulichen Vertrag mit der Firma Heiss abgeschlossen. Inhalt war, dass möglichst viele Anlagenteile der geplanten Grüngutkompostierung in den Standort 2 verbracht werden (bei der Kläranlage). Ein großer Teil der bestehenden Anlage mit Photovoltaiknutzung soll nun über die Aufstellung eines Bebauungsplanes dahingehend abgeändert wird, dass dort unter den bestehenden Pultdächern Lagerflächen zur Miete angeboten werden. Die entstehenden Boxen werden sukzessive nach Bedarf ausgebaut/umgesetzt. Der Vorhabenträger – die Fa. Heiss - wird die Schuppen sowohl an private Personen als auch an gewerbetreibende Betriebe zu ortsüblichen Konditionen vermieten. Durch diese Maßnahme wird auch die geplante Schuppenanlage weiter in Richtung Harzofen nicht notwendig sein und das dortige Areal verbleibt für die landwirtschaftliche Nutzung.
In einer kurzen Aussprache wurde nochmals kritisch angemerkt, dass nach wie vor nicht eindeutig geregelt werde, welche Teile jetzt am Standort 1 und am Standort 2 durch die Firma Heiss realisiert werden, was allerdings mit den entsprechenden Genehmigungsverfahren zu tun hat. Dies war dem Gemeinderat auch in den bisherigen Beratungsrunden stets bekannt, weshalb auch gerade der städtebauliche Vertrag abgeschlossen wurde, um die Weichen in die Richtung des angestrebten Kompromisses zu stellen. Dies bedeutet, dass zwar die Firma Heiss im Bereich der bestehenden Anlage auch Materiallagerungen und Fahrzeugunterstellungen sowie Reparaturen vornimmt, die Grüngutkompostierung soll allerdings komplett am Standort 2 erfolgen soll. Auch der vorgesehene Brecher soll im Bereich Kläranlage zum Einsatz kommen, da er aus rechtlicher Sicht und nach der bestehenden Genehmigung am Standort 1 nicht realisiert werden darf.
Einstimmig fasste der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung des Bebauungsplanverfahren einschließlich örtlicher Baufortschriften „Photovoltaik mit Nebennutzungen“.
Beschaffung eines MTW für die Feuerwehr
Der bestehende Einsatzleitwagen (ELW) weist verschiedene technische Mängel auf. Er soll durch einen Mannschaftstransportwagen (MTW) ersetzt werden. Nach der entsprechenden Ausschreibung erhielt die Gemeinde sowohl für das Fahrgestell - für die Verwendung als Mannschafts- und Transportwagen - sowie auch für den Ausbau mit Lagerung zur Unterbringung der unter Beladung genannten Ausrüstungsgegenstände nur ein Angebot. Im Fall des Fahrgestelles stammt es von der Firma Mercedes Benz AG zum Angebotspreis von 65.640,04 EUR. Im Falle des Ausbaus stammt das Angebot von der Firma Martin Schäfer GmbH aus Flehingen mit 54.475,82 EUR.
Einstimmig beauftragte der Gemeinderat die beiden Bieter. Die Lieferzeit ab Auftragseingang wurde zunächst auf 30 Monate benannt, man hofft allerdings, dass der MTW deutlich früher geliefert wird.
Bürgermeisterwahl 2024
Vor Beratung dieses Punktes gab Bürgermeister Joachim Löffler eine persönliche Erklärung ab. Nachdem er bereits an verschiedenen Stellen zu verschiedenen Angelegenheiten mitgeteilt hatte, dass er für eine weitere Amtsperiode nicht mehr zur Verfügung stehe und keine Bewerbung abgeben werde, gab er dies auch in der öffentlichen Gemeinderatssitzung offiziell bekannt. Mit Ablauf seiner Amtszeit im September 2024 ist Bürgermeister Löffler dann 32 Jahre als Bürgermeister für Emmingen-Liptingen tätig. Er betonte, dass es eine sehr schöne Aufgabe war, die er begleiten durfte und er fühlt sich geehrt, dass er auch mit verschiedenen Gemeinderatsgremien zum Wohle der Gemeinde Emmingen-Liptingen wirken konnte. Natürlich gab es in dieser langen Zeit Hochs und Tiefs, welche aber sicherlich erst zum Ende der Amtszeit dann nochmals zur Sprache kommen werden. Ansonsten hoffe er, dass bei der Neuausschreibung der Bürgermeisterstelle viele gute Bewerbungen eingehen werden, damit die Wähler in Emmingen-Liptingen auch eine entsprechende Auswahl treffen können.
