Aus dem Gemeinderat 28.01.2019

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Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr 2019 beschlossen

In der jüngsten Gemeinderatssitzung befasste sich der Gemeinderat mit der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 sowie dem Wirtschaftsplan des Versorgungsbetriebes der Gemeinde Emmingen-Liptingen für das Geschäftsjahr 2019. Kämmerer Tobias Thum, der seinen ersten Haushalt alleine aufgestellt hatte, trug dem Gemeinderat das Planwerk vor und erläuterte alle wesentlichen Positionen. So weist der Kernhaushalt ein Volumen von 19,805 Mio. EUR und der Versorgungsbetrieb ein solches von 1,233 Mio. EUR auf. Mit insgesamt über 21 Mio. EUR handelt es sich bei diesem Planwerk für das Jahr 2019 um einen Rekordhaushalt.

Im Jahr 2019 bleiben Gebühren, Beiträge und Steuern (bis auf eine geringe Erhöhung der Gewerbesteuer) unverändert. Die Zuführungsrate des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt beträgt 2,5 Mio. EUR und ist doch 0,5 Mio. EUR geringer ausgefallen als noch im Vorjahr. Dies hat seine Ursache in der Finanzstärke der Gemeinde, welche sich direkt auf zu zahlende Umlagen und eingehende Zuweisungen auswirkt. Trotzdem sind im Jahr 2019 im Vermögenshaushalt rund 5,4 Mio. EUR für investive Maßnahmen vorgesehen. Für das Jahr 2019 sind folgende größere Investitionsmaßnahmen vorgesehen:

Vermögenshaushalt

  • Abschluss Sanierungsmaßnahmen Feuerwehrmagazin Emmingen            157.000 €
  • Sanierung Zeilenkapelle                                                                          125.000 €
  • Beginn Ortskernsanierung Emmingen II                                                   362.000 €
  • Erweiterung Baugebiet Ob dem Bäckerhägle (BA II)                                  468.000 €
  • Erschließungsarbeiten Gewerbegebiet Hundsrücken (Abschnitt A)             234.000 €
  • Herstellung Parkplätze Jahnstraße / Jägerstraße                                     155.000 €
  • Kanal- und Straßenbauarbeiten im Mühlewiesweg                                    140.000 €
  • Endausbau Rudolf-Diesel-Straße                                                            106.000 €
  • Endausbau In Weiler                                                                               39.000 €
  • Umsetzung Hochwasserschutzkonzeption Emmingen                              100.000 €
  • Breitbandausbau Emmingen-Liptingen                                                  1.500.000 €
  • Erwerb Arztpraxis in Liptingen                                                                300.000 €
  • Schaffung von Räumlichkeiten für eine Arztpraxis in Emmingen                 165.000 €
  • Erwerb von Grundstücken                                                                       744.800 €

 

Wasserversorgung

  • Wasserleitungsarbeiten Gewerbegebiet Hundsrücken (Abschnitt A)         160.000 €
  • Wasserleitungsarbeiten Baugebiet Ob dem Bäckerhägle (BA II)                65.300 €
  • Wasserleitungsarbeiten im Mühlewiesweg                                               45.000 €
  • Vermögensumlage Zweckverband Unteres Aitrachtal                               136.000 €

 

 

Im Versorgungsbetrieb der Gemeinde wird es notwendig sein, rund 70.000 EUR als Kredit aufzunehmen, um einen Ausgleich zu schaffen. Dies ist im Kernhaushalt nicht notwendig, im Gegenteil, es wird eine Schuldentilgung von knapp 290.000 EUR vorgenommen. Der Schuldenstand wird zum Ende des Haushaltsjahres 2019 im Kernhaushalt bei 3,634 Mio. EUR liegen und konnte damit in den letzten fünf Jahren um rund 1,15 Mio. EUR geschmälert werden. Trotzdem ergibt sich noch eine pro Kopf Verschuldung mit 776 EUR je Einwohner und 675 EUR je Einwohner beim Versorgungsbetrieb und liegt deshalb mit rund 1.450 EUR je Einwohner deutlich über dem Landesdurchschnitt wie auch über dem Durchschnitt der Gemeinden vergleichbaren Größenordnung.

