Öffentliche Bekanntmachung "Widmung/Einziehung von Verkehrsfläche"

|  Liptingen

Im Flurbereinigungsverfahren Emmingen - Liptingen (B311) wurden die aus dem beigefügten Plan ersichtlichen Feld- und Waldwege (gemeinschaftliche Anlagen) angelegt. Sie werden als beschränkt öffentliche Wege mit der Ausführung des Flurbereinigungsplanes am 05.11.2019 dem Verkehr endgültig überlassen. Damit gelten diese Wege für den Verkehr als gewidmet (§5 Abs. 6, Satz 1 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg vom 11. Mai.1992 – Ges. Bl. S. 329, berichtigt S. 683 – StrG).

Karte beschränkte Wege Gemarkung Liptingen einfügen

Zufahrt Wanderparkplatz Alpenpanorama einfügen

Im Flurbereinigungsplan wurden auch alle nicht wieder ausgewiesenen öffentlichen Feld- und Waldwege mit der Ausführung dieses Plans am 05.11.2019 dem Verkehr entzogen. Nach § 7 Abs. 5 StrG gelten sie somit ab diesem Zeitpunkt als eingezogen.

Gegen die Widmung und Einziehung der oben genannten Wege und deren Einstufung kann Widerspruch erhoben werden. Wird Widerspruch erhoben, so muss dieser innerhalb eines Monats, gerechnet vom Tag dieser Bekanntmachung, bei der Gemeindeverwaltung Emmingen-Liptingen, Schulstraße 8, 78576 Emmingen-Liptingen, schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Frist wird auch durch die Einlegung des Widerspruchs beim Regierungspräsidium Freiburg, Kaiser-Joseph-Straße 167 in 79098 Freiburg i.Br. gewahrt.

Gemeinde Emmingen-Liptingen

gez. Joachim Löffler (Bürgermeister)