Aus dem Gemeinderat 15.11.2021

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Für den ersten Tagesordnungspunkt, der Frageviertelstunde für die Zuhörerschaft, war es nur möglich gewesen, Anfragen per E-Mail einzureichen. Mehrere Anfragen hinsichtlich des Bauantrages der Baumschule Simon Heiss auf Grüngut-Kompostierung und Recycling, gingen dazu ein. Das Landratsamt hatte mitgeteilt, notfalls das Einvernehmen der Gemeinde zu ersetzen. Insgesamt fünf betroffene hatten sich an die Verwaltung gewandt und ähnliche Fragen bzw. Anmerkungen zu verschiedenen Punkten gemacht. Natürlich hatten sie auch ihr Unverständnis und ihren Ärger über die Ankündigung des Landratsamtes zum Ausdruck gebracht.

Was war der Hintergrund?

In der Sitzung des Gemeinderates am 12.04.2021 hatte der Gemeinderat sein Einvernehmen zum Antrag der Firma Heiss nicht erteilt, wobei er in der Begründung unter anderem auf den möglichen Eintrag von Schimmelpilzsporen aufgrund der Grüngut-Kompostierung ins Baugebiet ansprach, die Zufahrtssituation kritisierte und es wurde auch nachgefragt was geschehe, wenn die in den Gutachten nachgewiesenen Grenzwerte zwar eingehalten, aber dann tatsächlich doch nicht eingehalten werden. Was geschieht dann? Zudem sei bei Beginn der Pflanzenaufzuchtanlage in den Jahren 2008/2009 niemals davon ausgegangen worden, dass 13 Jahre später eine Grüngut-Kompostierung genehmigt werden solle.

 

Die Anfragenden waren Matthias Rehm/Familie Rehm, Luca und Nicole Cilli, Benjamin Rogg, Sven Horn und Franz Kuschmir. Sie kritisierten teilweise übereinstimmend die Zu- und Abfahrt zur Anlage, die Bioaerosol-Immissionen, bei denen nicht klar ist, ob diese ins Gebiet eingetragen werden und weshalb das Landratsamt eine Abstandsreduzierung um 50 % entgegen einer Bund/Länderempfehlung akzeptiert. Es wurde die Frage aufgeworfen, ob nicht still und heimlich die Ziegelbruchanlage doch einmal in die Anlage integriert wird. Vor allem stört man sich aber an entstehenden Lärm, der auch schon beim Schreddern von Baumschnitt und Wurzelholz entsteht.

Auch wurde angefragt, ob die Gemeinde bewusst die Information über den anstehenden Antrag der Firma Heiss an die Bauplatzinteressenten im Bäckerhägle verheimlicht habe, was eindeutig verneint wurde.

 

Unter Bekanntgaben aus der letzten nicht öffentlichen Sitzung wurde informiert, dass es bei einem Revier in Bezug auf die Jagd zu einer außerordentlichen Kündigung gekommen sei, die vom Gemeinderat akzeptiert worden war, nachdem ein Nachfolgepächter gefunden wurde.

 

