Verbot der Entnahme von Oberflächenwasser

|  Emmingen-Liptingen

Ab Mittwoch, 1. August 2018, gilt im Landkreis Tuttlingen ein generelles Verbot der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern im gesamten Landkreis. Da die Wetterprognose für mindestens weitere zwei Wochen hohe Temperaturen und weiterhin keinen nennenswerten Niederschlag erwarten lässt, untersagt das Landratsamt per Allgemeinverfügung jegliche Wasserentnahme aus Oberflächengewässern.

Die Wasserstände von Bächen und Flüssen sind jetzt in einem kritischen Bereich angekommen. Durch die anhaltende Trockenheit und die weiterhin hochsommerlichen Temperaturen sind die Wasserstände von Bächen und Flüssen so zurückgegangen, dass ein generelles Wasserentnahmeverbot unausweichlich ist. Das Entnahmeverbot gilt sowohl für alle Wasserentnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs als auch für alle bisher genehmigten Wasserentnahmen, wie für die Bewässerung von landwirtschaftlichen Flächen. Betroffen sind alle Wasserentnahmen aus Fließgewässern wie Bächen, Flüssen und Triebwerkskanälen als auch Weihern und Seen. Werden größere Wassermengen benötigt, sollten sich die Landwirte direkt mit dem örtlichen Wasserversorgungsunternehmen in Verbindung setzen.

Die anhaltend hochsommerlichen Temperaturen und die niedrigen Pegelstände führen zu sehr hohen Wassertemperaturen und in der Folge zu einem verringerten Sauerstoffgehalt, was insbesondere den Fischen große Probleme macht. Wer in dieser, für viele Fische und sonstige Wasserlebewesen kritischen Situation das Verbot ignoriert, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro oder sogar ein Strafverfahren.