Änderung Abwassersatzung
Änderung der Höhe der Abwassergebühren
GEMEINDE EMMINGEN-LIPTINGEN
Landkreis Tuttlingen
Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG) und der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit den §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Emmingen-Liptingen am 23. November 2020 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung -AbwS) der Gemeinde Emmingen-Liptingen vom 23. November 2009 i.d.F. vom 16.12.2019 beschlossen:
§ 1
§ 42 der Abwassersatzung erhält folgenden Wortlaut:
§ 42 Höhe der Abwassergebühren
(1) Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt je m³ Abwasser 3,87Euro.
(2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 40 a) beträgt je m² abflussrelevante Fläche 0,78Euro.
(3) Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je m³ Abwasser oder Wasser 3,87Euro.
§ 2
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2021 in Kraft.
Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:
„Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.“
Emmingen-Liptingen, 24.November 2020
Joachim Löffler Bürgermeister