Überprüfung Ihrer relevanten Flächen für die gesplittete Abwassergebühr

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Laut § 46 der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Gemeinde Emmingen-Liptingen müssen Änderungen der Niederschlagswassergebühr vom Grundstückseigentümer der Gemeinde unverzüglich in Schriftform mitgeteilt werden.

Solche Veränderungen sind zum Beispiel:

- Bau, Umbau oder Abriss eines Gebäudes oder Gebäudeteils
- Versiegelung einer Fläche, z.B. Hofeinfahrt oder Terrasse
- Einbau einer Zisterne oder Versickerungsanlage
- Nutzung Niederschlagswasser als Brauchwasser

Die neue Berechnungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr wird ab dem der Anzeige folgenden Monat berücksichtigt. Nachweise, die erst nach dem 15. Dezember erbracht werden, können erst im folgenden Veranlagungszeitraum bei der Gebührenbemessung berücksichtigt werden.