Alsdann wurde der Wahltermin für die Bürgermeisterwahl festgelegt. Dieser soll am 23.06.2024 sein. Eine eventuell notwendige Stichwahl wird dann am 07.07.2024 stattfinden. Angemerkt wurde an dieser Stelle, dass bekanntlich am 09.06.2024 bereits die Wahl des Gemeinderates, des Kreistages und des EU-Parlaments stattfindet und somit nicht direkt am darauffolgenden Wochenende die Bürgermeisterwahl stattfinden sollte, sondern eine Woche Pause sei. Die Wahlen können auch nicht zusammengefasst werden, da die Wahl des Bürgermeisters zwischen drei Monaten und einem Monat vor Ende seiner Amtszeit stattfinden muss. Deshalb ist der frühestmögliche Wahltermin der 16.06.2024.
Hinsichtlich der Besoldung der Bürgermeisterstelle wurde mitgeteilt, dass eine Einstufung in A15 oder A16 möglich sei. Da man in der Größengruppe von 2.000 bis 5.000 Einwohnern sehr nahe an der Schwelle zur nächsten Stufe sei und sich die Funktionen und Arbeiten auch nicht durch den Personalwechsel ändere, wurde vorgeschlagen, in der Ausschreibung bereits darauf hinzuweisen, dass die Besoldung in A16 erfolgt. Dies ist sicherlich für den ein oder anderen interessierten Bewerber auch noch ein reizvolles Detail.
Der Gemeinderat beschloss sowohl den vorgeschlagenen Wahltermin am 23.06.2024 wie auch die Besoldung des neuen Bürgermeisters/der neuen Bürgermeisterin in A 16.
Versicherungsangelegenheiten
Einstimmig beschloss der Gemeinderat, Mehrkostenversicherungen für die drei Gebäude der Kindertagesstätten abzuschließen. Jährliche Mehrkosten entstehen in Höhe von 1.625,58 EUR. Hierbei sollen Mehrkosten abgedeckt werden, die im Falle einer Schadensituation z.B. Brandschaden durch die übergangsweise Nutzung anderer Gebäude wie z.B. Anmietung oder Errichtung einer Containerlandschaft entstehen würden. Diese sind über die normale Elementarschadenversicherung nicht abgedeckt.
Zudem wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen, eine Feuerdifferenzversicherung für die Fahrzeuge der Feuerwehr abzuschließen zum Angebotspreis von 335,62 EUR. Falls z.B. durch einen Brandschaden ein Feuerwehrfahrzeug oder mehrere Feuerwehrfahrzeuge beschädigt werden und nicht mehr benutzt werden können, wird nur der Zeitwert ersetzt. Durch die Feuerdifferenzversicherung wird der Neuwert bei einer entsprechenden Regulierung quasi zugrunde gelegt.
Flüchtlingsunterbringung in Emmingen-Liptingen
Hauptamtsleiter Patrick Allweiler informierte den Gemeinderat, wo derzeit in Emmingen-Liptingen Gebäude zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden. Es sind dies zum einen zwei kommunale Gebäude (Herrenstraße 1 und Mättlestraße 9) sowie acht angemietete Gebäude bzw. in den Gebäuden angemieteten Wohnungen, die hierfür genutzt werden. Dabei sind insgesamt 72 Personen untergebracht, davon 70 Flüchtlinge und zwei Personen werden als obdachlos untergebracht. Nach einem Verteilungsschlüssel des Landkreises wäre die Gemeinde verpflichtet, 106 Flüchtlinge unterzubringen. Es besteht also ein Fehlbedarf von 36 Personen. Da auch der Landkreis immer mehr unter Druck gerät, werden Fehlzahlen nicht mehr akzeptiert. Man muss also seitens der Kommunen viel investieren, damit die Planzahlen erreicht werden können. Sollte dies nicht über die Unterbringung in eigenen oder angemieteten Wohnungen geschehen können, müssen andere Lösungen gefunden werden z.B. die Unterbringung in Hallen oder wie in einer Nachbarkommune aktuell praktiziert in einem Zelt. Oder über eine größere Einrichtung für beginnend 50 Personen, wobei der Kreis bereit wäre, bei zur Bereitstellung eines entsprechenden Grundstückes das Gebäude zu erstellen. Allerdings ist dies derzeit nicht möglich, da auch der Kreis nur beschränkte Finanzmittel hat.