 

In der Aussprache waren sich alle Redner einig mit dem Lob, das für Kämmerer Tobias Thum ausgesprochen wurde. Er hatte, wie bereits dargelegt, seinen ersten Haushalt alleine aufgestellt - und dies mit Bravour. Der Dank galt aber überdies allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die ebenso zum Zustandekommen des Haushaltes beigetragen hatten.

Eingangs der Aussprache hatte Otto Schoch noch den traditionellen Geschäftsordnungsantrag gestellt, die Redezeitbeschränkung von drei Minuten für die Haushaltsplanberatung auszusetzen. Dies begründete er damit, da ansonsten sein Recht auf ausreichende Darlegung seiner Überlegungen, was seinem Demokratiegedanken entspreche, beschnitten werde. Diesen Antrag hatte er schon in den vergangenen Jahren immer wieder gestellt und wie in den vorangegangenen Jahren wurde der Antrag von den übrigen Ratsmitgliedern bei zwei Enthaltungen abgelehnt. So ging Herr Schoch in einer ersten Wortmeldung auf fehlende Bauplätze in Liptingen, auf fehlendes Gewerbegebiet in Liptingen, auf eine unsolidarische Verhaltensweise der Gemeinde gegenüber dem Ortsteil Liptingen und einige Dinge mehr ein, die ihn nicht gefallen. Dem wurde von Bürgermeister widersprochen und anhand von Fakten dargelegt, dass dies so nicht stimme. Auch ein Teil der weiteren Redner kritisierten im Nachgang die Wortmeldung von Otto Schoch. Angelika Störk zeigte auf, dass eine Verschuldung von 1.450 EUR je Einwohner doch sehr hoch sei und man nur in Zeiten der Hochkonjunktur mit einem Gewerbesteueraufkommen von geschätzt 3,3 Mio. EUR sich Dinge leisten könne, wie dies die Gemeinde Emmingen-Liptingen eben tue. Prioritäten müssten aus ihrer Sicht anders gesetzt werden, sie würde anstelle der 1,5 Mio. EUR für den Breitbandausbau und 750.000 EUR für Grundstücksaufkäufe zur Schaffung von Wohn- und Gewerbegebieten lieber soziale Themen in den Vordergrund stellen. Auch sei das Thema Klimaschutz in Emmingen-Liptingen nicht angekommen. Bürgermeister Stellvertreter Ralf Bonacker betonte, dass sehr viel Geld in Emmingen-Liptingen investiert worden sei und deswegen auch die Verschuldung entsprechend hoch sei. Er denke nur an die Kläranlagenmaßnahme mit über 10 Mio. EUR und an die laufende Breitbanderschließung, die ebenfalls mit 10 Mio. EUR zu Buche stehen wird.

Gemeinderat Werner Diener sprach die Dinge an, die aus seiner Sicht wichtig waren und gut gelaufen seien. So Hochwasserschutzmaßnahmen im siebenstelligen Bereich, Erweiterung der Kindergärten wo nötig, die Schulen sind auf einem guten Stand und im Bereich Wasser- und Abwasserbereich musste stark investiert werden. Auch das Landessanierungsprogramm in Liptingen, das zum Jahresende auslief, musste geschultert werden. Die Breitbandversorgung ist aus seiner Sicht ein zwischenzeitlich harter Standortfaktor, und auch die örtlichen Vereinen werden bei ihren Maßnahmen nicht vergessen und immer gut unterstützt. Ein Thema, das auch im Lösungsstadium sei, sei die Schaffung einer Arztpraxis im Ortsteil Liptingen. Wichtig sei aus seiner Sicht auch immer wieder die Erschließung von Baulandflächen, die aber zunächst einen Aufkauf der selbigen voraussetzen. Weitere Wortmeldungen schlossen sich an und die große Mehrheit des Gemeinderates war mit dem vorgelegten Planwerk und auch mit der allgemeinen Situation der Gemeinde Emmingen-Liptingen durchaus zufrieden. Lediglich Otto Schoch verschärfte nochmals seine Kritik und er kündigte an dem Haushalt nicht zuzustimmen, da ihm einige Punkte nicht gefallen würden. Dafür wurde er vom Bürgermeister und wiederum einigen Kollegen des Gemeinderates kritisiert. Denn wenn jeder, dem ein Thema im Haushaltsplan nicht gefalle, und davon wird es für jeden Gemeinderat etwas geben, diesen dann ablehnt, wird es niemals Haushalte für Kommunen geben.