Umlegung Rechter Brühl III - 1. BA

Die Gemeinde möchte im Jahre 2022 den ersten Bauabschnitt im Bebauungsplan Rechter Brühl III erschließen. Dazu ist eine Umlegung notwendig. Mit allen betroffenen Grundstückseigentümern hatte die Verwaltung Vorgespräche geführt, sodass die Umlegung aus Sicht der Verwaltung zu keinen Problemen führen sollte. Von den 22 Plätzen werden voraussichtlich 4 an die Grundstückseinbringer übertragen, 10 Plätze wird ein großer Grundstücksbesitzer für sich in Anspruch nehmen. Diese 10 Plätze werden allerdings der Gemeinde zur Vermittlung und Veräußerung an Bauinteressenten mittels Erbbaurechtsverträgen zur Verfügung gestellt. Seitens des Landratsamtes, Vermessung- und Flurneuordnungsamt, waren Herr Kißling und Herr Herbst anwesend und informierten das Gremium über Sinn und Zweck sowie den Ablauf der Umlegung. So ist nun im Verfahren vorgesehen, das mit der ersten Kontaktaufnahme des Vermessungs- und Flurneuordnungsamtes mit den Grundstückseigentümern die vorzeitige Besitzeinweisung vereinbart werde, damit die Gemeinde die Ausschreibung der Baumaßnahmen planen und dann für das Frühjahr 2022 terminieren kann. Dies ist nötig, damit die Erschließungsarbeiten insgesamt im Jahre 2022 durchgeführt werden können und zum Ende des Jahres die Bauplätze auch zur Verfügung stehen. Hinsichtlich des Verkaufsverfahrens, ob es Vormerklisten gibt, wann man sich bewerben kann usw. wird in unregelmäßigen Abständen im Mitteilungsblatt der Gemeinde berichtet.

 

Einstimmig nahm der Gemeinderat nachstehende Beschlussfassungen vor:

 

  1. Für einen Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Rechter Brühl III“ nach § 46 Abs. 1 BauGB wird eine Umlegung angeordnet. Die Umlegung trägt die Bezeichnung „Rechter Brühl III – 1. BA“.

(Die Gebietskarte ist im Mitteilungsblatt entsprechend abgedruckt)

  1. Die Gemeinde Emmingen-Liptingen überträgt nach § 46 Abs. 4 des Baugesetzbuches ihre Befugnis zur Durchführung der Umlegung „Rechter Brühl III – 1. BA“ auf die zuständige Vermessungsbehörde.
  2. Die Einzelheiten hierzu werden in einer Vereinbarung zwischen der Gemeinde Emmingen-Liptingen und dem Landratsamt Tuttlingen, Vermessungs- und Flurneuordnungsamt, geregelt.
  3. Der Bürgermeister der Gemeinde Emmingen-Liptingen wird ermächtigt, für die Umlegung „Rechter Brühl III – 1. BA“ die im Entwurf vorliegende Vereinbarung zur Übertragung der Befugnis zur Durchführung der Umlegung (Einzelheiten der Übertragung der Umlegungsbefugnis, Mitwirkungsrechte der Gemeinde Emmingen-Liptingen, Kosten der Umlegung usw.) mit dem Landratsamt Tuttlingen, Vermessungs- und Flurneuordnungsamt, abzuschließen.

 

Kindergarten Liptingen
- Ergebnis der Bedarfsumfrage, Einführung der Ganztagesbetreuung und Personalgewinnung

Beim Elternabend zu Anfang des Kindergartenjahres war aus der Mitte der Elternschaft angesprochen worden, das schon längere Zeit keine Bedarfsumfrage mehr für den Kindergarten Liptingen gemacht worden sei. Dies hatte die Verwaltung zum Anlass genommen, eine solche gemeinsam mit der Kindergartenleitung nachzuholen. Bei der entsprechenden Umfrage kamen 73 % der versandten Fragebögen wieder zurück und gaben so ein repräsentatives Umfrageergebnis. Dieses wiederum zeigte, dass der Bedarf an Ganztagesbetreuung in Liptingen nun sehr wohl vorhanden sei, was die vergangenen Jahre nicht der Fall waren. Da gleichzeitig die vorhandenen Kindergartenplätze Ende Januar 2022 alle belegt sind, war seitens der Verwaltung vorgeschlagen worden, die bisher halbe Gruppe in eine ganze Gruppe umzuwandeln. Dadurch können 12 neue Plätze gewonnen werden und zudem eine gemischte und VÖ/GT (verlängerte Öffnungszeit/Ganztagesbetreuungsgruppe) eingerichtet werden. Dies wiederum bedeutet, dass noch geringe Umbauarbeiten notwendig sind, und dass vor allem eine Personalgewinnung stattfinden muss. Eine ganze Personalstelle ist auszuschreiben (siehe auch die entsprechende Ausschreibung an anderer Stelle dieses Mitteilungsblattes). Nachdem sich der Sozialausschuss des Gemeinderates bereits in der Sitzung am 02.11.2021 sehr ausführlich mit der Thematik befasst und dem Gemeinderat jeweils einstimmig die Beschlussfassung vorgeschlagen hatte, gab es diese einstimmige Beschlussfassung auch. Bürgermeister Löffler wies zudem darauf hin, dass sich die Gemeinde Emmingen-Liptingen die Krippen- und Kindergartenbetreuung doch einiges kosten lasse. Nach Abzug aller Landeszuschüsse und Elternbeiträge verbleibt der Gemeinde ein Nettofinanzierungsbedarf von knapp über 700.000 EUR. Diese Zahl betrifft das gesamte Kindergartenwesen in Emmingen wie auch in Liptingen. Insgesamt werden 210 Kinder in den Kindertagesstätten betreut.