In Liptingen hatte dieses Thema unlängst für Verunsicherung gesorgt. Teilweise war von einer Unterbringung von bis zu 300 Personen die Rede. Dies ist eindeutig falsch. Wenn überhaupt, hätte die Gemeinde eine Einrichtung mit 50 Personen favorisiert. Diese Lösung ist aber wie bereits dargestellt momentan vom Tisch. Ungeachtet dessen ist die Gemeinde darauf angewiesen, weiteren Wohnraum anmieten zu können. Deshalb erfolgt auch über den Bericht aus dem Gemeinderat nochmals die Aufforderung an alle Haus- oder Wohnungseigentümer, diese doch an die Gemeinde zur Flüchtlingsunterbringung zur Verfügung zu stellen.
Bei der Frage nach der Herkunft der Flüchtlinge oder ob dies eventuell Ukraineflüchtlinge wären, wurde ausgeführt, dass derzeit kaum noch Neuankömmlinge aus der Ukraine zu verzeichnen sind und welche Nationalität dann letztendlich durch den Kreis an die Kommunen zugewiesen werde, kann nicht vorhergesagt werden. Auch wird der Wunsch, nur Familien unterzubringen, nicht immer zu berücksichtigen sein, wenn eben alleinstehende Personen in größerer Zahl unterzubringen sind.
Stellungnahme zu einem privaten Baugesuch
Erstellen von Stellplätzen für Wohnwagen und Wohnmobile auf einem Grundstück in der Rosenstraße, Flst. 367.
Mit dem Träger wurden bereits bezüglich des geplanten Vorhabens weitere Gespräche geführt. Dabei wurde auch gesagt, dass sofern die Gemeinde das Projekt nicht wünsche man davon Abstand nehme. Erläutert wurde dem Gemeinderat, dass das Grundstück im Außenbereich liege und über den Flächennutzungsplan nicht abgedeckt sei. Insofern sei man früheren Beschlussfassungen folgend dazu geneigt, seitens der Verwaltung eine Ablehnung vorzuschlagen. Dem stimmten die Gemeinderäte auch insgesamt zu, zumal auch die Attraktivität eines solchen Platzes in Emmingen in Frage gestellt wurde. In umliegenden Gemeinden sind deutlich interessantere Stellplätze hergestellt worden, die sicherlich in großer Konkurrenz zu einer eventuellen Anlage in Emmingen stünden. Insofern beschloss der Gemeinderat nach kurzer Diskussion dem Bauvorhaben das Einvernehmen zu verweigern.
Schlammpresse der Kläranlage
Neben der Generalüberholung der Schlammpresse auf der Kläranlage ist auch ein Austausch des Getriebes der Zentrifuge notwendig. Insgesamt entstehen hierdurch Kosten mit 48.000 EUR, die vom Gemeinderat so in Auftrag gegeben wurden. Man liegt damit etwa 18.300 EUR über dem Haushaltsansatz. Es macht allerdings keinen Sinn, das defekte Getriebe nach der Überholung wieder einzubauen und dann im nächsten Jahr gegen ein neues auszutauschen. Dadurch würden unnötige Mehrkosten entstehen. Der Beschluss des Gemeinderates erfolgte einstimmig.