 

Einstimmig, bei einer Gegenstimme von Otto Schoch, beschloss der Gemeinderat im Anschluss die Haushaltssatzung der Gemeinde Emmingen-Liptingen für das Haushaltsjahr 2019 mit einem Gesamtvolumen von 19.805.400 EUR, verteilt auf 14.319.600 EUR im Verwaltungshaushalt und 5.485.800 EUR im Vermögenshaushalt. Der Wirtschaftsplan für den Versorgungsbetrieb Emmingen-Liptingen wurde festgesetzt auf 1.232.600 EUR, verteilt mit 545.300 EUR im Erfolgsplan und 582.100 EUR im Vermögensplan. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde auf 2 Mio. EUR beschränkt und die Steuersätze wurden für die Grundsteuer A auf 330 v.H., für die Grundsteuer B bei 320 v.H. und für die Gewerbesteuer auf 340 v.H. erhöht.

 

Bebauungsplanverfahren Bäckerhägle – 1. Änderung

Der Bebauungsplan Bäckerhägle I ist seit 2002 rechtskräftig. Aufgrund verschiedener Änderungen im Plangebiet und Veränderungen der textlichen Vorgaben wurde dieser überarbeitet. Insbesondere die Reduzierung des Plangebietes im östlichen Bereich zur Verhinderung von lärmtechnischen Problemen wegen des Gewerbegebietes Hundsrücken war ausschlaggebend. Allerdings hat sich seit 2002 auch im Baustil das ein oder andere verändert, was nun über die textlichen und planerischen Festsetzungen korrigiert wurde. Festgeschrieben wurde, dass maximal zwei Wohneinheiten je Gebäude möglich sein sollen. Im Bereich der öffentlichen Parkplätze wurden Veränderungen vorgenommen und ein zusätzlicher Fußweg eingeplant, auch ist im westlichen Bereich des Plangebietes ein Kinderspielplatz mit aufgenommen worden. Probleme bereiteten zwischenzeitlich die Ersatzmaßnahmen für wegfallende Habitate von Fledermäusen und Feldlerchen. Diese Probleme konnten aber letztendlich in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Tuttlingen sowie der planenden Ingenieurgesellschaft KommunalPlan aus Tuttlingen beseitigt werden. Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurden nur noch wenige Punkte angesprochen, die eher den Charakter von Hinweisen hatten und auch diese wurden entsprechend mitberücksichtigt. Letztendlich ergingen folgende Beschlussfassungen:

 

  1. Über die im Rahmen der Behörden – und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen wurde entsprechend der Beschlussvorlage beschlossen.
  2. Dem Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Sicherung der externen Kompensationsmaßnahmen wurde zugestimmt.
  3. Der Bebauungsplan Bäckerhägle „1. Änderung“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
  4. Die örtlichen Bauvorschriften Bäckerhägle „1. Änderung“ werden gemäß §74 Abs. 1 und § 7 LBO als Satzung beschlossen.  

Der zeichnerische Teil des Planes, die textlichen Festsetzungen sowie die Satzung selbst werden im nächsten Mitteilungsblatt zum Abdruck kommen.