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Personalausweis

Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Für Personen ab 12 Jahre.

Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?
Alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie Einverständnis(erklärung) der Erziehungsberechtigten; Sorgenrechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten.

Anforderungen an das Lichtbild
Frontalaufnahme nach internationalen Standards (siehe Foto-Mustertafel).

Gültigkeit des Dokuments
10 Jahre Gültigkeit für Ausweise, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden. 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren.

Gebühr
bis 24 Jahre: 22,80 Euro
ab 24 Jahre: 28,80 Euro

vorläufiger Personalausweis
bis drei Monate gültig; Gebühr 10,00 Euro

weitere Informationen unter: www.personalausweisportal.de

Elektronischer Reisepass (ePass)

Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Der ePass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahre ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.

Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?
Alter Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis oder Personalausweis oder Geburtsurkunde.

Anforderungen an das Lichtbild
Frontalaufnahme nach internationalen Standards (siehe Foto-Mustertafel).

Gültigkeit des Dokuments
10 Jahre Gültigkeit für Pässe, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden. 6 Jahre für Personen unter 24 Jahre.

Gebühr
bis 24 Jahre: 37,50 Euro
ab 24 Jahre: 59,00 Euro

Hinweis
In besonders eiligen Fällen kann der ePass im Expressverfahren binnen vier Arbeitstagen ausgestellt werden. Gebühr: 91 EUR

Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Zwingend hier auch: ein biometrisches Lichtbild und Zustimmung beider Elternteile.

Vorläufiger Reisepass

Benötigt ein Passbewerber sofort einen Reisepass, kann ein vorläufiger Reisepass (gilt jedoch nicht für alle Länder) erstellt werden. Es sind die gleichen Unterlagen und es gelten die gleichen Anforderungen an das Lichtbild wie bei einem ePass. Die Gültigkeitsdauer beträgt bis zu einem Jahr. 

Gebühr
26 EUR

Kinderreisepass

Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?
Alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie Einverständis(erklärung) der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.

Anforderungen an das Lichtbild
Frontalaufnahme nach internationalen Standards (siehe Foto-Mustertafel).

Gebühr
13 EUR, für Verlängerung 6 EUR (Eine Verlängerung ist nur bei einem gültigen Kinderreisepass möglich)

Hinweis
Der frühere Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt, bzw. verlängert. Ab 1. November 2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden. Es ist jedoch möglich, für Kinder einen Peronalausweis zu beantragen.

Kontextspalte

Was erledige ich wo?

Im Menü unter Rathhaus finden Sie eine ausführliche Liste wo Sie im Rathaus was erledigen können!

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