Abbrennen von Feuerwerkskörpern

|  Aktuelles

Nachdem in den vergangenen Wochen immer wieder Feuerwerkskörper abgebrannt wurden, veröffentlicht die Gemeindeverwaltung folgende Hinweise:

Nur zum Jahreswechsel (am 31. Dezember und 1. Januar) dürfen Privatpersonen über 18 Jahre Feuerwerkskörper der Kategorie F2 ohne Genehmigung abbrennen.

Das Sprengstoffgesetz besagt, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ohne entsprechende Genehmigung im Zeitraum vom 2. Januar bis 30. Dezember eines Jahres eine Ordnungswidrigkeit darstellt, für die eine Geldbuße verhängt werden kann.

Wer für eine Feier (Hochzeit/Geburtstag oder ähnliches) Feuerwerkskörper abbrennen möchte, kann bei der Gemeindeverwaltung eine Ausnahmegenehmigung rechtzeitig vorab beantragen.