Aus dem Gemeinderat vom 31.05.2021

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Nachdem keine Anfragen der Zuhörerschaft vorlagen, wurden zunächst Beschlussfassungen aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung bekannt gegeben. Dies war zum einen, dass im Umlaufverfahren die üblichen Beschlüsse hinsichtlich der Bundestagswahl vom September 2021 gefasst worden waren inklusive Festlegung des Erfrischungsgeldes für die Wahlhelfer. Ein Punkt betraf die Abwicklung eines Wildschadens im Jagdbogen Liptingen II und es wurde informiert, dass sich der Gemeinderat zum ersten Mal mit der geplanten Änderung des Bebauungsplanes Stauch Liptingen befasst habe. Dieses Thema werde in Kürze mit dem Aufstellungsbeschluss für die Bebauungsplanänderung in öffentlicher Sitzung weitergeführt.

 

Vorstellung „Pflege – mobil Knaus“
Pflegemobil Knaus wird ab Öffnung der ambulant betreuten Seniorenwohngemeinschaft in Liptingen (im Obergeschoss der Arztpraxis Kaufmann) die Seniorenwohngemeinschaft ambulant betreuen. Frau Margit Knaus als Leiterin des Pflegedienstes, ihr Mann Markus Knaus als Verwaltungschef und die stellvertretende Pflegedienstleiterin Nicola Hahnke weilten in der Sitzung für die Vorstellung des Pflegemobil Knaus. Gemeinsam mit der Firma Breinlingers, die Eigentümer der acht Zimmer innerhalb der betreuten Seniorenwohngemeinschaft in Liptingen ist, wurde das Konzept entwickelt. Ausführlich stellte Frau Knaus die Unterschiede zwischen einer ambulanten Wohngemeinschaft und einer stationären Einrichtung vor. Die Selbstbestimmung ist im Bereich der Seniorenwohngemeinschaft ein wesentlicher Faktor. Die Mitglieder können ihren Tagesablauf im Wesentlichen selbst bestimmen und sie können in die täglichen Arbeiten integriert werden. Wenn also jemand gerne mit kocht, ist dies kein Problem, wenn er lieber im Garten werkelt oder Reinigungsarbeiten übernimmt, kann dies ebenso eingerichtet werden. Ein wichtiger Bereich sind die Kosten, die für solch ein Einzelzimmer in einer ambulanten Wohngemeinschaft entstehen. Im Wesentlichen kann man hier vier Faktoren unterscheiden.

-          Miete: Je nach Größe des Einzelzimmers fallen hier rund 550,00 EUR inklusive aller Nebenkosten (mit Ausnahme von Telefon) an.
-          Betreuungskosten: diese schlagen mit 2.839,50 EUR zu buche.
-          Das Haushaltsgeld wird von den Bewohnern selbst festgelegt und beträgt zu Beginn 200,00 EUR monatlich.
-          Sofern Pflegeaufwendungen notwendig sind, sind diese individuell nach Bedarf und werden entsprechend abgerechnet.

Bei den Betreuungskosten mit rund 2.800 EUR wurde angemerkt, dass natürlich eine rund-um-die-Uhr-Präsenz einer Fachkraft in der Einrichtung gewährleistet ist. Dies schlägt entsprechend hoch zu Buche und muss durch die acht zur Verfügung stehenden Bewohner entsprechend aufgebracht werden. In einem weiteren Berechnungsbeispiel wurde aufgeführt, das unter Berücksichtigung von Pflegegeld, Verhinderungspflege und Wohngruppenzuschlag zur Selbstfinanzierung rund 2.700 EUR verbleiben. Wobei hier jeder Einzelfall gesondert zu betrachten ist.

Auf die Frage, wie viele der Zimmer bereits vergeben oder belegt seien, wurde ausgeführt, dass noch kein Zimmer sei. Es sind also noch alle 8 Zimmer verfügbar. Wenn diese nicht durch Einwohner aus Emmingen oder Liptingen beansprucht werden, können selbstverständlich auch Personen von anderen Orten oder Städten aufgenommen werden. Ziel muss sein, eine Vollbelegung der acht Zimmer zu erhalten.

Das Gremium bedankte sich für die umfangreichen Ausführungen und Informationen zum Thema „ambulant betreute Senioren- Wohngemeinschaft aus Liptingen“.

