Aus dem Gemeinderat 26.04.2018

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Wasserleitungsarbeiten Haldenstraße Emmingen

In der Haldenstraße verlaufen drei Wasserleitungen. Zwei versorgen die Niederzone mit Wasser der Bodensee-Wasserversorgung, eine Leitung die Hochzone mit Wasser des Aitrach Zweckverbandes. Vor ziemlich genau zwei Jahren kam es zu einem Rohrbruch an einer der beiden Leitungen für die Niederzone. Nach den notdürftigen Reparaturen wurde diese Leitung außer Betrieb genommen. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, diese Leitung zu erneuern und zudem die Zuleitung für die Hochzone, die von der Haldenstraße teilweise über Privatgrundstücke und dann über die Ludwig-Finckh-Straße verläuft, im Bereich der Haldenstraße ebenfalls zu erneuern und den Anschluss in die Ludwig-Finckh-Straße in öffentlichen Grund zu legen. Die prognostizierten Kosten lagen bei 125.000 EUR. In der entsprechenden Vergabesitzung im Sommer 2016 – Bürgermeister Joachim Löffler war erkrankt- konnte dem Gemeinderat offensichtlich nicht die Notwendigkeit der Arbeiten vermittelt werden. Insofern stimmte der Gemeinderat gegen die prognostizierten Arbeiten für 125.000 EUR, denn auch im Haushalt waren keine Mittel bereitgestellt.

Bürgermeister Joachim Löffler hatte nach seiner Genesung erklärt, dass er dieses Thema erneut beraten lassen wolle, weil es aus seiner Sicht nicht rechtmäßig sei, wenn die Leitung nicht erneuert wird. So wurden dann im Haushalt 2018 entsprechende Mittel bereitgestellt und in der Sitzung am 9. April 2018 abermals behandelt. Auch in dieser Sitzung gab es eine knappe Ablehnung mit 6 Ja-Stimmen bei 7 Nein-Stimmen und einer Enthaltung. Hieraufhin hatte Bürgermeister Joachim Löffler Widerspruch gegen diese Entscheidung eingelegt, weil aus seiner Sicht diese Entscheidung rechtswidrig war. Auch die Stellungnahme der Wasserwirtschaftsverwaltung beim Landratsamt Tuttlingen hatte die Mehrheit des Gemeinderates nicht bewegen können für die Arbeiten zu stimmen.

Eine erneute Beratung fand deshalb nun in einer Sitzung am 26. April 2018 teil. Dafür war ein Vertreter der Wasserwirtschaftsverwaltung, Herr Mayer-Wolf, in die Sitzung gekommen und hatte die rechtliche Situation dargestellt. Aus seiner Sicht, so Herr Mayer-Wolf, sei die Gemeinde Emmingen-Liptingen in eigener Verantwortung und in Kenntnis ihrer rechtlichen Verpflichtungen hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Wasser in guter Qualität und ausreichender Menge gehalten, die von der Verwaltung vorgeschlagenen Erneuerungsmaßnahmen durchzuführen. Auf haftungsrechtliche Konsequenzen im Schadensfall wurde in diesem Zusammenhang ausdrücklich hingewiesen. In diesem Zusammenhang appellierte Herr Mayer-Wolf auch an die Vernunft des Gemeinderates, die notwendigen Beschlüsse zu fassen.

Zahlreiche Wortmeldungen vermittelten den Eindruck, dass die Mehrheit des Gemeinderates die vorgeschlagenen Beschlussfassungen mittragen könnte. Kritisiert wurde in diesem Zusammenhang lediglich, dass nicht von Anfang an klar und deutlich gesagt wurde, dass aus rechtlicher Sicht eigentlich gar keine Alternativen vorhanden seien, also die Maßnahmen gar nicht hätten abgelehnt werden können. Nur wenige der Gemeinderäte waren ob der Diskussion und den Ausführungen durch den Vertreter des Wasserwirtschaftsamtes nicht überzeugt, dass die Arbeiten notwendig seien, zumal diese zwischenzeitlich einen Kostenrahmen von 160.000 EUR einnehmen.

Letztendlich gab es für den Vorschlag, die Maßnahmen auszuführen und die Ausschreibung vorzubereiten, so dass nach den Sommerferien die Arbeiten durchgeführt werden können, acht Ja-Stimmen bei drei Nein-Stimmen (Otto Schoch, Angelika Störk und Martina Auchter). Zuvor hatte Otto Schoch noch den Antrag gestellt, die Angelegenheit zu vertagen und den Technischen Ausschuss damit zu befassen. Dieser Antrag war bei einer Ja-Stimme, zwei Enthaltungen und ansonsten nein-Stimmen abgelehnt worden.

In der ganzen Diskussion war immer wieder darauf hingewiesen worden, dass die Versorgungssicherheit vor allem mit Trinkwasser und erst an zweiter Stelle mit Löschwasser im Brandfalle die Gemeinde nach geltenden Regeln und Richtlinien liefern müsse. Auch gewisse Versorgungsdrücke müssten gewährleistet sein. Dies sei bereits heute in der normalen Versorgungssituation kaum gewährleistet. Wenn dann noch zudem eine Schadstelle entsteht oder Wasser für Löschzwecke entnommen werden muss, könne dies überhaupt nicht mehr eingehalten werden. Zudem wäre unter Umständen eine hygienische Gefährdung der betroffenen Haushalte nicht auszuschließen. Nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) gab es für die Gemeinde eigentlich nie eine Alternative.