Den genauen Wortlaut der Allgemeinverfügung finden Sie hier.
Sie beinhaltet die Sperrstunde für das Gaststättengewerbe von 23 Uhr bis 6 Uhr am Folgetag sowie den Verbot von Alkohlverkauf für denselben Zeitraum.
Ebenso eine Regelung bei der Besucherzahl von Messen, Ausstellungen und Kongressen.