 

Festlegung kalkulatorische Zinssatz

Für kostenrechnenden Einrichtungen der Gemeinde schreiben die Vorschriften des Kommunal-Abgabengesetzes und der Gemeindehaushaltsverordnung eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals vor. In vielen Gebührenkalkulationen, vorwiegend bei der Kalkulation der Wasser- und Abwassergebühren, spielt dies eine nicht zu unterschätzende Rolle. Kämmerer Tobias Thum führte aus, dass durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg akzeptiert werde, wenn die Gemeinde als durchschnittlichen Fremdzinssatz 0,5 Prozentpunkte über den durchschnittlichen Fremdzinssatz der Kommune liegt. Im Fall der Gemeinde Emmingen-Liptingen würde dies bedeuten, dass, bei einer durchschnittlichen Verzinsung von 4,29 % ein Zinssatz in Höhe von ca. 4,8 festgelegt werden könne, der als gerichtsfest angesehen werden kann. Unabhängig davon hat die Gemeinde bereits seit geraumer Zeit den Zinssatz auf 3 % reduziert. Gemäß den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichen Zahlen beläuft sich die durchschnittliche Umlaufrendite inländischer Inhaberschuldverschreibungen der letzten 25 Jahre auf 2,81 %. Als Ergebnis der Berechnung ergibt sich ein kalkulatorischer Mischzinssatz von 3,05 %. Deshalb hatte die Verwaltung vorgeschlagen den Zinssatz bei 3 % zu belassen. Da auch dargelegt worden war, dass der durchschnittliche kalkulatorische Zinssatz in Kommunen des Landkreises Tuttlingen bei 2,93 % liege, hatte Angelika Störk beantragt diesen Satz künftig anzuwenden. Der Antrag von Frau Störk wurde bei einer Ja-Stimme, zwei Enthaltungen und ansonsten Nein-Stimmen abgelehnt. Dem Vorschlag der Verwaltung, den seit 01.01.2015 geltenden Zinssatz von 3,0 % auch im Jahre 2022 anzuwenden, stimmen 12 Räte zu, zwei enthielten sich der Stimme.

 

Corona-Bericht und Elternbeiträge
Bürgermeister Joachim Löffler konnte aktuell berichten, dass der Landkreis Tuttlingen nunmehr 5 Tage in Folge eine Inzidenz von unter 100 habe und deshalb nach Mitteilung des Landratsamtes ab dem kommenden Donnerstag, den 3. Juni, Erleichterungen in Kraft treten. Insbesondere das nächtliche Ausgangsverbot werde es dann nicht mehr geben und auch die Gastronomie könne entsprechend der gültigen Regelungen öffnen.

Bürgermeister Löffler bedankte sich an dieser Stelle auch bei den drei Teststellen in Emmingen-Liptingen, der Arztpraxis Kaufmann, der Firma Clean Controlling in Liptingen und der LEIBER Group in Emmingen. Denn es werde an immer mehr Stellen gefordert, das gültige negative Schnelltests vorgelegt werden. Dies sei insbesondere auch am Wochenende sehr wichtig, da gerade zu einem kurzfristig geplanten Gastronomiebesuch immer ein solcher Negativtest vorgelegt werden muss, insofern man nicht geimpft ist oder als genesen gilt.

 

Ein weiterer Punkt ist nun die Rückkehr zu einer einigermaßen normalen Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten. Insbesondere bewegt aber viele Menschen, wie mit den Elternbeiträgen an den Kindergärten in Emmingen-Liptingen umgegangen werde. Im Monat Mai konnte quasi keine reguläre Öffnung erfolgen. Es fand Notbetrieb statt, welcher aber trotz allem sehr stark angenommen war. Wie bereits zwei Mal zuvor schlug Bürgermeister Löffler vor, im Monat Mai auf die Erhebung von Elternbeiträgen zu verzichten, sofern man die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen habe. Dem stimmte der Gemeinderat einstimmig zu. Wichtig hierbei war auch der Hinweis, dass durch das Land für den Einnahmenausfall keinerlei Kompensationsleistungen zu erwarten sei. Dies sei bereits bei der letzten Elternbeitragsaussetzung der Fall gewesen.

