Anpassung der Kindergartenbeiträge in den Kindergärten Emmingen und Liptingen ab 01. September 2017
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22. Mai 2017 beschlossen, den monatlichen Kindergartenbeitrag ab September 2017 wie folgt anzupassen und neu zu staffeln.
Für den Besuch der Regelgruppe sowie Inanspruchnahme der verlängerten Öffnungszeiten beträgt der monatliche Beitrag
- für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind 111,00 EUR
- für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren 84,00 EUR
- für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren 56,00 EUR
- für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren 18,00 EUR
Für den Besuch der U3-Gruppe sowie der Ganztagsbetreuung (nur Emmingen) beträgt der monatliche Beitrag
- für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind 222,00 EUR
- für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren 168,00 EUR
- für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren 112,00 EUR
- für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren 36,00 EUR
Für den Besuch der U3-Gruppe sowie der Ganztagsbetreuung beträgt der monatliche Beitrag
für Bezieher von ALGII/Sozialhilfe
- für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind 166,50 EUR
- für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren 126,00 EUR
- für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren 84,00 EUR
- für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren 27,00 EUR
Für den Besuch der U3-Gruppe sowie der Ganztagsbetreuung beträgt der monatliche Beitrag
mit *Einkommensgrenze (siehe unten)
- für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind 194,25 EUR
- für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren 147,00 EUR
- für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren 98,00 EUR
- für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren 31,50 EUR
*Einkommensgrenzen für den Reduzierungsbeitrag
Familien und Alleinerziehende mit 1 Kind 28.000,00 €
Familien und Alleinerziehende mit 2 Kinder 31.000,00 €
Für jedes weitere Kind 3.000,00 €
Als Einkommen gelten alle positiven Einkünfte (brutto, ohne Bundes- und Landeserziehungsgeld, Kinder- oder Pflegegeld nach sozialgesetzlichen Bestimmungen) der im Haushalt lebenden Ehegatten bzw. Lebensgefährten, die durch Steuerbescheid bzw. Jahreslohnbescheinigung nachzuweisen sind. 10% der zu berücksichtigenden Einkünfte sind für Sonderausgaben und Werbungskosten bei nicht selbstständiger Arbeit abzugsfähig.
Anträge hierfür können beim Einwohnermeldeamt im Rathaus Emmingen und Liptingen gestellt werden.
Den Eltern, die der Gemeinde/Kirchengemeinde für den Beitrag ein Sepa-Lastschriftmandat erteilt haben, wird ab September 2017 der neu festgesetzte Betrag wie bisher vom Konto eingezogen. Wer den monatlichen Betrag überweist bzw. Dauerauftrag bei seiner Bank erteilt hat, bitten wir um Beachtung und termingerechte Änderung.