Unter der Frageviertelstunde der Zuhörerschaft hatte zunächst Sarah Koss angeführt, dass es in einer U3-Gruppe des Kindergartens in Emmingen zu problematischen Situationen gekommen sei, da laufend Personalwechsel stattfinden und die Kinder keine Bezugspersonen haben. Teilweise mussten weinende Kinder aus dem Kindergarten abgeholt werden und auch die Aufregung der Kinder legte sich nicht, als sie daheim waren. Frau Koss appellierte an die Gemeinde, hier für eine dauerhaftere Personallösung zu sorgen. Dies sei auch mehrfach zu Zeiten der Trägerschaft durch die Kirchengemeinde vorgetragen wurden, allerdings hatte sich dadurch nichts geändert. Bürgermeister Löffler bestätigte, dass er kurz vor der Sitzung noch eine E-Mail des Elternbeirates erhalten habe, in der die Situation ebenfalls geschildert wurde und um Abhilfe gebeten wird.
Zunächst wird die Gemeinde nun mit der Kindergartenleitung die aktuelle Situation besprechen und dann mit den Eltern bzw. dem Elternbeirat ein Gespräch führen und hoffentlich mit weiteren Personalgewinnungen dann für dauerhafte Lösungen sorgen können.
Des Weiteren meldete sich Otto Schoch zu Wort und fragte nach dem Stand für den Bereich Gewerbegebiet Gehren, den Verkauf der Bauplätze im Bereich Rechter Brühl III in Liptingen sowie die Schaffung von Photovoltaikanlagen auf Gemeindegrundstücken.
Für den Bereich Gehren informierte der Bürgermeister, dass das planende Büro die Ausschreibung nicht rechtzeitig fertigen konnte, sodass man mit der Ausschreibung bis in den Herbst bzw. an den Jahresanfang 2024 warten würde, um dann im Frühjahr 2024 mit der Erschließung zu beginnen. Allerdings habe man die Zeit genutzt, um Grundstücksaufkäufe zu tätigen und eine ¾ Million EUR sei hierfür bereits ausgegeben worden. Man sei also weit davon entfernt, zu sagen, man sei untätig.
Für den Bereich Rechter Brühl III wurden in den vergangenen Tagen und Wochen die Bauplatzverkäufe notariell beurkundet. Dabei bleibt festzuhalten, dass nicht alle Bauplatzzusagen realisiert worden seien bzw. Interessenten zurückgetreten wären. Welche genaue Situation sich ergibt, wird bei einer weiteren Notarrunde ersichtlich. Dann wird sich auch der Gemeinderat mit der Situation beschäftigen. Wie sollen die Bauplätze weiter behandelt werden? Sollen diese zum Verkauf beworben werden? Zum Beispiel auch für auswärtige Interessenten ohne die gültigen Verkaufsrichtlinien oder ähnliches?
Bezüglich der angefragten Photovoltaikanlagen auf kommunaler Fläche wurde bestätigt, dass man ja in Liptingen große Almendflächen habe, die genutzt werden könnten. Allerdings sei man durch die erst kürzlich realisierte Maßnahme im Bereich Schenkenberg und weiterer Planungen, die aktuell laufen, auf einem guten Weg hinsichtlich der Schaffung von genügend Photovoltaikanlagen in Emmingen-Liptingen. Insofern sei derzeit eine Schaffung auf einer kommunalen Fläche nicht angedacht. Eine aktuelle Anfrage beinhaltet auch den häufigen Wunsch, Bürgern Investitionen in eine entsprechende Anlage zu ermöglichen. Alles weitere wird in den kommenden Sitzungsrunden des Gemeinderates besprochen.
Unter Bekanntgaben, Anfragen und Wünsche gab es mehrere Meldungen zum Thema Spielplatz Bäckerhägle. Neben allgemeines Lob für die tolle Anlage wurde auch darum gebeten, dort eine weitere Sitzmöglichkeit aufzustellen, da der Spielplatz im Moment doch sehr belebt sei. Auch die schwierige Verkehrssituation wurde angesprochen, und genauso ging es um die Beschattung des Dorfplatzes in Liptingen und die dort noch fehlende Möblierung.