 

Unter Bekanntgaben, Anfragen und Wünsche informierte Bürgermeister Löffler, dass seitens der Verwaltung angedacht werde, wieder ein Autokino anzubieten. Petra Zimmermann, die letztes Jahr für die Durchführung verantwortlich war, würde diese Aufgabe wieder übernehmen. Dazu ist vorgesehen, am ersten Juliwochenende und vom 16.-18.September das Kinomobil anzustellen. Wichtig hierbei sei, dass die Gemeinde wieder Unterstützung durch die Firma LEIBER in Form von Überlassung des Parkplatzes erfahre und dass auch die Firma Störk beim Aufbau der Großbildleinwand unterstütze. Im Bereich der Vereine werde man wieder entsprechend Angebote zur Mitarbeit geben, dieses Mal an Vereine aus dem Ortsteil Liptingen. Nachdem seitens des Gemeinderates kein Einwand erhoben wurde, wird die Verwaltung nun alles Notwendige organisieren. Bürgermeister Löffler hatte auch darauf hingewiesen, dass dieses Angebot in erster Linie natürlich für die einheimische Bevölkerung gedacht sei, die auch überwiegend im letzten Jahr das Angebot angenommen habe. Man freue sich selbstverständlich aber auch über auswärtige Gäste. Weitergehende Details zum Autokino wird es im Mitteilungsblatt der Gemeinde und auf den sozialen Medienkanälen der Gemeinde geben.

Seitens des Regierungspräsidiums Freiburg wurde mitgeteilt, dass der Widerspruch der Gemeinde gegen die Baugenehmigung des Landratsamtes Tuttlingen vom September 2020 wegen dem Neubau von zwei Mehrfamilienhäuser mit zehn Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit dreizehn Stellplätzen an der Engener Straße geprüft sei, aber keine Aussicht auf Erfolg bestehe. Die Gemeinde wurde gebeten mitzuteilen, ob sie am Widerspruch festhalten werde oder ob sie diesen zurücknehme. Bürgermeister Löffler teilte mit, dass man dem RP Freiburg mitteile, das man den Widerspruch aufrechterhalte.

 

Unter Anfragen aus dem Gemeinderat wurde nachgefragt, ob es hinsichtlich er Artenvielfalt möglich wäre, entsprechende Vorgaben bei der Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen zu machen. Dazu erfolgte von anderen Räten der Hinweis, dass an viele Stellen der Gemeinde die Landwirtschaft dies bereits schon mache. Eine Frage galt dann, was an der nun durch das Abhängen des Bildes „Schlacht bei Liptingen“ frei gewordenen Wandstelle im Liptinger Rathaus geschehe. Wird hier ein weiteres Kunstwerk platziert? Die Verwaltung wird sich hierzu Gedanken machen und dann informieren. Die Anfrage, ob nach dem Teilrückzug von Gabriele Rettkowski aus dem Bereich „Unser Dorf soll schöner werden“ die Rathäuser und Brücken trotzdem geschmückt werden, erfolgte der Hinweis, dass dies seit dieser Woche bereits der Fall sei. Eine weitere Frage galt der künftigen Entwicklung der Gewerbegebiete. Nachdem die Anfragen bei der Gemeinde sehr hoch sind, sollte bereits jetzt überlegt werden, wo die künftige Reise hingehen soll oder ob man sich eventuell auch im Gewerbepark in Neuhausen engagieren solle. Dies, so Bürgermeister Löffler, werde im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für die Verwaltungsgemeinschaft Tuttlingen ohnehin Thema im Gemeinderat werden.

Ein weiterer Hinweis galt Schäden in der Hegaustraße, die insbesondere für Radfahrer gefährlich werden dürften. Bürgermeister Löffler sagte zu, dass der Bauhof sich dieser Schadstellen in Kürze annehmen werden. Eine weitere Anfrage betraf die Situation beim Kronenbrunnen, wo nur sehr mäßig Wasser fließe, obwohl es in letzter Zeit genügend geregnet habe und der Kronenbrunnen entsprechend gespeist werde. In diesem Fall müsse die Anlage geprüft werden. Es ist aber bekannt, dass das Wasser sehr kalkhaltig sei und deshalb Beeinträchtigungen durch Kalkablagerungen auch zu einem geringeren Wasserausfluss führen.