 

Zusätzliche Fluchttür in der Schloßbühlhalle - Vergaben

 

Bereits bei den Umbaumaßnahmen der Schloßbühlhalle vor einigen Jahren war mit Vergrößerung des Stauraumes an der Bühne und Vergrößerung des Musikproberaumes durch das Landratsamt Tuttlingen darauf gedrängt worden, einen weiteren Notausgang zu bauen, und zwar in den Westgiebel. Nachdem bei mehreren Gesprächen vor Ort keine anderweitige Lösung gefunden werden konnte und das Landratsamt darauf drängte, nun endlich die Auflagen zu erfüllen oder eventuell geplante Veranstaltungen in der Halle untersagen müsse, hatte Architekt Moser die notwendigen Arbeiten ausgeschrieben. Dabei gingen für das Gewerk Wanddurchbruch ein Angebot der Firma Leonhard Störk GmbH mit 14.071,75 EUR ein und für den Einbau einer Alu-Tür ein Angebot der Firma Thomas Renner für 13.567,19 EUR ein. Die Durchführung der Maßnahme soll schnellstmöglich erfolgen. Leider entfallen durch diese Fluchtwegschaffung 18 Stellplätze bei der Regelbestuhlung.

Einstimmig nahm der Gemeinderat die notwendigen Vergaben vor.

 

Bauantrag Baumschule Simon Heiss / Grüngut-Kompostierung und Recycling

Erwartungsgemäß war der Bauantrag der Baumschule Simon Heiss und das erneute besprechen des notwendigen Einvernehmens der am längsten andauernde Tagesordnungspunkt. Das Landratsamt Tuttlingen hatte mitgeteilt, dass es das nicht erteilte Einvernehmen der Gemeinde ersetzen werde und deshalb die Gemeinde gebeten, nochmals über das mögliche Einvernehmen zu beraten. In konträr vorgetragenen Positionen wurde von allen Seiten klar ausgeführt, dass man es bedauert, dass die Bauplatzinteressenten aufgrund des Antrages der Firma Heiss nun in eine entsprechende Situation gekommen seien und man könne die Verunsicherung und teilweise auch Verärgerung sehr gut verstehen. Unabhängig davon führte Bürgermeister Löffler aus, dass anstelle der ursprünglich angedachten Genehmigung im Mai nun im November die Prüfung der Unterlagen und Nachreichung diverser Gutachten abgeschlossen sei, sodass die auch von der Gemeinde angesprochenen Punkte alle aufgearbeitet seien. Aus Sicht des Landratsamtes besteht ein Genehmigungsanspruch und das Einvernehmen der Gemeinde wurde zu Unrecht nicht erteilt. Schon alleine hierüber waren einige Räte doch sehr verärgert, zumal die kommunale Planungshoheit hier nicht mehr im Vordergrund stehe. Auch die Aussage, dass man durch planerische Vorgaben solche Dinge verändern oder verhindern könne, musste sehr kritisch gesehen werden. Denn bei einer so großen Gemarkungsfläche wie in Emmingen-Liptingen wird es schwer sein, bei allen Stellen, alles was man nicht möchte, verhindern zu können. Nach einer sehr kontrovers geführten Diskussion wurde der Vorschlag der Verwaltung, das Einvernehmen zu erteilen, letztendlich mit 5 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen abgelehnt. Demzufolge wird das Ergebnis nun dem Landratsamt übermittelt, wobei davon auszugehen ist, dass nun endgültig das Einvernehmen der Gemeinde ersetzt wird.

