Gebühren und Abgaben
Die Hebesätze betragen
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke (Grundsteuer A) 330%
b) für die sonstigen Grundstücke (Grundsteuer B) 320%
2. Gewerbesteuer 330%
Wasserpreis: 1,38 Euro + MWSt. pro Kubikmeter
Abwasserpreis: 3,22 Euro pro Kubikmeter
(Abwasserpreise immer ohne MWSt.)
Hundesteuer:
Die Hundesteuer beträgt im Kalenderjahr für den ersten Hund eines Halters 72 Euro,
für den zweiten und jeden weiteren Hund 144 Euro.
Die Hundesteuer beträgt im Kalenderjahr für den ersten Kampfhund eines Halters
720 Euro, für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund 1440 Euro.
Die Zwingersteuer beträgt das Dreifache des jeweiligen oben genannten Steuersatzes.
Auf Antrag kann Steuerbefreiung gewährt werden.
Informationen zur Abfallwirtschaft:
www.abfallwirtschaft.landkreis-tuttlingen.de
