Anpassung der Kindergartenbeiträge in den Kindergärten Emmingen und Liptingen ab 01. September 2022
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 11.07.2022 beschlossen, den monatlichen Kindergartenbeitrag ab September 2022 wie folgt anzupassen und neu zu staffeln.
Für den Besuch der Regelgruppe sowie Inanspruchnahme der verlängerten Öffnungszeiten beträgt der monatliche Beitrag
- für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind 127,00 EUR
- für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren 99,00 EUR
- für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren 66,00 EUR
- für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren 22,00 EUR
Für den Besuch der U3-Gruppe sowie der Ganztagsbetreuung beträgt der monatliche Beitrag
- für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind 254,00 EUR
- für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren 198,00 EUR
- für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren 132,00 EUR
- für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren 44,00 EUR
Für den Besuch der U3-Gruppe sowie der Ganztagsbetreuung beträgt der monatliche Beitrag
für Bezieher von ALGII/Sozialhilfe
für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind 190,50 EUR
- für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren 148,50 EUR
- für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren 99,00 EUR
- für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren 33,00 EUR
Für den Besuch der U3-Gruppe sowie der Ganztagsbetreuung beträgt der monatliche Beitrag
mit *Einkommensgrenze (siehe unten)
für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind 222,25 EUR
- für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren 173,25 EUR
- für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren 115,50 EUR
- für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren 38,50 EUR
*Einkommensgrenzen für den Reduzierungsbeitrag
Familien und Alleinerziehende mit 1 Kind 28.000,00 €
Familien und Alleinerziehende mit 2 Kinder 31.000,00 €
Für jedes weitere Kind 3.000,00 €
Als Einkommen gelten alle positiven Einkünfte (brutto, ohne Bundes- und Landeserziehungsgeld, Kinder- oder Pflegegeld nach sozialgesetzlichen Bestimmungen) der im Haushalt lebenden Ehegatten bzw. Lebensgefährten, die durch Steuerbescheid bzw. Jahreslohnbescheinigung nachzuweisen sind. 10% der zu berücksichtigenden Einkünfte sind für Sonderausgaben und Werbungskosten bei nicht selbstständiger Arbeit abzugsfähig.
Anträge hierfür können beim Einwohnermeldeamt im Rathaus Emmingen und Liptingen gestellt werden.
Den Eltern, die der Gemeinde/Kirchengemeinde für den Beitrag ein Sepa-Lastschriftmandat erteilt haben, wird ab September 2022 der neu festgesetzte Betrag wie bisher vom Konto eingezogen. Wer den monatlichen Betrag überweist bzw. Dauerauftrag bei seiner Bank erteilt hat, bitten wir um Beachtung und termingerechte Änderung.