 

Unisono wurde seitens des Gemeinderates aber auch darauf hingewiesen, dass es eine Gesprächskommission des Gemeinderates mit der Firma Heiss gab, wo ein Alternativstandort für die Anlage gefunden wurde. Diese Gespräche müssen nun intensiviert werden, was aber bisher nicht möglich war, da durch die Firma Heiss immer gesagt wurde, sie stehe unter Druck und müsse bei einer entsprechenden Entscheidung des Landratsamtes die Grüngut-Kompostierung zumindest auf dem jetzigen Areal auch umsetzen.

 

 

 

 

Stellungnahme zu privaten Baugesuchen

Nachstehenden privaten Baugesuchen stimmte der Gemeinderat, gegebenenfalls inklusive der notwendigen Befreiungen oder Ausnahmen, zu.

a) Neubau einer Doppelgarage, Flst. 571, Engener Straße 10, OT Emmingen

b) Aufstellung von Verkaufsautomaten, Rudolf-Diesel-Straße 10, OT Emmingen

c) Voranfrage Gesundheitszentrum Emmingen-Liptingen, Flst. 1418/28, Friedrich-Wöhler-Straße, OT Emmingen

d) Nutzungsänderung - neue Nutzung: Fahrzeug- und Reifenhandel, Fahrzeugreparatur, Flst. 663, Stockacher Straße 40, OT Liptingen

e) Erweiterung eines bestehenden Geräteschuppens, Flst. 4949/1, Gewann Bahn, OT Liptingen

 

Stellungnahme zum gemeindeeigenem Baugesuch

Erstellung von Bauzäunen zur Befestigung von Werbebannern für Veranstaltungen usw.

Auch diesem Baugesuch stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.

 

Unter Bekanntgaben, Anfragen und Wünsche informierte der Bürgermeister, dass die vom Gemeinderat beschlossenen Luftfiltergeräte für Schulen und Kindergärten, die eigentlich nach den Herbstferien hätten geliefert werden sollen, aufgrund von Störungen in den Lieferketten nun erst um Weihnachten herum ausgeliefert werden können. Ein weiterer Punkt betraf den Umbau des Bürgerbüros in Emmingen, wo aufgrund der neuen Raumzuschnitte neue Einbaumöbel notwendig sind. Es erfolgte ein weiterer Auftrag in Höhe von 4.400 EUR zur Fertigung der entsprechenden Möbel.

 

 

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angeregt, für Emmingen-Liptingen ein Termin des Impfbusses zur organisieren, da der Druck mit den 2-G-Regeln durch Eintritt der Alarmstufe und der Notwendigkeit des Boostern gegeben sei. Dies wurde seitens der Verwaltung zugesagt. Eine weitere Anfrage galt den im Gemeinsamen Ausschuss der VG Tuttlingen behandelten Leitbild zur Flächennutzungsplanerstellung. Es soll nochmals überprüft werden, ob Aussagen zur gewerblichen Entwicklung gegeben seien. Eine weitere Anfrage galt dem Friedhof in Emmingen, wo zum einen im Bereich eines alten Grabfeldes deutliche Setzungen der Wege-Platten vorhanden seien, die Stolperfallen darstellen. Auch das Kreuz an der Leichenhalle mache einen verwitterten Eindruck und sollte dringend überprüft werden. Beides sagte die Verwaltung zu.